Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Antrag für Solidarität mit den Menschen in Iran beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 11:55
Der Bundestag hat am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Solidarität mit den Menschen in Iran – Menschenrechte und Demokratie stärken, humanitäre Unterstützung für die Zivilbevölkerung ausweiten" (21/3612) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Unterstützung von Oppositionellen, politischen Gefangenen und der Zivilgesellschaft im Iran ein. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „die Gewalt des islamistischen Regimes in Iran gegen Oppositionelle auf das Schärfste zu verurteilen und auf diplomatischer Ebene auf die sofortige Beendigung der Gewaltanwendung gegen die Protestierenden zu drängen“. Deutschland solle die „demokratischen Bestrebungen der Zivilgesellschaft in Iran und ihr Recht auf Selbstbestimmung“ stärken und die humanitäre Hilfe im Iran deutlich ausbauen. Die Abgeordneten werben für eine konsequente Sanktionierung der iranischen Revolutionsgarden. Dabei solle aber sichergestellt werden, „dass wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen nicht die zivile Bevölkerung treffen, insbesondere nicht die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten, Energie und medizinischer Ausrüstung“. Weitere Forderungen zielen auf den Verzicht auf Abschiebungen aus Deutschland in das Land, auf die Freilassung politischer Gefangener im Iran sowie auf Ausreise- und Schutzprogramme für iranische Oppositionelle. Außerdem solle die Bundesregierung die Lieferung deutscher Waffen- und Rüstungsexporte in Länder des Nahen und Mittleren Ostens einstellen und den Druck auf den Iran erhöhen, um die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Behörde wiederaufzunehmen und unmittelbare Kontrollen zuzulassen. Wie die Abgeordneten schreiben, finden seit Ende Dezember 2025 in der iranischen Hauptstadt Teheran Streiks und Demonstrationen der Händler des Großen Basars gegen ihre wirtschaftliche Not statt. Die zunächst ökonomisch motivierten Proteste hätten sich rasch und in zahlreichen Städten des Landes ausgeweitet, denen sich zunehmend regimekritische Gruppen angeschlossen hätten. „Steigende Preise, Verarmung, Arbeitslosigkeit, der zunehmende Zusammenbruch der öffentlichen Versorgung und die eskalierende soziale Ungleichheit haben für Millionen Menschen existenzbedrohende Ausmaße angenommen.“ Die Proteste stünden in Kontinuität zu den seit 2022 wiederkehrenden Freiheitsprotesten der Bewegung „Frauen, Leben, Freiheit“ und den Protesten im Jahr 2018/19. (ahe/vom/16.01.2026)

Digitalisierung von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 11:20
Die Bundesregierung will Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Ihren Entwurf eines „Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/3505) hat der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“ (21/3610) erstmals beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Der Entwurf dient laut Regierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage. Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden. Effektivere Parkraumkontrollen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf. Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Bundesregierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. Antrag der Grünen Ein zentraler Schritt für mehr Gerechtigkeit sei es, Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln zu können, heißt es in der Vorlage der Grünen. Die Kommunen erhielten so die Möglichkeit, die Gebühren von beispielsweise Menschen mit geringem Einkommen abzusenken. „Mit solchen Abstufungen können soziale Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden“, schreiben die Grünen. Sie fordern zudem von der Bundesregierung, eine vollständig digitalisierte Parkraumkontrolle umzusetzen und dafür die digitale Hinterlegung der Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung in einer bundesweit einheitlichen Lösung zu ermöglichen. Dabei müsse angesichts der sensiblen Daten ein hohes IT-Sicherheits- und Datenschutzniveau implementiert werden. Des Weiteren sollte es aus Sicht der Grünen allen Kommunen ermöglicht werden, das Bewohnerparken entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Nachfrage vor Ort zu steuern. Dazu gehöre es auch, die Gebührenobergrenze von heute 30,70 Euro in der Gebührenordnung deutlich anzuheben „und den Kommunen damit die Freiheit zu geben, die Höhe der Gebühren nach den Bedarfen vor Ort festzulegen“. (hau/16.01.2025)

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe reist nach Finnland und Lettland

