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Gelegentlich uneinheitlich: Namentliche Abstimmungen im Bundestag

68 Mal hat der Bundestag seit Beginn der laufenden Wahlperiode am 25. März 2025 namentlich abgestimmt – über 32 Anträge, 27 Gesetzentwürfe, vier Entschließungsanträge, zwei Haushalts-Einzelpläne, eine Verordnung, einen Änderungsantrag und über die Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025. Namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten bis zum Beginn der Sitzung ohne besondere verlangt werden. Auf den blauen Abstimmungskarten, die in Urnen geworfen werden, steht neben dem Namen des Abgeordneten „Ja“, auf den roten „Nein“ und auf den weißen „enthalte mich“. Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitfensters für die Abstimmung und der Frage, ob es Abgeordnete gibt, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben, erklärt die Sitzungsleitung die Abstimmung für geschlossen und verkündet das Ergebnis, sobald die Schriftführer die Stimmen gezählt haben. Ist für die Annahme eines Gesetzentwurfs, eines Antrags oder einer Entschließung die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich, sind bei insgesamt 630 Abgeordneten mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Änderungen des Grundgesetzes verlangen grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Ja-Stimmen. Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ Unzulässig ist eine namentliche Abstimmung bei bestimmten parlamentsinternen Verfahrensfragen. Die Geschäftsordnung nennt hier die Stärke des Ausschusses, die Abkürzung der Fristen, die Sitzungszeit und die Tagesordnung, die Vertagung der Sitzung oder der Beratung, einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache, die „Teilung der Frage“ (getrennte Abstimmung über Teile einer Vorlage), die Überweisung an einen Ausschuss, einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die Durchführung geheimer Wahlen und sonstige, nur in der Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge. Die Ergebnisse aller namentlichen Abstimmungen im Plenum werden im Internetauftritt des Bundestages sowie im jeweiligen Plenarprotokoll veröffentlicht, sodass sich die Wählerinnen und Wähler jederzeit über das Stimmverhalten ihrer Abgeordneten informieren können. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das bedeutet zum einen, dass sie nicht nur die Interessen ihres Wahlkreises vertreten, sondern immer das Wohl des „ganzen Volkes“ im Blick haben müssen. Zum anderen, dass sie nicht gezwungen sind, bei der Stimmabgabe der Empfehlung ihrer Fraktion zu folgen. Sie müssen sich somit nicht der sogenannten „Fraktionsdisziplin“ unterwerfen. Kürzung der Kostenpauschale Die Abgeordneten können also auch gegen die Haltung ihrer eigenen Fraktion stimmen, sie können sich der Stimme enthalten oder der Abstimmung fernbleiben, wenn sie in einer Sachfrage eine andere Meinung als die Mehrheit in der Fraktion vertreten. Gar nicht abzustimmen, ist allerdings mit Kosten verbunden. Einem Mitglied des Bundestages, das an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt, werden 200 Euro von der monatlichen Kostenpauschale von derzeit monatlich 5.467,27 Euro abgezogen, wenn nicht bestimmte Ausnahmetatbestände greifen, etwa Krankheit, Mutterschutz oder eine Dienstreise. So steht es im Abgeordnetengesetz. In 30 der 68 namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode kam es vor, dass Abgeordnete nicht dem Votum ihrer Fraktion folgten. Unabhängig davon haben sie generell die Möglichkeit, ihr Abstimmungsverhalten oder auch die Nichtteilnahme an einer Abstimmung bis zu drei Minuten lang im Plenum zu erklären oder eine entsprechende schriftliche Erklärung nach Paragraf 31 der Geschäftsordnung abzugeben. Diese Erklärungen stehen jeweils am Ende des Plenarprotokolls des jeweiligen Sitzungstages. Abstimmung über die Krankenversicherungsreform Jüngstes Beispiel für uneinheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb einer Fraktion ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die am 10. Juli 2026 beschlossen wurde. In der Unionsfraktion stimmte der Abgeordnete Kai Whittaker gegen die Reform, in der SPD-Fraktion gab es drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen: dagegen stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar und Martin Kröber. Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Dr. Nina Scheer enthielten sich. Zu diesem Gesetz haben elf Abgeordnete Erklärungen zum Abstimmungsverhalten abgegeben, zehn von der Unionsfraktion, darunter Kai Whittaker, und Sabine Dittmar von der SPD. In neun Fällen gaben Unionsabgeordnete Erklärungen ab, obwohl sie dem Votum ihrer Fraktion gefolgt sind und dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. So brachten beispielsweise die Abgeordneten Axel Knoerig, Hans Koller, Christina Stumpp, Klaus-Peter Willsch und Vanessa Zobel zum Ausdruck, dass sie die geplante Einführung einer Sonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 ablehnen. Rentenniveau und Mandatsverlängerung Unruhig ging es in der Unionsfraktion bereits am 5. Dezember 2025 zu, als über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden wurde. Mit Nein stimmten damals die jüngeren Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Pascal Reddig, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann, Johannes Winkel und Nicolas Zippelius. Nicklas Kappe und Dr. Konrad Körner enthielten sich. Uneinheitlich abgestimmt wird gelegentlich auch in der Opposition: Als der Bundestag am 16. Oktober 2025 über die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Südsudan namentlich entschied, stimmten auch AfD und Grüne mehrheitlich dafür. In der AfD gab es allerdings 18 Gegenstimmen und drei Enthaltungen, während bei den Grünen die Abgeordnete Simone Fischer die Verlängerung ablehnte. In einer schriftlichen Erklärung im Plenarprotokoll korrigierte Simone Fischer allerdings ihr Votum: „Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja.“ In solchen Fällen wird das im Protokoll festgestellte Abstimmungsergebnis aber nicht nachträglich verändert. (vom/23.07.2026)

Tobias Winkler: OSZE-Diplomatie in Richtung Moskau ist nie abgerissen

„Es liegt im ureigensten Interesse Russlands und aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden“, sagt Tobias Winkler (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die vom 4. bis 8. Juli 2026 in Den Haag zu ihrer 33. Jahrestagung zusammenkam. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine dürfe angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Im Interview spricht der CSU-Außenpolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung, die fortlaufende Diplomatie der Organisation in Richtung Moskau, vertrauliche Runden mit den Delegationen der Ukraine, der USA und der Schweiz und den wichtigen Beitrag der OSZE zu einer künftigen Friedenssicherung. Das Interview im Wortlaut: Herr Winkler, mitten in der OSZE-Welt, in der Ukraine tobt seit über vier Jahren ein unvorstellbarer Krieg. Das Land musste in den letzten Tagen unter besonders heftigen Luftangriffen der russischen Streitkräfte leiden. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat eine Video-Botschaft an Sie als OSZE-Abgeordnete gerichtet. Was hatte er zu sagen und wie wurde seine Botschaft von den Parlamentariern aufgenommen? Präsident Wolodymyr Selenskyj wendet sich regelmäßig an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Über allem steht immer der Dank für die einzigartige Unterstützung. Der ukrainische Präsident ist sich dessen bewusst, dass sein Land ohne die große Solidarität diesen Kampf nicht führen könnte. Es handelt sich um finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe. Im Rahmen der OSZE-PV geht es aber auch um die völkerrechtliche Einordnung, da die Russische Föderation mit ihrem rücksichtslosen Angriff auf die Ukraine gegen alle zehn Helsinki-Prinzipien verstößt, die die Grundlage der Zusammenarbeit in der OSZE darstellen und von der Sowjetunion 1975 in der Helsinki-Schlussakte unterzeichnet wurden. Es liegt daher auch im ureigensten Interesse aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland diesen Krieg beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden. Was kann OSZE-Diplomatie bei dem derzeitigen Eskalationsniveau militärischer Gewalt leisten? Die OSZE muss immer eine Plattform des Austausches bieten. Auch wenn Extremisten anderes behaupten, ist die Diplomatie in Richtung Moskau nie abgerissen. Im OSZE-Rahmen kommen wöchentlich die 57 Botschafter zusammen. Hier muss sich der russische Vertreter die Kritik der anderen anhören, und es wäre jederzeit möglich, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Der russische Präsident Putin nutzt diesen Weg bisher nicht und entscheidet stattdessen jeden Tag neu, diesen Krieg weiterzuführen. Nancy Faeser (SPD), Mitglied der deutschen Delegation, ist vom Präsidenten der OSZE PV zur Vorsitzenden des parlamentarischen Unterstützungsteams für die Ukraine benannt. worden. Was sind die Aufgaben dieses Gremiums? Das „Parliamentary Support Team for Ukraine“ (PSTU) gibt es bereits seit 2023, und ich freue mich sehr, dass Nancy Faeser kürzlich den Vorsitz übernommen hat. Es ist wichtig, die Unterstützung der Ukraine nicht nur über die Exekutive, auf Ebene der Minister und Staatschefs zu organisieren. Hier sind es die Abgeordneten, die in den nationalen Parlamenten sensibilisieren und aufklären sollen. Der Krieg in der Ukraine darf angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Nancy Faeser ist mit ihrer Erfahrung, ihrem Netzwerk und ihrer hohen Professionalität ein Glücksfall für dieses Amt. Sie wird bereits in den nächsten Monaten mit dem PSTU nach Kyjiw fahren, um den gegenseitigen Austausch zu vertiefen. Die Tagung trug die Überschrift „Völkerrecht und gemeinsame Grundsätze: Grundlagen für Sicherheit und Zusammenarbeit im OSZE-Raum“. Die OSZE, als Organisation und Versammlung, als KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ehemals auch von der Sowjetunion mitbegründet, will Forum des Dialogs für alle Mitglieder sein. Wie lassen sich die beiden Ambitionen – Ort der Diplomatie für alle, auch solche, die das Recht brechen, und Gemeinschaft auf der Wertebasis des Völkerrechts – zusammenbringen? Der Titel ist eine Erinnerung an das, was unsere Teilnehmerstaaten miteinander verbindet. Nicht alle Staaten sind Demokratien, nicht alle sind lupenreine Rechtsstaaten, nicht alle teilen die gleichen Werte und genau darin liegt die Stärke dieser Organisation. Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Perspektiven haben sich vor 50 Jahren in Helsinki zur Einhaltung von Grundprinzipien des Miteinanders verpflichtet und kommen heute regelmäßig am Verhandlungstisch zusammen. Daraus erwächst Völkerrecht. Diese selbst gegebenen Regeln zu verteidigen, bietet einen Mehrwert für über eine Milliarde Menschen. Etwas Erfreuliches gibt es von den Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu berichten. Die beiden Länder kommen, nach der jahrzehntelangen Auseinandersetzung um die Region Bergkarabach, einem Friedensschluss näher, oder? Der jahrzehntelange Konflikt im Südkaukasus hat die OSZE lange und sehr intensiv beschäftigt. Hier wurde viel Vorarbeit geleistet, um auf beiden Seiten eine Einigungsbereitschaft zu befördern. Am Ende war es dann die US-Administration, die eine Verständigung auf einen Friedensplan erreicht hat. Das ist noch ein sehr zerbrechlicher Prozess, aber es besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass die Menschen in der Region in Zukunft sicherer leben werden. Die deutsche Delegation hat sich am Rand der Tagung mit den Delegationen der Ukraine, USA und der Schweiz getroffen. Worum ging es bei diesen bilateralen Side Events? Als deutsche Delegation nutzen wir diese Tagungen stets auch, um unsere Beziehungen zu unseren Partnern auszubauen. Neben zahlreichen bilateralen Kontakten der Delegationsmitglieder und dem Austausch innerhalb der Parteienfamilien, sind die Gespräche zwischen den nationalen Delegationen ein wichtiger Baustein der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der OSZE-PV. In solchen Runden wird sehr offen gesprochen und Vertrauen aufgebaut. Wir sprachen über die inhaltlichen Schwerpunkte, aber auch über organisatorische Fragen. In angespannten Zeiten geht es darum, dass sich die OSZE-PV auf ihre Kernaufgaben, die Verteidigung der Helsinki-Prinzipien und auf ihr eigenes Gebiet konzentriert. Organisatorisch haben wir im Frühjahr eine Initiative zu mehr Transparenz und der Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung angestoßen. Hier sind noch einige Schritte zu gehen und dafür gilt es für eine breite Unterstützung zu werben. Die Delegierten haben am 8. Juli die „Erklärung von Den Haag“ verabschiedet. Was sind darin die wichtigsten Punkte? Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine steht in allen drei Dimensionen der OSZE im Mittelpunkt der Erklärung, ebenso das schwere Schicksal der entführten Kinder und die drei von Russland verhafteten OSZE-Mitarbeiter. Dazu kommen neue Bedrohungen der kritischen Infrastruktur, die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Menschenrechtslage in verschiedenen Teilnehmerstaaten, die eingeschränkte Freiheit der Medien, aber auch die Vorbereitung der OSZE auf die Zeit nach einem wie auch immer gearteten Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine. Dazu gehören die Unterstützung der Durchführung von freien Wahlen, die Dokumentation möglicher Grenzverletzungen, die Zuarbeit bei der völkerrechtlichen Aufarbeitung oder die Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen. Hier kann die OSZE einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung leisten und wir hoffen natürlich, dass dieser Tag möglichst bald kommt. Wegen ausbleibender Mitgliedsbeiträge muss die Versammlung sparen und lebt bereits von ihren finanziellen Reserven. Droht da nicht bald eine Bankrott-Erklärung oder wie soll es finanziell weitergehen? Das ist ein Thema, das zu lange vor den Mitgliedern verborgen blieb. Erst durch die Beharrlichkeit des Schatzmeisters und einer politischen Initiative, ausgehend von Sozialdemokraten und Christdemokraten, war es möglich, das Ausmaß der finanziellen Situation zu erfassen. Die Konsolidierung des Haushalts und der Wiederaufbau der Reserven werden deshalb die internen Gremien, den Ständigen Ausschuss, das Präsidium und den Geschäftsordnungsausschuss beschäftigen. Wir haben konkrete Forderungen an den Präsidenten und den Generalsekretär formuliert, den Kurs zu ändern und mit Vorschlägen die nachhaltige Finanzierung zu sichern. Spätestens bei der Herbsttagung in Andorra werden wir die Ergebnisse bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. (ll/27.07.2026)