Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag debattiert wirtschaftspolitische Anträge
Zwei wirtschaftspolitische Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Über den Antrag „Mittelstand jetzt stärken“ (21/3047) wird nach einstündiger Debatte sofort abgestimmt. Der Antrag mit dem Titel „Wärmepumpenoffensive – Heizungsindustrie und Zukunftstechnologien in Deutschland halten“ (21/3317) soll den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sein. Abzustimmender Antrag der Grünen Auf eine Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der zur Abstimmung stehende Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/22.12.2025)
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Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau
Über den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ (21/2730) debattiert das Parlament am Donnerstag, 15. Januar 2026. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Im Anschluss soll die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung übernehmen. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung listet in dem Bericht laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf. Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll. (lbr/hau/22.12.2025)
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Sichere Rechtsgrundlage für Grenzkontrollen und Zurückweisungen
„Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte ist die Überweisung des Antrags an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung vorgesehen. (hau/22.12.2025)
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Sichere Rechtsgrundlage für Grenzkontrollen und Zurückweisungen
„Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 15. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte ist die Überweisung des Antrags an den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung vorgesehen. (hau/22.12.2025)
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Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) ab. Dazu werden den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Beschaffungswesen der Bundeswehr soll umfassend beschleunigt werden, um der veränderten sicherheitspolitischen Situation gerecht zu werden. Vor allem der erheblich gestiegene Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr soll mit dem Gesetzentwurf „schnellstmöglich“ gedeckt werden. Der notwendige rasche Fähigkeitenzuwachs der Bundeswehr dürfe nicht an zu komplexen Beschaffungsverfahren oder zu langen Genehmigungsverfahren scheitern, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Durch das Gesetz könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich sei. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, sollen Regelungen eingeführt werden, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken. (nki/hau/22.12.2025)
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Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung soll verschoben werden
Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung soll um zehn Monate nach hinten auf den 1. Januar 2027 verschoben werden. Darauf zielt der Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ (21/3292) ab, über den der Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach einer 30-minütigen Debatte abstimmt. Dazu hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Begründet wird die Verschiebung damit, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vereinbart haben. „Für eine solche Reform bedarf es ausreichend Zeit. Eine Umsetzung einer solchen Reform bis zum 1. März 2026 ist nicht möglich“, heißt es in dem Entwurf. Eine Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ab dem 1. März 2026 – also vor der Reform – würde aus Sicht der Koalitionsfraktionen zu Unsicherheiten in der Branche und bei den betroffenen Akteuren führen. Daher sei eine Verschiebung dieses Stichtags geboten. (nki/hau/22.12.2025)
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Zukunft der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die AfD will die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen. Einen zu diesem Zweck angekündigten Gesetzentwurf „zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer“ (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz) sowie den avisierten Antrag mit dem Titel „Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ berät das Parlament erstmals am Donnerstag, 15. Januar 2026. Im Anschluss an die halbstündige Debatte sollen der Gesetzentwurf sowie der Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/22.12.2025)
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Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ (21/2508) ab. Den Abgeordneten wird dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, dass sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt, ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, „wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden“. (nki/hau/22.12.2025)
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Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten
Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) ab. Dazu hat der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt (BKA). (sto/hau/22.12.2025)
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20/14488: Unterrichtung Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz und Bericht der Bundesregierung mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel (PDF)
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Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern
Inneres/Antwort Um Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern und mögliche Interessenkonflikte aufgrund staatlicher Förderungen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.
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Planungsstand der Schienenausbaustrecke Weimar-Gößnitz
Verkehr/Antwort Zum Planungsstand bei der Schienenausbaustrecke Weimar - Gößnitz äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen.
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Verweis auf die Webseite von "Demokratie leben!"