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 16.01.2026 - 10:49
Eine Delegation des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe reist vom 19. bis 22. Januar 2026 nach Finnland und Lettland. Die Reise findet im Rahmen des halbjährlichen Schwerpunktthemas des Ausschusses „Desinformation durch autokratische Staaten mit dem Ziel der Schwächung von Demokratie und Bedrohung der Menschenrechte“ statt. Der Ausschuss bewertet die Situation beider Länder wie folgt: Das jüngste NATO-Mitglied Finnland teile eine über 1.300 Kilometer lange Grenze zur Russischen Föderation. Das lange Zeit auf seine Neutralität bedachte Land habe jahrzehntelange Erfahrung mit russischer Einflussnahme – von der Sowjetzeit bis heute. Finnland habe früh ein nationales Resilienzsystem aufgebaut, das Medienkompetenz, zivilgesellschaftliches Engagement und staatliche Strategien kombiniere. Dem Land gelinge es besonders gut, seine Bevölkerung gegen Desinformation und Fake News zu wappnen, weshalb Finnland auf diesem Gebiet international als Vorbild gelte. Auch Lettland sehe sich zunehmenden Desinformationskampagnen ausgesetzt. Das baltische Land habe deswegen umfassende Maßnahmen entwickelt; zudem befinde sich das NATO Strategic Communications Centre of Excellence in Riga, welches sich auf die Analyse und Abwehr hybrider Bedrohungen spezialisiert habe. Die Delegationsreise nach Finnland und Lettland biete die Möglichkeit, sich aus erster Hand auszutauschen, wie demokratische Gesellschaften mit gezielter Desinformation umgehen könne und welche Strategien erfolgreich seien. Das Gespräch mit Nichtregierungsorganisationen, renommierten Forschungsinstituten sowie internationalen Organisationen solle dem Ausschuss Einblicke in lokale Strategien ermöglichen, internationale Kooperationen stärken und den Austausch der „Best Practices“ befördern. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Mechthild Heil (Ltg.), Knut Abraham, Elisabeth Winkelmeier-Becker (alle CDU/CSU), Stefan Möller (AfD), Gabriela Heinrich (SPD), Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Katrin Fey (Die Linke).

