Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
26/26 | Entschließung des Bundesrates "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes - Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen" | 23. Februar 2026
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24/26 | Entschließung des Bundesrates: Lokale Identifikation und Verbundenheit durch eine Liberalisierung der Kennzeichen | 7. Februar 2026
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25/26 | Entschließung des Bundesrates für eine umfassende Reform des BAföG | 23. Februar 2026
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18/26 | Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes | 19. Februar 2026
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19/26 | Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union | 21. Februar 2026
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21/26 | Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union | 14. Februar 2026
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20/26 | Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr | 21. Februar 2026
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Chemikaliengesetz soll novelliert werden
Die Bundesregierung will das Chemikaliengesetz an überarbeitete EU-Vorgaben anpassen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung,, das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, anzupassen. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt werden sollen, betreffen zum einen neue Verbote: So soll die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt werden. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So sollen Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen können. Darüber hinaus ist geplant, die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ anzupassen. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt. Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst. (sas/hau/15.01.2025)
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Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542), das dazu gehörende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543) sowie das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden (21/3491) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurden die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend für die ersten beiden Gesetzentwürfe ist der Umweltausschuss, federführend für das Vertragsgesetz zum Erdgas-Abkommen mit den Niederlanden ist Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Gesetzentwurf Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des UN-Hochseeschutzabkommens am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Im Vertragsgesetzentwurf (21/3542) heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten – die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel – seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI). Zweiter Gesetzentwurf Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz (21/3543): Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI. Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen umgesetzt werden können. Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. So soll es unter anderem die zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung. Dritter Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit den Niederlanden ein Abkommen zur Erdgasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum schließen. Dazu hat sie dem Bundestag nun den Entwurf eines Vertragsgesetzes „zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee“ (21/3491) vorgelegt. Das Abkommen betrifft eine grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätte in der Nordsee - das sogenannte N05-A-Feld - und soll die Zusammenarbeit beider Staaten bei dessen Erschließung sowie bei der Erschließung weiterer grenzüberschreitender Lagerstätten regeln. So sind unter anderem ein Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen sowie Regelungen zur Erhebung von sogenannten Förderabgaben vorgesehen. Darüber hinaus soll das Abkommen die Zusammenarbeit der niederländischen und deutschen Bergbehörden sichern. Die Genehmigung des Förderprojekts selbst ist wiederum nicht Gegenstand des Abkommens, wie die Bundesregierung schreibt. Die bergrechtliche Genehmigung und die Entscheidung über die Förderung sowie die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorgaben oblägen gemäß den Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesberggesetzes dem betroffenen Land Niedersachsen, heißt es im Entwurf. Eine Förderung von Erdgas aus der Lagerstätte N05-A soll demnach nur so lange erfolgen, „wie die Nachfrage in den Niederlanden und Deutschland dies verlangt“. (sas/15.01.2026)
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Ausrichtung des deutschen Gesundheitswesens erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens" (21/3611) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Der Ruf nach Kriegstüchtigkeit habe auch das Gesundheitswesen erreicht, heißt es im Antrag der Linken. Die militärischen Planungen bei einem Nato-Bündnisfall gingen von täglich bis zu 1.000 Verletzten aus, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser binnen 48 Stunden übersteigen würde. Seit geraumer Zeit rückten daher zivile Krankenhäuser sowie das Gesundheitssystem insgesamt in den Blickpunkt von Militärstrategen. Die Regierung arbeite bereits an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden solle. Es solle die Rechtsgrundlage für die umfassende Militarisierung des Gesundheitswesen darstellen. Hinzu komme, dass in gegenwärtigen Konflikten die Gesundheitseinrichtungen zur militärischen Zielscheibe würden. Dies sei ein grober Verstoß gegen die Genfer Konvention. Die bewusste Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke könne dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten. Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung eine Klarstellung, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt. Zivile Gesundheitseinrichtungen dürften nicht unter militärische Befehlsgewalt der Bundeswehr unterstellt werden. Stattdessen sollte eine zivile Kontrollinstanz eingerichtet werden, die unter Beteiligung von Beschäftigten des Gesundheitswesens sowie Akteuren der Zivilgesellschaft über den Eintritt des Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheide. (pk/ste/15.01.2026)