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung verweist in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage zu Demokratie-Projekten in Brandenburg auf die Homepage des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
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Zahl der in Deutschland befindlichen Syrer
Inneres/Antwort Die Zahl der in Deutschland befindlichen Syrer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
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Fraktionen positionieren sich zum Digital Services Act der Europäischen Union
Die AfD-Fraktion steht mit ihrer Forderung nach Abschaffung des Digital Services Act (DSA) allein. Das wurde während einer von der Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Digital Services Act abschaffen – Keine Einschränkung der Meinungsfreiheit im digitalen Raum durch die EU“ am Freitag, 19. Dezember 2025, deutlich. Der DSA regelt die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU und gilt seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. AfD: Politische Strafjustiz statt Rechtsstaat Ruben Rupp (AfD) verwies auf die gegen den Inhaber der Plattform X seitens der EU verhängte Strafzahlung von 120 Millionen Euro. Die angeführten Gründe dafür seien „ganz offensichtlich vorgeschoben“, sagte er. Das Bußgeld sei willkürlich. „Bei der EU gilt wohl mittlerweile politische Strafjustiz statt Rechtsstaat.“ Ein Skandal in der Bundesrepublik sei das, befand er. Es gehe nicht um Transparenz oder falsch gesetzte blaue Häkchen. „Mit dieser Strafe wollen Sie Plattformen angreifen, die für die Meinungsfreiheit stehen“, sagte Rupp. Wer linksradikale Narrative als Plattform nicht unterstützt, bekomme „Multimillionen-Strafen“. Das sei das Signal, was die EU senden wolle. Rupp machte zugleich deutlich, dass auch aus Sicht der AfD das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. „Recht muss auch im Internet durchgesetzt werden. Aber durch Gerichte und nicht durch Zensurbehörden“, sagte er. Regierung: Sicheres und freies Internet gewährleisten Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, sagte, es brauche Regeln, „um unsere freiheitliche Gesellschaft aufrechtzuerhalten“. Der DSA regle auch Cybermobbing und sei dazu da, den Menschen zu helfen. Mit Blick auf die Meinungsfreiheit im Internet, sagte Jarzombek: Seine Meinung schreiben könne jeder. „Aber wird die Meinung auch abgebildet?“ Die Frage sei, ob der DAS sein Ziel, ein sicheres und freies Internet, in dem Meinungspluralismus besteht „und in dem wir nicht von Externen indoktriniert werden“, tatsächlich erreicht habe, so der Staatssekretär. Seiner Ansicht nach müsse auch in Zukunft darüber nachgedacht werden, „wie wir gemeinsam dieses sichere und freie Internet gewährleisten können“. Grüne: Digitalgesetze setzen klare Regeln Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, sich zum Handlanger ausländischer Mächte zu machen und deutsche Interessen zu verraten. Digitalgesetze brauche es, weil aktuell einige wenige Milliardäre mit ihren Digitalkonzernen das Internet dominierten. Zurzeit werde in den USA und in China entschieden, „was uns hier angezeigt wird“. Auf diesen Plattformen könne vielleicht jeder alles sagen. „Aber nicht jeder findet gleichviel Gehör“, sagte Lührmann. Was Elon Musk gefällt, werde millionenfach angezeigt. Was ihm nicht gefällt, verschwinde unter ferner liefen. „Das ist wirklich unfair“, befand die Grünen-Abgeordnete. Digitalgesetze setzten klare Regeln für das Internet. „Sie sorgen dafür, dass wir aus dem Wilden Westen herauskommen, wo das Recht der Stärkeren, der Schreihälse, der Rüpel und der Superreichen gilt.