Breiter Widerstand gegen AfD-Vorstöße gegen die Energiewende

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 10:00
Mehrere Anträge der AfD-Fraktion gegen zentrale Projekte der Energiewende wie Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen sind am Freitag, 16. Januar 2026, im Bundestag auf entschiedenen Widerstand bei Rednern der anderen Fraktionen gestoßen. Die Forderung nach Abschaffung von Gesetzen wie dem Erneuerbare Enenergien-Gesetz stießen auf Ablehnung. Der Antrag mit dem Titel „Kommunen, Landschaft und Natur schützen – Keine Sonderrechte für Windkraft-, Solar- und Wasserstoffanlagen“ (21/3147) wurde ebenso wie der Antrag mit dem Titel „Zerstörung der Lebensräume verhindern – Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen“ (21/3146) nach einstündiger Debatte an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen. Darüber hinaus wurden der Antrag „Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen“ (21/3597) als auch der Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen“ (21/3598) sowie der Antrag mit dem Titel „Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern“ (21/3599) an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Federführung überwiesen. AfD fordert Flächenschonung statt Flächenfraß In der Debatte bezeichnete Andreas Bleck (AfD) die Energiewende als die „heilige Kuh der Altfraktionen“. Die Umwelt werde auf dem „Altar der Klimareligion geopfert“. Die AfD wolle dagegen, dass der Wald wieder Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Erholungsraum für Menschen werde. Die Auswirkungen von Windrädern auf den Insektenbestand müssten erforscht werden. „Wir wollen Flächenschonung statt Flächenfraß“, forderte Bleck. Die ohnehin schon bestehenden Flächennutzungskonflikte würden durch erneuerbare Energien verschärft. Zu den Erneuerbaren, die er als Flächenverbrauchsenergien bezeichnete, gebe es eine Alternative: die Kernenergie. Union: AfD benutzt Naturschutz als Tarnkappe Klaus Mack (CDU/CSU) erinnerte an durch den Klimawandel gefährdete Inselstaaten, deren Küsten im Meer versinken würden. Und dann müsse man sich im Bundestag anhören, den menschengemachten Klimawandel gebe es gar nicht. Das sei pure Realitätsverweigerung und verantwortungslos. Die AfD wolle nur Angst schüren. Mack verteidigte das System der 2011 beschlossene Energiewende. Damals sei beschlossen worden, aus der zentralfossilnuklearen Stromversorgung auszusteigen und in eine dezentrales System mit erneuerbaren Energien zu wechseln. Jetzt das Rad wieder zurückdrängen zu wollen, sei auch volkswirtschaftlich der größte Unsinn. Es gebe Vogelschlag bei Windrädern, aber es würden viel mehr Vögel an Glasscheiben als an Windkraftanlagen sterben. „Wollen Sie jetzt Glasscheiben verbieten“, fragte Mack. Die AfD benutze den Naturschutz als Tarnkappe für eine energiepolitische Wende rückwärts. Grüne: Artenschutz dient der AfD nur als Vorwand Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) warf den AfD-Abgeordneten vor, sich als Umweltschützer aufzuspielen, obwohl ihnen die Umwelt, die Lebensgrundlagen und der Schutz der Schöpfung sonst egal sei. Der Artenschutz diene nur als Vorwand. Und das sei unredlich. Die meisten Vögel würden durch Fensterscheiben, Katzen sowie Straßen- und Bahnverkehr getötet und nicht durch Windkraftanlagen. SPD: Auf erneuerbare Energien und E-Mobilität setzen Dr. Philipp Rottwilm (SPD) nannte es amüsant, dass sich die AfD über Nacht zur Naturschutzpartei mache. Dabei verteidige die AfD alle negativen Ausflüsse der Industriegesellschaft. So halte sie Verbrennermotoren für schützenswertes Kulturgut. Die AfD wolle zurück in eine angeblich heile Welt, die aber schmutziger und ungesünder gewesen sei als die heutige Welt. Er erinnerte daran, dass auch in Ländern wie China zunehmend auf erneuerbare Energien und auf E-Mobilität gesetzt werde. Linke: AfD will in die Energieabhängigkeit führen Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) warf der AfD vor, alle Maßnahmen für wirksamen Klimaschutz abschaffen zu wollen. Dafür ignoriere sie den Klimawandel, der wissenschaftlicher Fakt sei. Was die AfD fordere, sei lebensfeindlich und richte sich gegen die Mehrheit der Bevölkerung. Die AfD wolle mit Öl, Gas und Kernkraft Deutschland in die Energieabhängigkeit führen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung von zentralen Gesetzen sowie zahlreichen Einzelregelungen zur Energiewende. In ihrem Antrag (21/3147) fordert sie die Bundesregierung auf, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Wind-an-Land-Gesetz, das Klimaschutzgesetz (KSG) sowie „alle durch das KSG ermächtigten Verordnungen ersatzlos zu streichen“. In diesem Zusammenhang will sie auch 40 weitere Regelungen im Raumordnungsgesetz, im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung aufheben. Die Energiewende sei gescheitert, schreiben die Abgeordneten. Trotz der „behaupteten positiven Auswirkungen der erneuerbaren Energien auf die CO2-Reduktion“ lasse sich bislang eine Wirksamkeit der bereits umgesetzten Maßnahmen „weder in Bezug auf die atmosphärische CO2 -Konzentration noch auf die Entwicklung der globalen Durchschnittstemperatur“ nachweisen. Vorhabenträger, die erneuerbare Energien erzeugen wollten, müssten sich dem Wettbewerb mit anderen Technologien stellen, fordert die AfD-Fraktion. Die Privilegierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten durch die Klimaschutzgesetzgebung beschneide und verletze permanent kommunale Selbstverwaltungsrechte, kritisiert die AfD-Fraktion. Es müsse daher wieder eine Gleichheit zwischen städtebaulichen Belangen und den verschiedenen Möglichkeiten der Strom- und Energieerzeugung hergestellt werden. Zweiter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will