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Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds
Die Bundesregierung will finanzpolitische Vorgaben der EU zum Investmentfondsmarkt umsetzen. Ihren Gesetzentwurf „zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, 21/3510) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds “eins zu eins“ in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, „geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen“. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten. Stärkung des Clearings in der EU Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes sollen diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt werden. Mit diesen EU-Rechtsakten sei der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet worden, heißt es. Die Überarbeitung ziele auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Nicht-EU-Staaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem angeregt, im Kapitalanlagegesetzbuch die neuen Regeln zur Stundungswirkung konkreter zu fassen, um Rechtsunklarheit zu vermeiden. Die Bundesregierung will dies prüfen. (hau/bal/15.01.2026)
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Bundestag lehnt Antrag für ein „Antifa-Verbot“ ab
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Inneren Frieden in Deutschland bewahren – Antifa-Verbote umsetzen sowie Linksterrorismus entschlossen bekämpfen" (21/2221) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2592) vor. Antrag der AfD In dem Antrag drang die Fraktion darauf, „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren“, zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies sollte laut Vorlage insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten. Die „angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands“, heißt es in dem Antrag weiter. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern“ intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen. Zudem forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dabei sollte sie sich dem Antrag zufolge vor allem auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie einsetzen, „um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“. Des Weiteren solltedie Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden „internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten“. (eis/sto/15.01.2025)
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Ja zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in der EU
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996, 21/3488) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3634) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/15.01.2026)
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Stärkung des Film- und Kinostandorts Deutschland
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den „Film- und Kinostandort Deutschland stärken“. Einen so betitelten Antrag (21/2808) hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Stärkung der Filmkultur durch verlässliche Förderung, gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und steuerliche Anreize" (21/3608) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Antrag der Grünen Die Bundesregierung habe den Ankündigungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die Stärkung des Filmstandorts Deutschland bislang keine ausreichenden Taten folgen lassen, obwohl es höchste Zeit zum Handeln sei, schreiben die Abgeordneten. Der deutsche Film brauche jetzt Verlässlichkeit, Struktur und Mut zur Veränderung. Nur mit einem modernen Steueranreizmodell, einer verbindlichen Investitionsverpflichtung und einer nachhaltigen Kino-Infrastruktur könne Deutschland seinen Filmstandort sichern und die kreative Kraft dieser Branche für die Zukunft bewahren. Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter Die Grünen fordern die Einführung eines Steueranreizmodells in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Herstellungskosten in Form einer steuerlichen Filmförderzulage, um langfristige Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Produktionen zu gewährleisten. Verlangt wird zudem eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter in Höhe von 20 Prozent der Nettoumsätze in Deutschland. Dabei solle die Filmabgabe sowie weitere Leistungen an Filmfördereinrichtungen von Bund und Ländern auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden. Weiterhin soll die Investitionsverpflichtung nach den Vorstellungen der Grünen mit einer Rechteklausel verbunden werden, wodurch die Rechte bei anrechenbaren Investitionen nach fünf Jahren an die unabhängigen Produzenten zurückfallen wollen. Antrag der Linken Die Linksfraktion drängt auf verschiedene gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Filmförderung. In einem Antrag (21/3608) fordert sie die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe sowohl zur Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste als auch zur Einführung eines steuerlichen Anreizmodells für Filmproduktionen vorzulegen. Die Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste soll nach dem Willen der Linksfraktion bei mindestens 20 