“ SPD: Der DSA verteidigt die Demokratie Johannes Schätzl (SPD) sagte, der DSA schütze die Meinungsfreiheit. Auch die Rede des AfD-Abgeordneten Rupp, die laut Schätzl von ganz vielen falschen Behauptungen geprägt gewesen sei, „dürfen Sie auf Social Media posten“. Kein Mensch werde diese Rede löschen, „weil wir Meinungsfreiheit anders definieren als Sie“, sagte der SPD-Abgeordnete an die AfD gewandt. Der DSA sorge dafür, das illegale Inhalte gelöscht werden. Er sorge aber zugleich auch dafür, dass Inhalte, die nicht illegal sind, eben nicht gelöscht werden. Das sei kein Angriff auf die Demokratie, sondern die Verteidigung der Demokratie. Schätzl warf der AfD ebenfalls vor, keine deutschen Interessen zu vertreten, „sondern die Interessen von ein paar Milliardären aus den USA“. Musk, so der SPD-Abgeordnete, müsse 120 Millionen Euro Strafe bezahlen, „weil er beschissen hat“. Er habe blaue Häkchen eingeführt, die suggerierten, „eine Person sei eine Person, obwohl sie keine Person ist“. Damit habe er Geld gemacht – daher müsse er nun Geld bezahlen. „Der DSA wirkt“, schlussfolgerte Schätzl. Link: Wichtiger Schritt im Kampf für Grundrechte Die AfD, so sagte Sonja Lemke (Die Linke), wolle mit der Aktuellen Stunde ihren „reichen, faschistischen Freunden in den USA ein Weihnachtsgeschenk machen“. Der DSA sei Musk und Co. ein Dorn im Auge, „denn die Trump-Faschisten wollen das, was die AfD auch will: Lügen, Hass und Hetze verbreiten, um die Demokratie abzuschaffen und einen faschistischen Staat zu errichten“. Was in den USA passiere, sei ein „feuchter Traum der AfD“. Deportationen und Verhaftungen auf offener Straße, Einschüchterung von politischen Gegnern, Verbot antifaschistischer Organisationen: all das wolle die AfD auch für Deutschland, sagte Lemke. Das Inkrafttreten des DSA sei ein richtiger und wichtiger Schritt im Kampf für Grundrechte und für die Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer, befand die Linken-Abgeordnete. Die 120 Millionen-Euro-Strafe sei aber für den reichsten Mann der Welt „absolute Peanuts“. Die Strafen im DSA seien zu gering, die Verfahren dauerten zu lange. „Das muss sich jetzt endlich ändern“, forderte Lemke. CDU/CSU: Internet ist kein rechtsfreier Raum Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) machte deutlich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. „Was im analogen Leben verboten ist, ist es im digitalen Leben genauso“, betonte er. Nur darum gehe es im Kern beim DSA. Es sei gut, dass es gemeinsame europäische Regeln gebe. So könne bestehendes Recht durchgesetzt werden. Illegale Inhalte, so der Unionsabgeordnete, seien auch illegale Äußerungen, die nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Diese seien im Netz genauso verboten, wie wenn sie auf ein Flugblatt gedruckt wären. „Die Regel ist ganz einfach und keine Zensur“, sagte Körner. Für ihn ist es „kein Problem, dass die USA ein viel schrankenloseres Verständnis von Meinungsfreiheit haben“. Entscheidend sei aber, dass in Europa europäische Regeln und in Deutschland deutsche Regeln gelten. (hau/19.12.2025)
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Deutsches Engagement in internationalen Polizeimissionen
Der Bundestag hat am Freitag,19. Dezember 2025, eine halbe Stunde lang den „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2024“ (21/515) beraten, den die Bundesregierung vorgelegt hatte. Unterrichtung durch die Bundesregierung Dem Bericht zufolge beteiligte sich Deutschland im Laufe des vergangenen Jahres insgesamt mit 123 Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung an internationalen Friedensmissionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zahl der Unterrichtung zufolge noch bei 99 lag, bedeutet dies einen Zuwachs der Entsendezahlen in internationale Polizeimissionen um 24,2 Prozent. Der Frauenanteil betrug 2024 laut Vorlage 31,7 Prozent nach 30,3 Prozent im Vorjahr. Wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht, lag er damit etwas höher als der Durchschnitt in den Polizeien des Bundes und der Länder. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Von den insgesamt 123 Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Zollverwaltung waren dem Bericht zufolge 104 im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) in elf EU-Missionen eingesetzt. Der Anteil der Frauen in den Missionen der EU betrug im Jahr 2024 laut Vorlage 27,9 Prozent. Insgesamt 19 Polizistinnen und Polizisten verrichteten ihren Dienst in vier Missionen der Vereinten Nationen; dabei belief sich der Anteil der Frauen in UN-Missionen auf 52,6 Prozent. (sto/hau/19.12.2025)