außerdem die Wind- und Photovoltaikindustrie zurückdrängen, um die „Zerstörung von Lebensräumen“ zu verhindern. In dem entsprechenden Antrag (21/3146) fordert sie die Bundesregierung auf, zu diesem Zweck das Klimaschutzgesetz, das Windflächenbedarfsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz aufzuheben. Neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität durch erneuerbare Energien dürften keine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten. Weiter verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem, eine Unterrichtung über das „quantitative Ausmaß der gesamten technischen Infrastruktur“ der „sogenannten Energiewende“ vorzulegen. Bei der Ausweisung von Gebieten für die Wind- und Solarindustrie solle zudem eine Landschaftsbildanalyse als verbindlicher Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung auf allen Planungsebenen vorgeschrieben werden. Wind- und Photovoltaikanlagen vernichteten „Heimaträume“, machten Menschen krank, töteten unzählige Tiere, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Sie wirkten damit als „ein ganzheitliches Zerstörungsverfahren, dessen Verheerungen nun langsam in deutschen Landen beobachtbar werden.“ Dritter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem dritten Antrag mit dem Titel „Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen“ (21/3597), sie von der Bundesregierung, unter anderem eine „repräsentative, großflächige Forschungsstudie“ in Auftrag zu geben. Diese solle artenspezifisch konkrete Daten über die Menge und Art der getöteten Insekten bereitstellen, die Folgewirkungen des Insektensterbens auf andere Arten und die Landwirtschaft untersuchen und Prognosen der Folgen von Windkraftausbau und Insektensterben für biologische Vielfalt und Wirtschaft erstellen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung weitere Forschungsprojekte initiieren, die unter anderem Empfehlungen dazu geben, ob und wie ein kritisches Insektensterben bei weiterem Ausbau der Windindustrie verhindert werden kann, heißt es im Antrag. Auf Basis dieser Projekte drängt die AfD die Bundesregierung dazu, ökologische Verträglichkeitsnachweise im Rahmen der Ausweisung von Windenergieflächen und der Genehmigung von Anlagen zu verlangen, „die auch die Insektenproblematik abdecken“. Entsprechend dem Schutzauftrag des Bundesnaturschutzgesetzes solle die Bundesregierung den dauerhaften Schutz der Insekten sicherstellen, fordern die Abgeordneten. Falls Minderungs- oder Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, sprechen sie sich auch für ein „Windindustrieverbot“ in Gegenden aus, die für den „Erhalt der Insektenpopulation wesentlich“ sind. Die Fraktion verweist darauf, dass das Wind-an-Land-Gesetz als Flächenziel für den Ausbau der Windindustrie an Land festlege, bis Ende 2032 insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windindustrie auszuweisen. Gleichzeitig fehle es in Deutschland an aktuellen Studien, die die Auswirkungen von Windindustrieanlagen auf die Insektenpopulation erforschten, heißt es im Antrag, und damit Einblick in das Ausmaß der Problematik bieten und zur Entwicklung präventiver Maßnahmen beitragen könnten. Vierter Antrag der AfD In ihrem vierten Antrag mit dem Titel „Vogel- und Fledermausmassensterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen“ (21/3598) fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein Moratorium beim Ausbau von Windindustrieanlagen vorzulegen und dabei die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ aufzuheben. Zur Begründung ihres Vorstoßes verweist die AfD auf die Gefahren, die von Windkraftanlagen für Fledermäuse und Vögel ausgehen. So habe das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung die Zahl der getöteten Fledermäuse im Jahr 2022 auf eine „hohe sechsstellige Zahl“ geschätzt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Durch den Ausbau der Windindustrie seien einige der insgesamt 25 Fledermausarten in Deutschland im Bestand bedroht. Bei den Brutvogelarten sehe die Bilanz „eher noch schlechter aus“, heißt es in der Vorlage weiter. Allein in den norddeutschen Bundesländern stürben pro Jahr schätzungsweise 8.500 Mäusebussarde durch Windkraftanlagen. Fünfter Antrag der AfD-Fraktion In ihrem fünften Antrag mit dem Titel „Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in deutschen Offshore-Windparks“ (21/3599) schlägt die Fraktion vor, ein bundesweites Meldesystem in Offshore-Windparks einzurichten, das für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und die 12-Meilen-Zone gelten soll. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Veröffentlichungen von Schadstoffaustritten und Havarien in Offshore-Windparks soll dem Antrag zufolge entweder beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie (BSH) oder beim Havariekommando liegen. Darüber hinaus verlangt die AfD erweiterte Kompetenzen für das Havariekommando als gemeinsame Einrichtung von Bund und Küstenländern, um Umweltereignisse unabhängig zu untersuchen. Weitere Forderungen des Antrags zielen auf die Schaffung eines öffentlich zugänglichen Online-Registers über „Umweltvorfälle, Leckagen und Schadstoffeinträge“ sowie die Beauftragung eines bundesweiten Umweltmonitorings zu stofflichen Emissionen wie etwa Ölen und Hydraulikflüssigkeiten. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, eine wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Stoffeinträge durch Offshore-Windparks zu beauftragen und mit den Betreibern „verbindliche Notfall- und Umweltmanagementpläne“ zu vereinbaren. Bis Ende 2026 solle zudem ein Konzept für ein „integriertes marines Umweltinformationssystem“ vorliegen, das Umweltdaten aus allen relevanten Quellen zusammenführt, heißt es im Antrag. (hle/sas/hau/16.01.2026)

