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Parlamentariergruppe der Arabischsprachigen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens reist nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 06.02.2026 - 09:55
Zum bilateralen parlamentarischen Austausch reist eine Delegation der Parlamentariergruppe Arabischsprachige Staaten des Nahen und Mittleren Ostens vom 8. bis 15. Februar 2026 nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Auf dem Programm stehen Begegnungen mit Parlamentsmitgliedern bzw. Mitgliedern legislativer Gremien, Regierungsvertretungen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Neben den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen werden auch die Menschenrechte, Demokratieförderung und Klimaschutz, dabei insbesondere rechtsstaatliche, innen- und außenpolitische Fragen thematisiert. Auch die Lage in Syrien, Iran und Jemen wird bei den Gesprächen eine Rolle spielen. Im Königreich Saudi-Arabien geht es um die Außen- und Innenpolitik, die Wirtschaftsbeziehungen und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Deutschland, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Thema in Katar wird die Rolle des Staates als Vermittler für regionale Stabilität und Vermittlungspartner in vielen Konflikten sein. In den Vereinigten Arabischen Emiraten führt die Delegation Gespräche über Menschenrechte, Meinungsfreiheit und Diskriminierung und mit der Außenhandelskammer über die bilateralen Handelsbeziehungen und die Energiepolitik. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Alexander Radwan (Ltg.), Lukas Krieger (beide CDU/ CSU), Lamya Kaddor (BUENDNIS 90/DIE GRUENEN), Mareike Hermeier (Die Linke.) und Dr. Maximilian Krah (AfD).

15. Februar 1951: Bundestag beschließt Einrichtung des Bundesgrenzschutzes

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.02.2026 - 08:35
Am Donnerstag, 15. Februar 1951, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (1/1785, 1/1881) verabschiedet. Die Errichtung des Bundesgrenzschutzes (BGS) erfolgt in einer Zeit, die vom Kalten Krieg und zunehmenden Spannungen an der Zonengrenze zur sowjetischen Besatzungszone geprägt ist. Die Sonderpolizei des Bundes mit, nach einem interfraktionellen Antrag zur Personalstärke (1/1887) zunächst 10.000 Mann, soll das Bundesgebiet gegen verbotene Grenzübertritte – „insbesondere durch die Ausübung der Passnachschau“ – sowie gegen sonstige die Sicherheit der Grenzen gefährdende Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern sichern. Soweit Polizeiaufgaben der Länder berührt werden, soll der BGS „im Benehmen“ mit den beteiligten Landespolizeibehörden handeln. Ringen um das Gesetz Über Zweck, Reichweite und verfassungsrechtliche Einhegung des BGS wird im Bundestag in erster Beratung am 25. Januar 1951 (114. Sitzung) und dann in zweiter und dritter Beratung am 15. Februar 1951 (118. Sitzung) intensiv gestritten. Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Robert Lehr (1883 bis 1956, CDU) bezeichnet die Vorlage in der ersten Beratung als „von entscheidender Bedeutung für die Ausgestaltung unserer inneren Sicherheit“. Als Begründung führt er unter anderem eine „vermehrte Infiltration und Agitation“ an. Warnung vor kasernierten Formationen Dem hält die Opposition, insbesondere die SPD, entgegen, der Grenzschutz dürfe nicht zu einem Instrument werden, das faktisch nach innen ausgreift. Dr. Walter Menzel (1901 bis 1963, SPD) warnt vor einem „Schleier von kasernierten Formationen“ im Hinterland „in einer Tiefe von 30 bis 50 km“. In der zweiten und dritten Beratung thematisiert Menzel zudem Kompetenzüberschneidungen: Störungen der Ordnung im Grenzgebiet lägen nach Artikel 30 des Grundgesetzes grundsätzlich bei der Länderpolizei; der Bund dürfe dies nicht unbestimmt an sich ziehen. Grenzschutz dürfe nicht über Notstandskonstruktionen entgrenzt werden; er dürfe „nur dort eingesetzt werden, wo das Gesetz ihm Aufgaben zuweist.“ Rein polizeiliche Grenzsicherung Hugo Paul (1905 bis 1962, KPD) kritisiert, bei der Gesetzesvorlage gehe es gar nicht um Grenzschutzbehörden, sondern um eine „militärähnliche Polizeiformation“. Bundesinnenminister Lehr stellt deshalb abschließend klar: Der BGS soll eine polizeiliche Grenzsicherung leisten und keine verdeckte Bundespolizei sein. Es gehe „nicht etwa um die getarnte Aufstellung einer Bundespolizei“, sondern um „eine Sicherung im Grenzbereich“, „rein polizeilich“ und „nicht … militärischen“ Charakters. Mit großer Mehrheit gegen wenige Stimmen wird das Gesetz über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden angenommen und tritt am 16. März 1951 mit seiner Verkündung in Kraft. Weiterentwicklung und neue Aufgaben Der BGS bleibt nicht auf den namensgebenden Grenzschutz der frühen 1950er-Jahre begrenzt. Bereits 1972 wird im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich festgestellt, das damalige BGS-Gesetz von 1951 sei „nicht mehr zeitgemäß“ und nenne als Aufgabe des Bundesgrenzschutzes in Friedenszeiten „nur die Sicherung des Bundesgebietes gegen verbotene Grenzübertritte" (6/2886, 6/3569). Mit dem Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972 wird der Aufgabenrahmen des BGS gesetzlich neu gefasst und erweitert. Nach der Herstellung der deutschen Einheit entfällt die ursprüngliche Hauptaufgabe an der innerdeutschen Grenze. 1994 werden mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz, 12/8047, 12/8101, 12/8422) die Vorschriften über den Bundesgrenzschutz an die seit 1972 eingetretene Entwicklung des Polizeirechts angepasst. Bundesgrenzschutz wird Bundespolizei 2005 wird aus dem Bundesgrenzschutz die Bundespolizei. In der Gesetzesbegründung heißt es: „Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, deren Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränkt.“ Die Umbenennung entspreche einer „zeit- und aufgabengerechten Namensgebung“; zugleich wird betont, dass damit keine Erweiterung der Aufgaben verbunden sei. (15/5217). 2008 folgt mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze“ (16/6291, 16/7871) eine weitreichende Organisationsänderung. Aktuelle Änderung des Bundespolizeigesetzes Mit dem am 18. Dezember 2025 in erster Lesung im Bundestag beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) soll das bisherige, überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende und seither nur in einzelnen Vorschriften geänderte Gesetz umfassend überarbeitet werden. Die Bundespolizei hat heute weit über 50.000 Bedienstete. Sie ist damit die personalstärkste Polizeiorganisation in der Bundesrepublik. (klz/06.02.2026)