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Anträge zu den deutsch-amerikanischen Beziehungen debattiert
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, fünf Anträge der AfD-Fraktion zum deutsch-amerikanischen Verhältnis erstmals beraten. Die Anträge tragen die Titel "Die neue sicherheitspolitische Vision der USA als Chance wahrnehmen – Für eine neue transatlantische Partnerschaft" (21/3305), "Für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen – Zusammen für Sicherheit, Stabilität und Frieden in der Ukraine" (21/3307), "Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen" (21/3308), "Rat und Friedensinitiative der USA folgen – Die erheblichen Risiken für Deutschland bei dem Umgang mit dem immunen und souveränen russischen Staatsvermögen erkennen" (21/3309) und "Zölle durch positive Anreize für die USA senken" (21/3313). Die ersten drei Vorlagen wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Den vierten Antrag (21/3309) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Der fünfte Antrag (21/3313) wurden an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begrüßt in ihrem ersten Antrag (21/3305) die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA und fordert die Bundesregierung auf, diese „zum Anlass für eine Vertiefung des deutsch-US-amerikanischen Bündnisses“ zu nehmen. Die Bundesregierung solle mit der Trump-Administration zum gegenseitigen Vorteil beider Nationen zusammenwirken und „undiplomatische Denunziationen gegenüber der US-Regierung“ unterlassen, fordern die Abgeordneten. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion tritt für einen Neubeginn in den deutsch-amerikanischen Beziehungen und „eine realistische und die Sicherheitsinteressen aller Konfliktparteien berücksichtigende Friedenslösung im Ukraine-Krieg“ ein. Wie die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/3307) schreiben, solle die deutsche finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine abgebaut werden, „bis die Ukraine sich entschließt, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. Gegenüber Russland solle die Bundesregierung zusammen mit den Partnern aus der EU und den USA als Anreiz für die Aufnahme der Friedensverhandlungen die teilweise Aufhebung der Sanktionen ankündigen. „Die Russland-Sanktionen sollten auf Ebene der EU und der USA bei einem abgeschlossenen Friedensabkommen ganz aufgehoben werden“, zudem sollten die eingefrorenen russischen Staatsvermögen dann zur Gänze wieder freigegeben werden. Weitere Forderungen zielen auf die Entsendung von UN-Friedenstruppen zur Beobachtung eines möglichen Waffenstillstands in der Ukraine, auf den Verzicht von landgestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen durch Nato und Russland in bestimmten Regionen und den Verzicht auf Nato-Militärbasen in „Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die keine Nato-Mitglieder sind“. Grundsätzlich solle die Bundesregierung mit der US-Seite dafür eintreten, die Nato auf die Landes- und Bündnisverteidigung zurückzuführen. Dritter Antrag der AfD Mit ihrem dritten Antrag (21/3308) will die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. Sie fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf ,sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wandte sich in ihrem vierten, abgelehnten Antrag (21/3309) gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg. Dies würde einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall schaffen und die Rechtsstaatlichkeit beschädigen, schreiben die Abgeordneten. Außerdem würde