Rückbau und Entsorgung von Windkraftanlagen

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Seit 2020 sind in Deutschland insgesamt 2.351 Windkraftanlagen rückgebaut worden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage hervorgeht.

Förderprojekte zur sozial-ökologischen Transformation

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort auf AfD-Anfrage, keine Angaben zur Höhe der Förderung für Projekte zur sozial-ökologischen Transformation machen zu können.

Externe Beratungsleistungen im BMI-Geschäftsbereich

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Inneres/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.

Linksfraktion fordert ein "Recht auf nachhaltige Mobilität"

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Verkehr/Antrag Die Linke fordert bis spätestens 2040 eine Mobilitätsgarantie, die als Teil sozialer Daseinsfürsorge sicherstellt, dass alle Ortschaften in Deutschland an den ÖPNV angeschlossen sind.

Abschiebungen im Jahr 2025

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Inneres/KleineAnfrage Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der Zahl der im Jahr 2025 erfolgten Abschiebungen.

Linke will Neun-Euro-Ticket im ÖPNV wieder einführen

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Verkehr/Antrag Die Linke fordert, das Neun-Euro-Ticket im ÖPNV wieder einzuführen und unbefristet zu verstetigen. Perspektivisches Ziel müsse ein bundesweiter Nulltarif sein, heißt es im Antrag der Fraktion.