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze ansetzen, die Besonderheiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „in angemessener Weise“ berücksichtigen und private Anbieter „fair in die Pflicht“ nehmen. Über Regelungen zum Rechterückbehalt sollen zudem unabhängige Produzenten gestärkt werden. Ebenso sollen im Gesetz Transparenz-, Berichts- und Kontrollpflichten sowie eine unabhängige Aufsichtsinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung verankert werden. Die steuerliche Filmförderung soll nach den Vorstellungen der Fraktion bei 30 Prozent der Herstellungskosten liegen. Voraussetzung für die Förderung soll die Einhaltung aller tarifvertraglichen Regelungen sein. Darüber hinaus fordert die Linksfraktion eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes, um Maßnahmen zur Stärkung der Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit zu implementieren. (aw/hau/15.01.2026)
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Katastrophenschutz und Resistenz kritischer Infrastrukturen debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland – Lehren aus dem Stromausfall in Berlin ziehen" (21/3596) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt auf eine Stärkung des Katastrophenschutzes und der Resistenz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die Sicherheitsanforderungen für Energie-, Wasser-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastrukturen zu überprüfen und anzupassen, physische Schutzmaßnahmen gegen Sabotageakte sowie digitale Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe auszubauen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu verpflichten, regelmäßig Risiko-und Resistenzanalysen durchzuführen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die Vorsorge für großflächige und langanhaltende Stromausfälle verbessern, indem sie bundesweit einheitliche Mindeststandards für Notstromversorgung – insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Leitstellen und Wasserwerke – festlegt; den Ausbau dezentraler Notstromkapazitäten und Inselnetze fördert und Notfallpläne für längerfristige Stromausfälle regelmäßig überprüfen und beüben lässt. Ferner sollen nach dem Willen der Fraktion Katastrophenschutzstrukturen finanziell und personell gestärkt und die finanzielle Ausstattung des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe des Bundes dauerhaft erhöht werden. "Gewinnung ehrenamtlicher Einsatzkräfte ausbauen" Zugleich plädiert die Fraktion dafür, die technische Ausstattung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zu modernisieren und Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auszubauen. Des Weiteren setzt sie sich in der Vorlage unter anderem dafür ein, die dezentrale Ausstattung, Infrastruktur und Stabilität sicherzustellen und die „strategische Notfallvorsorge mit dem weiteren Ausbau dezentraler Notfallreserven (Trinkwasser, Medikamente, Lebensmittel, Energie, Notstrom)“ zu stärken. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, dass der Stromausfall in Berlin Anfang Januar 2026 auf dramatische Weise offengelegt habe, „wie unzureichend Deutschland auf schwerwiegende Krisenlagen vorbereitet ist“. Besonders besorgniserregend sei, dass nach bisherigen Erkenntnissen ein linksextremistischer Anschlag auf kritische Energieinfrastruktur ursächlich gewesen sei und zu weitreichenden Versorgungsstörungen geführt habe. Dies verdeutliche nicht nur die sicherheitspolitische Bedrohung durch extremistische Gewalt, sondern auch das „Versagen staatlicher Vorsorge- und Schutzmechanismen“. Das Ereignis zeige deutlich auf, dass der Katastrophenschutz in Deutschland zu lange vernachlässigt worden sei. (sto/eis/15.01.2026)
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Europaausschuss reist nach Zypern
Vom 18. bis zum 20. Januar 2026 reist eine Delegation des Europaausschusses des Deutschen Bundestages zu politischen Gesprächen nach Zypern. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Schwerpunktthemen des zypriotischen EU-Ratsvorsitzes, der am 1. Januar 2026 begonnen hat. Neben dem Austausch mit Mitgliedern des EU-Ausschusses des Parlamentes und der Regierung der Republik Zypern über aktuelle Fragen der Europapolitik stehen folgende Themen auf dem Programm: ein Besuch des Komitees zu vermissten Personen in Zypern (CMP) und des bi-kommunalen Projektes "Imagine", das vom Auswärtigen Amt gefördert wird, sowie ein Gespräch über die Zypernfrage mit der Leitung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP). An der Reise unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Johannes Schraps (SPD) nehmen die Abgeordneten Dr. David Preisendanz, Alexander Radwan (beide CDU/CSU), Pierre Lamely (AfD), Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke) teil.
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Gesetz zu Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (21/2508) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3637) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, dass sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt, ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, „wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden“. Der Wirtschaftsausschuss hat am 14. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. Danach kann ein inländisches Unternehmen unter Treuhandverwaltung gestellt werden kann, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefahr besteht. Auf Antrag einer Gesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bestellt das Gericht einen Anteilspfleger. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überprüft das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Anordnung der Treuhandverwaltung alle sechs Monate. Ausgewählt wird der Anteilspfleger nach freiem Ermessen des Gerichts. Er berichtet dem Gericht alle sechs Monate ab Bestellung über die Vorgänge. (nki/hau/15.01.2026)