ein solcher Schritt Negativfolgen für den gesamten Euro-Raum auslösen, „da im Anblick einer Enteignung durch die politische Exekutive internationale private und staatliche Anleger mit Zweifeln an ihren Eigentumsrechten kein Vertrauen mehr in den Euro als Weltwährung und auch in den gesamten Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa hätten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „sich gegen die Verwendung der russischen staatlichen Vermögenswerte einzusetzen, wenn diese nicht im von US-Präsident Donald Trump angestoßenen Verhandlungsprozess einvernehmlich mit Russland verabredet wird“. Außerdem sollte sie weder bilaterale Beiträge aus dem Bundeshaushalt leisten noch eine gemeinsame Verschuldung auf EU-Ebene eingehen, wie von der EU-Kommission für die Ukraine ebenfalls vorgeschlagen. Ferner sollte sie „kriegsverlängernde Unterstützungsleistungen“ beenden und „zur Diplomatie zurückkehren“. Fünfter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt die Senkung der Zölle für die USA auf Null, wenn von der US-Regierung im Gegenzug der derzeitig gegen „EU-Importe erhobene Basiszollsatz, der MFN-Zollsatz sowie insbesondere die sektoralen und warenspezifischen Zölle ('Section 232 tariffs') seitens der USA deutlich gesenkt werden“, heißt es in ihrem fünften Antrag (21/3313). Außerdem wird gefordert, weitere „bestehende Handelshemmnisse“ wie „den faktischen EU-CO2-Zoll“ beziehungsweise den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf EU-Ebene abzuschaffen. Zudem soll die Bundesregierung „der US-Regierung mit dem Abbau bürokratischer Beschränkungen der freien Rede entgegenkommen“ und den Digital Services Act entschärfen. "Gegenzölle vorbereiten" Gleichzeitig seien auf EU-Ebene – für den Fall der Erhebung weiterer US-Zölle – geeignete reziproke Gegenzölle in Höhe der gegen Deutschland und die EU erhobenen Zölle vorzubereiten. Diese sollen in Höhe und Umfang an die von den USA erhobenen Zölle angepasst sein und mit den US-Zöllen steigen oder sinken. Flankierend zu den direkten Maßnahmen zur Senkung der US-Zölle solle die wirtschaftliche Abhängigkeit deutscher Unternehmen vom US-Absatzmarkt reduziert werden, indem dem Bundestag „zügig Gesetzentwürfe zur Ratifizierung aller Handelsabkommen zur Beratung vorgelegt werden, die fertig verhandelt sind“. Auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu Handelsabkommen sollten unterstützt werden, um die Verhandlungen abzuschließen. Schließlich solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Aufnahme von Verhandlungen zu neuen Handelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften einsetzen. (ahe/nki/ste/19.12.2025)
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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Außenpolitiker Röttgen (CDU) warnt: Der Frieden in Europa steht auf dem Spiel
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 20. Dezember 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – In der Selbstbehauptung gegen russische Aggression hätten die Europäer erstmals seit 80 Jahren die USA nicht mehr voll an ihrer Seite, stellt der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ fest. „Und wenn der Krieg sich lohnt, wird er auch zu uns kommen“, warnte Röttgen vor einer Bedrohung des Nato-Territoriums, wenn die Ukraine nicht mehr in der Lage sei, sich zu verteidigen. Die Gespräche europäischer Staats- und Regierungschefs für eine Friedenslösung in der Ukraine hätten sich gelohnt: Europa sei aktiviert und geeint. In wichtigen Fragen sei eine gemeinsame Positionierung der Europäer, der Ukraine und der USA erreicht worden, sagte Röttgen. Röttgen kritisierte, dass es mit der Solidarität zwischen der Ukraine und Europa nicht vereinbar sei, „wenn in der Ukraine politisch zugelassen wird, dass Männer im wehrfähigen Alter das Land verlassen.“ Dies sei eine belastende Situation, die nicht akzeptiert werden könne, unterstrich der Unionsfraktionsvize. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Röttgen, Sie haben in der Bundestagsdebatte zum EU-Gipfel am Mittwoch eindringlich auf den Ernst der Lage in Europa hingewiesen. Worum ging es Ihnen dabei? Norbert Röttgen: Für uns als Europäer geht es darum, den Krieg wieder aus Europa zu verbannen, indem wir das angegriffene Land so unterstützen, dass es sich verteidigen kann. In dieser Selbstbehauptung gegen Krieg haben wir die USA zum ersten Mal nicht mehr so an unserer Seite, wie es 80 Jahre lang der Fall war. Stattdessen verstehen sich die USA als Vermittler. Ohne die Unterstützung der Europäer und nach dem Wegfall der USA wäre die Ukraine nicht in der Lage, sich aus eigenen Kräften zu verteidigen. Dann würde Krieg sich als Erfolgsmodell von Politik im 21. Jahrhundert in Europa herausgestellt haben. Und wenn der Krieg sich lohnt, wird er auch zu uns kommen. Darum steht der Frieden in Europa auf dem Spiel. Das Parlament: Nun haben mehrere europäische Staats- und Regierungschefs in Berlin Vorschläge zu einer Friedenslösung erarbeitet. Erste Reaktionen aus Moskau waren negativ. Halten Sie es trotzdem für möglich, dass ein Waffenstillstand zustande kommt? Röttgen: Nein, ich halte einen Waffenstillstand in absehbarer Zeit für ausgeschlossen. Auf die europäischen Vorschläge bis hin zu der Aufforderung, zumindest an Weihnachten die Waffen schweigen zu lassen, hat Putin ja nur mit Hohn und Spott reagiert. Damit hat er erneut zum Ausdruck gebracht, dass er sich für Krieg entschieden hat, um mit Krieg imperialistische Ziele durchzusetzen. Diplomatie bleibt trotzdem notwendig, aber wir müssen erkennen, dass Diplomatie nur dann eine Chance haben wird, wenn sie durch militärische Verteidigungsfähigkeit unterlegt ist. Das Parlament: Würden Sie vor diesem Hintergrund trotzdem sagen, dass sich die Berliner Gespräche Anfang der Woche gelohnt haben? Röttgen: Ganz eindeutig haben sie sich gelohnt. Es sind viele Ziele erreicht worden, und zwar die realistischen Ziele, von denen nicht klar war, ob man sie erreicht. Europa ist aktiviert und geeint worden in einer gemeinsamen Position. Diese Positionierung wurde dann erweitert um die Ukraine und auch die Vereinigten Staaten von Amerika. Nicht in Allem und mit Jedem, aber in wichtigen Fragen hat es eine gemeinsame Positionierung der Europäer, der Ukraine und der USA gegeben. Damit hat Europa das im Moment mögliche politische Gewicht eingebracht und sich wieder in die Diplomatie zur Beendigung des Krieges hineinmanövriert. Das war von den USA nicht so beabsichtigt, dass die Europäer eine Rolle spielen, und von Russland schon gar nicht. Das Parlament: Teil der europäischen Vorschläge sind die Sicherheitsgarantien, die verhindern sollen, dass Russland nach einem Waffenstillstand erneut angreift. Wirksam können diese Sicherheitsgarantien nur mit einer glaubwürdigen amerikanischen Beteiligung sein. Doch gerade an dieser Glaubwürdigkeit gibt es Zweifel. Teilen Sie solche Zweifel? Röttgen: Der Kern der Vereinbarung ist, dass zusammen mit der Ukraine, den USA und den Europäern ein Waffenstillstandsabkommen und auch ein Friedensabkommen mit Russland erreicht werden soll. Das ist deshalb bedeutsam, weil es ja vorher auch Verabredungen zwischen den USA und Russland über die Ukraine über europäische Interessen hinweg gegeben hat. Die Frage der Sicherheitsgarantien stellt sich dann, wenn es zu einem Friedensschluss gekommen ist. Zweifel sind von den USA genährt worden durch die Nationale Sicherheitsstrategie, auch durch das amerikanische Vorgehen im konkreten Fall. Aber gerade deshalb war es ein Erfolg, die USA jetzt für diese Vereinbarung gewonnen zu haben. Diese bedarf der Konkretisierung, die aber erst erfolgen kann, wenn man überhaupt in der Phase ist, dass ein Frieden verhandelt und abgeschlossen wird. Das Parlament: Die Ukraine ist, verglichen mit Russland, nicht nur knapp an Waffen und Munition, sondern auch an Soldaten. Die Lücken, die