Rekrutierung von Jugendlichen im islamistischen Extremismus

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 16.01.2026 - 09:50
Inneres/KleineAnfrage Um "Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen im islamistischen Extremismus" geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 09:00
Auf die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung zielen zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung ab, die der Bundestag am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals beraten hat. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828“ (21/2998, 21/3508) als auch der angekündigte „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance“ (Daten-Governance-Gesetz, 21/3544) wurden im Anschluss an die einstündige Debatte in die Ausschüsse überwiesen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung. Minister: Daten sind die Grundlage für Wohlstand Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) betonte, dass das Heben von Datenschätzen für Industrie, Mittelstand, aber auch Verbraucher ein großer Gewinn sei. „Daten sind die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Jobs“, sagte Wildberger. Viel zu oft lägen sie dort, wo sie entstehen - hinter einer Wand, betonte er. Genau hier setzten die EU-Verordnungen an, die Vertrauen und Ordnung schafften, für mehr Fairness beim Zugriff sorgten und Kooperationen einfacher machten, sagte der Minister mit Blick auf vernetzte Produkte, Maschinen und auch die Cloud. Im Vordergrund stünden klare Zuständigkeiten und die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Stellen. „Vertrauen ist die Währung der Datenökonomie“, betonte er und verwies darauf, dass Bürokratie nicht der Preis für Innovation sein dürfe. Die beiden nationalen Gesetzentwürfe übersetzten daher die europäischen Vorgaben „innovationsfreundlich und ohne Goldplating.“ Wildberger kündigte an, auch die Umsetzung in der Praxis im Auge behalten zu wollen. Union: Ein fairer Zugang ist entscheidend Zuspruch zum Vorhaben kam auch von Ronja Kemmer (CDU/CSU): Die Bedeutung der Nutzung von Daten sei unumstritten. Die geplanten Gesetze verbesserten die Grundlage für eine moderne und souveräne Datenökonomie in Deutschland und Europa, sagte Kemmer. Entscheidend dabei seien ein fairer Zugang, klare Verantwortung und praktikable Strukturen. AfD: Regelungen schaffen neue Bürokratie Scharfe Kritik an den EU-Vorgaben übte Michael Kaufmann (AfD). Er sprach von einem „Brüsseler Moloch“ und kritisierte, dass die EU-Verordnungen längst geltendes Rechte seien und die nationalen Parlamente die EU-Vorlagen nur noch abnickten. „Die Souveränität gehört zurück in die Hände der Nationalstaaten und der Bürger“, sagte Kaufmann. Er sehe unter anderem, dass der Data Act es Behörden erlaube, den Zugang zu Daten zu erzwingen - etwa bei Notlagen wie Naturkatastrophen oder Pandemien. „Spätestens hier sollten bei jedem freiheitsliebenden Bürger die Alarmglocken schrillen“, warnte er. Die geplanten Regelungen schafften zudem neue Bürokratie, sorgten für erhebliche Kosten für die Steuerzahler und entzögen der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte, kritisierte er. SPD: Ein gutes digitalpolitisches Regelwerk Carolin Wagner (SPD) sagte in Richtung AfD, diese verweigere sich der Aufgabe, eigene Vorschläge zu entwickeln und ziehe stattdessen „Horrorszenarien“ auf. Die Datengesetze nannte sie ein „zentrales Versprechen Europas“. Der Data Act sei ein gutes digitalpolitisches Regelwerk, das Datenschutz, Innovation und Wettbewerb in ein sorgfältiges Gleichgewicht bringe. Es dürfe nicht vergessen werden, wie hart um die europäischen Regelwerke gerungen wurde, erinnerte Wagner. Ihre Fraktion sei bereit für Harmonisierungen und Klarstellungen in den europäischen Regelwerken. Zentrale Schutzmaßnahmen und digitale Grundrechte dürften jedoch nicht relativiert werden, sagte sie mit Blick auf den digitalen Omnibus. Wagner regte an, im parlamentarischen Verfahren darauf zu achten, dass die Bundesnetzagentur während der gesamten Dauer eines Beschwerdeverfahren als Ansprechpartner gelte. Grüne: Datennutzung ist geopolitische Machtfrage Jeanne Dillschneider (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Nutzung von Daten als „eine große geopolitische Machtfrage unserer Zeit.“ Das beginne bei Datenkabeln in der Tiefsee, gehe über die Satellitenkommunikation im All und betreffe aber auch digitale Daten, die eine vernetzte Insulinpumpe oder ein Blutdruckmesser erheben. „Wir erzeugen unaufhörlich Daten - in Autos, Smartphones oder auch Smart Homes“, sagte die Digitalpolitikerin und nannte diese „Machtinstrumente“. Ihre Verfügbarkeit und ihr Schutz seien daher nicht nur eine Frage der Regulierung, sondern auch die eines starken europäischen Marktes, betonte sie. „Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über erzeugte Daten zurück“, sagte sie weiter. Mit Blick auf die Gesetzentwürfe kritisierte Dillschneider, dass die nationale Durchführung darüber entscheide, ob diese den Bedarfen der Unternehmen und der Gesellschaft gerecht werden. So brauche die Bundesnetzagentur ausreichend Ressourcen. Die bisher veranschlagten Mittel halte sie nicht für ausreichend. Linke fordert Transparenz und Kontrolle Sonja Lemke (Die Linke) kritisierte, dass der Data Act rein wirtschaftlich gedacht sei und Nutzerinnen und Nutzern nicht das Recht gebe, vollständig über diese Daten zu verfügen. So könnten sie die Hersteller nicht von der Erhebung der Daten ausschließen und diese nur bei sich verarbeiten lassen. „So bleiben die meisten IoT-Geräte kleine Spione im Wohnzimmer“, sagte Lemke. Hinsichtlich des Data Governance Acts monierte sie, dass ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung bestimmter Daten als Open Data fehle. Ein solcher könne dafür sorgen, dass Transparenz gelebt werde. Hier bremse die schwarz-rote Koalition, die kein Interesse an Transparenz und öffentlicher Kontrolle habe, kritisierte Lemke. Auch sie wies darauf hin, dass die Bundesnetzagentur immer mehr Aufgaben zugewiesen bekomme, die entsprechenden Stellen aber nicht im Haushalt hinterlegt seien. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt. Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen. Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen. Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage. Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben. Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Behördenkooperation und elektronische Kommunikation Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus. Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bunesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro.(lbr/16.01.2026)