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Anträge zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache vier Vorlagen der AfD-Fraktion zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in der Landwirtschaft abgelehnt. Im Einzelnen ging es um die Anträge zur Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung (21/2548), zur bedarfsgerechten Düngung nach guter fachlicher Praxis (21/2547), zum Pflanzenschutz (21/2546) und zur Marktstellung der Landwirte (21/2549), die jeweils mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zurückgewiesen wurden. Den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zugrunde (21/2824, 21/2826, 21/2827, 21/2825). Erster Antrag Die Fraktion der AfD forderte in ihrem ersten Antrag (21/2548) von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem forderten sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen. Zweiter Antrag Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag (21/2547) mit dem Titel „Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen“ forderten die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollten auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung sollte nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung sollten anerkannt werden. Dritter Antrag Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In ihrem dritten Antrag (21/2546) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem sollte die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das EU-Recht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den EU-rechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehörte auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen sollte, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden. Vierter Antrag Die AfD-Fraktion will die Marktstellung der Landwirte stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. In ihrem Antrag (21/2549) forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltete erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können – und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. (eis/mis/nki/15.01.2026)
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Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 (PDF)
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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Sozialpolitikerin Klose (SPD): Das Bürgergeld war ein richtiges und wichtiges Gesetz
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 17. Januar 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Annika Klose, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion verteidigt im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ das vor drei Jahren in Kraft getretene Bürgergeld und kritisiert die Debatte über den Nutzen von härten Sanktionen in der Grundsicherung als realitätsfern. „Wir haben der Union von Anfang an gesagt, dass diese Zahlen absurd sind. Egal, mit welchen Sanktionsregimen man um die Ecke kommt – diese Einspareffekte waren und sind niemals realistisch. Dazu gibt das Grundgesetz auch viel zu enge Grenzen vor. Wir als SPD halten nichts davon, Menschen aufgrund von Spardruck zu sanktionieren“, sagte sie. Wenn die Wirtschaft weiter schwächele, könne man das beste Gesetz auf den Weg bringen, aber es werde nicht mehr Jobs geben. Die Arbeitsmarktpolitik allein könne nicht unsere ökonomischen Probleme lösen, so die Sozialpolitikerin. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung operiert an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Wir werden uns das im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen, inwiefern die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden“, kündigte sie an. Sie verteidigte dennoch einige Regelungen des Gesetzentwurfes. Zum Beispiel werde es weiter einen Vorrang von Weiterbildung und Qualifizierung geben, aber der Vermittlung in Arbeit werde mehr Gewicht als bisher eingeräumt. „Wichtig ist, dass die Jobcenter eine Milliarde Euro mehr Mittel erhalten, denn sie können nur qualifizieren und fortbilden, wenn sie auch das nötige Geld dafür haben“, sagte Klose. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Klose, die nach zähem Ringen von der Koalition vereinbarte neue Grundsicherung soll gleich mehrere Ziele erreichen: mehr Beschäftigung statt Langzeitarbeitslosigkeit, weniger Missbrauch, sinkende Kosten für die Sozialkassen. Ist diese Erwartung an die Reform realistisch? Annika Klose: Das A und O, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen, ist, dass die Wirtschaft läuft, damit es mehr Arbeitsplätze gibt, in die die Menschen vermittelt werden können. Wenn die Wirtschaft weiter schwächelt, können wir das beste Gesetz auf den Weg bringen, aber es wird nicht mehr Jobs geben. Die Arbeitsmarktpolitik allein kann nicht unsere ökonomischen Probleme lösen. Wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode mit dem Bürgergeld ein gutes Gesetz, und die Rhetorik, dass das jetzt abgeschafft gehört, weil das ein Fehler war, teile ich nicht. Das Parlament: Der Spareffekt durch die Reform wurde von der Union im Wahlkampf zunächst auf 30, dann auf 20, 10 und zuletzt auf allenfalls fünf Milliarden Euro beziffert. Womit rechnen Sie? Klose: Wir haben der Union von Anfang an gesagt, dass diese Zahlen absurd sind. Egal, mit welchen Sanktionsregimen man um die Ecke kommt – diese Einspareffekte waren und sind niemals realistisch. Dazu gibt das Grundgesetz auch viel zu enge Grenzen vor. Wir als SPD halten nichts davon, Menschen aufgrund von Spardruck zu sanktionieren. Ich glaube an ein Sparpotenzial von einem vielleicht zweistelligen, maximal dreistelligen Millionenbetrag. Aber das