Bundestag setzt am Red Hand Day Zeichen gegen Einsatz von Kindersoldaten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 05.02.2026 - 16:45
Zum „Red Hand Day“ gegen den Einsatz von Kindersoldaten hat die Kinderkommission (Kiko) des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 29. Januar 2026, mit einem Aktionsstand darauf aufmerksam gemacht, dass weltweit etwa 250.000 Jungen und Mädchen gezwungen werden, als bewaffnete Kämpfer in Kriegen mitzumachen und dabei unvorstellbaren Gefahren ausgesetzt sind. Mit dem „Red Hand Day“ wird seit mehr als 20 Jahren jährlich weltweit am 12. Februar gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten mit den roten Handabdrücken protestiert. Die rote Hand – das zentrale Zeichen der Aktion – steht für den entschiedenen Widerstand gegen jede Form der Zwangseinbindung von Minderjährigen, informierte die Kiko. Mit der Aktion will die Kiko ein klares Zeichen setzen, dass der Missbrauch von Kindern als Soldaten eine der schwerwiegendsten Verletzungen ihrer Rechte darstellt. "Kinderrechte werden massiv verletzt" „In viel zu vielen Ländern der Welt sind Kinder Opfer von Krieg und Vertreibung, werden verschleppt oder als Geiseln gehalten“, sagte Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kinderkommission. „In vielen Regionen werden Kinder weiterhin rekrutiert, instrumentalisiert und ihrer Kindheit beraubt. Krieg bedeutet für sie nicht nur Gewalt, sondern den Verlust von Bildung, Sicherheit, Perspektiven und Zukunft.“ Auch in den Konflikten wie in der Ukraine litten Kinder unter kriegerischen Handlungen. Kinderrechte würden dabei massiv verletzt. Der Red Hand Day erinnere daran, dass Kinderrechte universell gelten. „Kinderrechte enden nicht im Krieg“, sagte Hose. Mit der Aktion der Kinderkommission und der Parlamentarier insgesamt setze man ein klares Stopp-Signal. „Diese roten Hände stehen genau für diesen Stopp: Kinder sind keine Soldaten und dürfen nicht länger Leidtragende von Krieg und Vertreibung sein!“ Ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten Die Kinderbeauftragte der Bundesregierung, Mareike Wulf (CDU), unterstrich, was für ein besonderes Leid junge Mädchen in gewaltsamen Konflikten und Kriegen zu tragen hätten. „Denn die werden nicht nur als Soldatinnen eingesetzt, sondern sind außerdem sexualisierter Gewalt ausgesetzt oder werden zwangsverheiratet.“ Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ihrem vor mehr als 20 Jahren in Kraft getretenen Zusatzprotokoll gegen Kindersoldaten, das auch Deutschland ratifiziert habe, wolle genau diesem Missbrauch von Kindern als Soldatinnen und Soldaten begegnen. Darauf, dass Kinderrechte in Deutschland, aber auch weltweit gelten, macht die Kinderkommission mit dieser Aktion im Bundestag aufmerksam. In der Halle des Paul-Löbe-Hauses konnten Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Aktionsstand mit ihrem roten Handabdruck ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldaten setzen. "Kinder haben das Recht, Kinder zu sein" Bundestagspräsidentin Julia Klöckner war eine der ersten, die Ihren roten Handabdruck hinterließen. „Kinder haben das Recht, Kinder zu sein!“, schrieb sie zu ihrem Abdruck. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kiko-Sekretariats sowie junge Freiwillige trugen an mehreren Tischen Interessierten die Fingerfarbe auf die Hand auf und bedruckten weiße Papierbögen, auf die die Teilnehmer zuvor ihre persönliche Botschaft schreiben konnten. „Keine Waffen in Kinderhände“, „Kinder sollen spielen und lernen statt zu töten“, „Kinder in die Schule, nicht in den Krieg“ lauteten einige der Statements, andere wiederum „Jedes Kind hat das Recht auf eine friedliche Kindheit“, „Kinder brauchen Frieden“, „Kinder brauchen Zukunft – keinen Kampf“. Mehr als 200 Bögen bedruckt Schon bald waren beeindruckend viele Meter Wäscheleine voll mit roten Prints, die dort eine Weile zum Trocknen hingen. „Der Zuspruch war erfreulich“, sagte Christine Horstmann, Leiterin des Sekretariats der Kinderkommission: „Mehr als 200 Bögen wurden bedruckt.“ Abgeordnete und Mitarbeiter seien auf dem Weg zwischen Sitzungssälen und Plenarsaal oder zum Mittagessen vorbeigekommen, um mit ihrem Abdruck ein Statement abzugeben. Die gesammelten Handabdrücke lässt die Kinderkommission nun dem UN-Generalsekretär und der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte zukommen, als Statement des Deutschen Bundestages gegen den Einsatz von Kindersoldaten. Rekrutierung von Kindern ein Kriegsverbrechen Am 12. Februar 2002 war das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zum Verbot des Einsatzes von Kindern und Jugendlichen als Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten. Seitdem gilt die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren als Kriegsverbrechen. Minderjährige dürfen nicht gegen ihren Willen eingezogen werden oder an Kampfhandlungen teilnehmen. Fast alle Staaten der Welt haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. In vielen Ländern jedoch werden Kinder weiterhin illegal zum Dienst an der Waffe und zur Beteiligung an kriegerischen Handlungen gezwungen. Heutzutage gibt es immer noch weltweit über 250.000 Mädchen und Jungen, die als Soldatinnen und Soldaten eingesetzt und so auf brutalste Weise ihrer Kindheit beraubt werden. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung und Familie und versteht sich als Stimme der Kinder und Jugendlichen im Parlament. (ll/12.02.2026)

Folgen von Einbürgerung für Familiennachzug thematisiert

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 05.02.2026 - 15:40
Inneres/KleineAnfrage "Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Rechtsextreme Musikveranstaltungen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 05.02.2026 - 15:40
Inneres/KleineAnfrage Nach der Zahl der Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.