Instrumente gegen Schrottimmobilien

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 08:35
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 16. Januar 2026, mit dem Problem sogenannter Schrottimmobilien. Dazu legen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag mit dem Titel "Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien" (21/3614) und die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel "Wohnraum sichern, Immobilien nutzbar machen – Stopp von sogenannten Schrottimmobilien" (21/3615) dem Plenum zur Diskussion vor. Nach 30-minütiger Debatte sollen die Anträge an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sein. Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/3614) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem ein Ankaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien nach Ertragswert ermöglichen soll, wenn die Verwahrlosung von Immobilien nicht innerhalb einer angemessenen Frist von den Besitzern abgestellt wird. Außerdem soll das Vorkaufsrecht der Kommunen für Schrottimmobilien im Insolvenzverfahren und bei Zwangsversteigerungen ermöglicht werden. In anderen Fällen wie Share Deals (Übertragung von Anteilen an Grundstücken) soll das Vorkaufsrecht der Kommunen verbessert werden. Die Grünen weisen darauf hin, dass verwahrloste Immobilien in Zeiten stetig steigender Immobilienpreise eine „paradoxe Erscheinung im Stadtbild“ darstellen würden. Dennoch seien sie in fast jeder Stadt und auch in ländlichen Regionen anzutreffen. Die Ursachen für die Verwahrlosung von Grundstücken und Gebäuden seien vielfältig. Die Eigentümer dieser Immobilien seien oft aus unterschiedlichen subjektiven Gründen nicht willens oder in der Lage, Sanierungen durchzuführen. Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die Missstände beseitigen zu können, müsse der zur Verfügung stehende Instrumentenkasten deutlich erweitert und die bereits bestehenden Instrumente praxistauglicher als bislang ausgestaltet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Antrag der Linken Die Kommunen sollen Vorkaufsrechte erhalten, um besser gegen die Probleme mit Schrottimmobilien vorgehen zu können. Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/3615) außerdem die Möglichkeit der Enteignung, wenn verwahrloste Immobilien langfristig leerstehen. Den oft überschuldeten Kommunen sollen ausreichende finanzielle Mittel in Form eines Bundesfonds oder eines anderen Finanzmechanismus bereitgestellt werden, damit sie ihre Ankaufs- oder Vorkaufsrechte wahrnehmen können. In dem Antrag heißt es, Schrottimmobilien würden die Kommunen beim Erreichen städtebaulicher Entwicklungsziele und bei der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen behindern. „Sie beeinträchtigen die Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen teils sogar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder Fassaden ganze Straßen gesperrt werden müssen“, schreibt die Fraktion. Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, wirksam gegen diese Missstände vorzugehen. Wenn die Kommunen selbst über die betroffenen Immobilien verfügen könnten, sei sichergestellt, dass Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden würden, bevor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. (hle/hau/14.01.2026)

Internationale Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 08:30
Der Bundestag debattiert am Freitag, 16. Januar 2026, eine halbe Stunde lang den Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Jahre 2023 bis 2024 (21/3350). Anschließend soll die Unterrichtung dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Unterrichtung durch die Bundesregierung In dem Bericht heißt es, internationale Kooperationen seien unabdingbar, „um die Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas zu sichern und globale Herausforderungen zu bewältigen“. Mit der Zukunftsstrategie „Forschung und Innovation“ habe die Bundesregierung Anfang 2023 den Anstoß gegeben, „um die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation national und international zu verbessern“. Hierbei habe ein Fokus auf der Verbesserung der deutschen und europäischen digitalen und technologischen Souveränität gelegen. Ziel war es laut Bericht unter anderem, Rückstände bei den Schlüsseltechnologien aufzuholen und eine international führende Position einzunehmen. Neuausrichtung bei den Kooperationen Geopolitische Entwicklungen und die zunehmenden internationalen Spannungen hätten in den Jahren 2023 und 2024 für eine Neuausrichtung bei den Kooperationen gesorgt, heißt es in dem Dokument. So seien als Reaktion auf den Angriffskrieg in der Ukraine Kooperationen mit staatlichen Stellen in Russland eingefroren worden. Für die Zusammenarbeit mit China habe die Bundesregierung im Juli 2023 die China-Strategie verabschiedet, die das Land, „zugleich als Partner, Wettbewerber und systemischen Rivalen beschreibt und nun in der Umsetzung ist“. Darüber hinaus habe sich Deutschland in der EU für eine Stärkung der europäischen Forschungssicherheit eingesetzt und die Wissenschaftskooperationen mit Zentralasien gestärkt. Außerdem erwähnt der Bericht, dass Deutschland immer noch ein attraktiver Forschungsstandort sei. So ist beispielsweise die Zahl von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Zeitraum 2008 bis 2022 von 5.619 auf 16.625 Personen gestiegen. (des/hau/22.12.2025)

Verteidigung der internationalen Ordnung

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 16.01.2026 - 08:25
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 16. Januar 2026, in einer Aussprache mit der Außenpolitik. Dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Deutschlands Rolle bei der Verteidigung der internationalen Ordnung“ verlangt. Für die Beratung ist eine Dauer von einer Stunde veranschlagt. (eis/13.01.2026)

Bundesrat will Mietpreisbremse nachschärfen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der Länderkammer vor.