Tod und Verwundung reißen, sind immer schwerer zu füllen. Was empfinden Sie vor diesem Hintergrund, wenn immer mehr junge Ukrainer ausreisen, auch nach Deutschland? Röttgen: Das ist eine belastende Situation, die nicht akzeptiert werden kann. Der ukrainische Präsident Selenskyi und die ukrainische Regierung müssen hier die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Wir sind in Deutschland und Europa solidarisch mit der Ukraine, wir bringen enorme Finanzmittel auf. Wir tun es auch im eigenen Interesse. Doch mit dieser Solidarität ist es nicht vereinbar, wenn in der Ukraine politisch zugelassen wird, dass Männer im wehrfähigen Alter das Land verlassen. Das Parlament: Es gibt in jüngster Zeit Berichte, dass Russland in Belarus an der Grenze zu Nato und EU neue Truppen massiert. Ist die Sorge berechtigt, dass uns zu wenig Waffen für unsere eigene Verteidigung bleiben? Röttgen: Wir haben die Aufrüstung für die Verteidigungsfähigkeit, die Abschreckungsfähigkeit Deutschlands und der europäischen Nachbarn viel zu spät begonnen und sind jetzt in einem Lauf gegen die Zeit, um die Ausstattung mit Waffensystemen, Munition und Ausrüstung aufzuholen, so gut und so schnell es geht. Aber wir müssen das in der gesamten Linie der Verwundbarkeit des Nato-Territoriums machen. Dazu gehört die polnische Ostgrenze, dazu gehört die baltische Ostgrenze, dazu gehört aber auch die Ukraine. Würde die Ukraine morgen kapitulieren, hätten wir eine ganz andere, unmittelbare Bedrohung des Nato-Territoriums. Insofern kann man die Bedrohung, die durch die Truppenstationierung in Belarus stattfindet, nicht gegen die Verteidigung in der Ukraine ausspielen, weil beides Bedrohungen unserer Sicherheit sind. Das Parlament: Abstimmungen in der UN-Vollversammlung haben gezeigt, dass Russland zwar nicht viele Freunde hat, aber auch nicht viele Widersacher, die sich klar auf die Seite der Ukraine und des Westens stellen. Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Röttgen: Das ist nicht so überraschend. Wir müssen als Europäer einfach anerkennen, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine vor allem eine Angelegenheit der Sicherheit und des Friedens in Europa ist. Es ist nicht realistisch, dass man über Jahre hinweg das Interesse der Weltgemeinschaft darauf fokussieren kann, weil es einfach so viele Konflikte und Kriegsherde gibt. Denken Sie allein an den sudanesischen Bürgerkrieg, an dem sich auch Staaten von außen beteiligen, mit fürchterlichen Verbrechen, einer riesigen Anzahl von Toten, Millionen von Flüchtlingen. Man kann einmal fragen, wie groß eigentlich die Aufmerksamkeit in Europa für diesen schrecklichen Krieg in Afrika ist. Wir Europäer sollten unseren Eurozentrismus überwinden und auch für das Leid und die Konflikte in anderen Regionen der Welt mehr Aufmerksamkeit zeigen. Das Parlament: Die EU hat nach langem Ringen nun auch einen Weg zur weiteren finanziellen Unterstützung der Ukraine gefunden. Röttgen: Das ist sehr positiv, für die Ukraine und für die europäische Sicherheit. Es ist vor allem ein Verdienst der deutschen Kanzlers Merz, der für dieses Ziel ins Risiko gegangen ist und neue Dynamik in den Prozess gebracht hat. Aber dass dies nun durch die Blockade einzelner Staaten zunächst durch europäische Schulden auf Kosten der eigenen Bürger anstatt mittels des Vermögens des Aggressorstaates geschehen soll, ist leider erneut Ausdruck europäischer Schwäche. Den Willen zur Selbstbehauptung auch gegenüber den USA bringt die notwendige Mehrheit der europäischen Staaten nicht auf. Zur Person: Norbert Röttgen (CDU) ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestags und seit Mai 2025 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Von 2014 bis Oktober 2021 war Norbert Röttgen Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, dem er auch in dieser Wahlperiode angehört. Die Fragen stellte Peter Stützle.
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