auch nur unter der Voraussetzung, dass die Konjunktur wieder anspringt, der Arbeitsmarkt aufnahmefähiger wird und wir die Mieten regulieren, denn ein wesentlicher Treiber in der Grundsicherung sind die immer weiter steigenden Mieten. Das Parlament: Kommen Sie mit den neuen Vorschriften denn allen Formen von Betrug und Missbrauch auf die Spur? Klose: Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ist der Datenaustausch zwischen den Behörden ein wichtiger Schritt. Ich finde auch gut, dass eine Arbeitgeberhaftung eingeführt wird. Arbeitgeber, die Schwarzarbeit anbieten, sollen zur Kasse gebeten werden, denn es gibt ja immer beide Seiten der Medaille: Diejenigen, die Schwarzarbeit anbieten, und diejenigen, die sie annehmen. Beides ist kein Kavaliersdelikt und schadet unserem Sozialstaat. Unsolidarisches Verhalten gegenüber der Gesellschaft muss durch stärkere Kontrollen aufgedeckt und geahndet werden. Das Parlament: Vor allem die SPD verspricht sich von dem Etikett „Bürgergeld“, jetzt „Grundsicherung“, die Überwindung des Hartz-IV-Traumas aus der Zeit der Agenda 2010. Davon ist bisher aber nicht viel zu spüren. Oder? Klose: Das Bürgergeld war ein richtiger Schritt und ein gutes Gesetz – nicht nur zur Traumabewältigung der SPD, weil die vormalige Rechtslage dem Arbeitsmarkt und der Situation in den Jobcentern nicht mehr gerecht wurde. Für Betroffene von Langzeitarbeitslosigkeit sind Coaching, aufsuchende Beratung und eine individuelle Förderung zentral. Dass wir das jetzt aufgrund der Erfahrung mit dem Bürgergeld noch einmal ausweiten, ist richtig, um den Menschen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt und mehr Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, gesundheitliche Probleme von Langzeitarbeitslosen, etwa psychische Erkrankungen, früher und besser zu erkennen, um notwendige Rehamaßnahmen anbieten zu können. Das Parlament: Für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es fortan die geringeren Asylbewerberleistungen statt wie bisher Bürgergeld. Lässt sich das angesichts des andauernden Krieges rechtfertigen? Klose: Ukrainische Geflüchtete werden jetzt genauso behandelt wie andere Geflüchtete auch. Wichtig ist, dass diese Menschen in Arbeit kommen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Da haben wir mit dem Job-Turbo gute Erfahrungen gemacht. Gerade vor dem Hintergrund des andauernden Krieges in der Ukraine stellte sich die Frage, warum die einen Geflüchteten anders behandelt werden als die anderen, umso drängender. Wir haben 2022 entschieden, dass die Ukraine-Flüchtlinge Bürgergeld bekommen, weil die Kommunen durch den starken Zustrom überfordert waren, während die Jobcenter Kapazitäten hatten. Der Zustrom aus der Ukraine ist aber nicht mehr so stark wie damals, so dass die Änderung vertretbar ist. Das Parlament: Bisher richtete sich der Fokus der Jobcenter zuerst auf Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitssuchenden. Nun wird der Vermittlung in Beschäftigung Vorrang eingeräumt. Welchen Effekt versprechen Sie sich davon? Klose: Mit dem Bürgergeld hatten wir den Vermittlungsvorrang abgeschafft, Weiterbildung und Qualifizierung gleichrangig daneben gestellt. Das neue Gesetz sieht vor, dass Qualifizierung und Weiterbildung dort, wo es als erfolgversprechender angesehen wird, weiterhin Vorrang haben soll. Der Vorrang für Weiterbildung und Qualifizierung ist also nicht abgeschafft, aber der Vermittlung wird mehr Gewicht als bisher eingeräumt. Wichtig ist, dass die Jobcenter eine Milliarde Euro mehr Mittel erhalten, denn sie können nur qualifizieren und fortbilden, wenn sie auch das nötige Geld dafür haben. Das Parlament: Sind Sie sicher, dass die mit der Reform verbundenen Sanktionen und Leistungskürzungen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben, das in seinem Urteil von 2019 strenge Regeln zum Existenzminimum aufgestellt hat? Klose: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung operiert an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Wir werden uns das im parlamentarischen Verfahren sehr genau anschauen, inwiefern die Vorgaben des Gerichts eingehalten werden. Das Parlament: Die Koalition hat sich für das Jahr 2026 weitere Sozialreformen vorgenommen - Rente, Kranken- und Pflegeversicherung. Hier liegen die Positionen von Union und SPD zum Teil noch sehr weit auseinander. Glauben Sie dennoch an einen Konsens, insbesondere im Schatten wichtiger Landtagswahlen? Klose: Ich darf in zwei der Reformkommissionen mitarbeiten und bin sehr positiv gestimmt, was die Arbeit der Kommissionen angeht. Sie sind von einem konstruktiven Geist geprägt und vom Willen, etwas zum Besseren zu verändern. Wenn man auf beide Seiten blickt, die Finanzierung des Sozialsystems und die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger, gibt es massiven Druck bei Bund, Ländern und Kommunen. Es ist zum Beispiel ein Unding, dass man verschiedene Anträge auf Leistungen von mehreren Behörden prüfen lassen muss. Wir haben Reformbedarf, und weil der Druck auf alle Beteiligten inzwischen so hoch ist, muss es eine große Reformbereitschaft geben, die ich auch sehe, auf allen Seiten. Am Ende wird es ein Ergebnis geben, das weder 100 Prozent SPD noch 100 Prozent Union sein wird. Ich hoffe aber, dass sich der konstruktive Geist aus den Kommissionen auch auf die Regierungsarbeit überträgt. Zur Person: Annika Klose (SPD) ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecherin der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ ihrer Fraktion, auch Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Außerdem arbeitet sie in der Sozialstaats- und der Rentenkommission der Bundesregierung mit. Das Interview führte Gunther Hartwig.
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