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Evelyn Zupke eröffnet Ausstellung über "Asoziale" als Staatsfeinde in der DDR

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 09.02.2026 - 11:18
Wer nicht arbeitete oder anderweitig „aus der Reihe tanzte“ wurde in der DDR zum Staatsfeind deklariert. Zur Zeit des Mauerfalls saß ein Viertel aller Gefangenen im Land aufgrund des Paragrafen 249 in Haft. Eine Ausstellung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus gibt Betroffenen eine Stimme. Der Asozialenparagraf 249 Konformität wurde bekanntlich in der DDR ganz großgeschrieben. Alles, was abseits essen war, was die SED-Oberen als im Interesse der Entwicklung des Sozialismus für angemessen hielten, wurde nicht nur argwöhnisch beobachtet, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Ein beliebtes Mittel dafür war der Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren konnte danach bestraft werden, „wer sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist“ und „wer die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt“. Es handelte sich also um einen klassischen „Gummiparagrafen“: Universell handhabbar gegen alle, die dem Regime suspekt waren und deren man anderweitig nicht habhaft werden konnte. Podiumsdiskussion und Ausstellung Damit war der sogenannte „Asozialenparagraf 249“ auch ein Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung, von dem umfangreich Gebrauch gemacht wurde, wie bei einer von der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke am Mittwoch, 11. Februar 2026, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestages geleiteten Podiumsdiskussion anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ deutlich wurde. Zum Ende der DDR habe ein Viertel aller Gefangenen im Land „aufgrund des Paragrafen 249 in Haft gesessen“, sagte Zupke. Die Ausstellung, die die Fälle von Betroffenen dokumentiert, zeige damit: „Die Verurteilung nach dem Asozialenparagrafen ist nicht nur ein abstraktes Phänomen eines diktatorischen Staates.“ Ausreiseantrag gestellt, Job gekündigt, inhaftiert Betroffen war unter anderen Thomas Pflug, der neben Zupke auf dem Podium saß. Sein „Vergehen“: Gemeinsam mit seiner Frau und dem neu geborenen Kind wollte er die DDR verlassen – „von der Diktatur in die Demokratie wechseln“, wie er es formulierte – und hatte daher einen Ausreiseantrag gestellt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte er seine Arbeitsstelle als Diplom-Ingenieur im Kombinat TAKRAF in Leipzig. Pflug wollte vorerst von finanziellen Rücklagen leben und – so die Ausreise weiterhin nicht bewilligt wird – später einen ihm von der Evangelischen Kirche angebotenen Job annehmen. „Ich hätte nie gedacht, dass ich verhaftet werden könnte“, sagte Pflug, der als Schöffe am Leipziger Familiengericht durchaus juristische Kenntnisse hatte und auch den besagten Paragrafen 249 kannte. Sein – aus heutiger Sicht – naives Vertrauen in die Rechtssicherheit der DDR half aber nichts. 43 Tage nach seiner Kündigung standen Stasi-Mitarbeiter vor seiner Wohnungstür und nahmen ihn zu einer „Befragung“ mit. Seine Wohnung sollte er nie wiedersehen. Wegen „asozialen Verhaltens“ und „Staatsverleumdung“ landete er im berüchtigten Gefängnis Cottbus. Nach neunmonatiger Haft wurde er Ende 1977 von der Bundesregierung freigekauft. Später durften auch seine Frau und sein Kind in den Westen ausreisen. Vertraut auf die Schlussakte von Helsinki Wie so viele Ausreiseantragsteller der damaligen Zeit hatte er auf die auch von SED-Chef Erich Honecker unterzeichnete Schlussakte von Helsinki gesetzt, in der allen Menschen die freie Wahl ihres Wohnortes zugesichert wurde. Für Bürger der DDR galt dieses Recht jedoch nach wie vor nicht – Helsinki hin oder her. Heute ist es ihm ein Anliegen, über die damalige Unrechtszeit aufzuklären. „Ich bin schließlich ein Ossi, ein Asi und ein Wessi.“ Das könnten nur wenige von sich behaupten, sagte er augenzwinkernd. Stigmatisierung wirkt auch heute noch nach So reflektiert wie Pflug können aber nicht alle Betroffenen über die Stigmatisierung, ein „Asozialer“ zu sein, sprechen. „Der Begriff ,Asozial‘ wurde genutzt, um Menschen zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, die nicht dem sozialistischen Menschenbild entsprachen oder die aus den vielfältigsten Gründen nicht so zur Arbeit gegangen sind, wie sie es sollten“, sagte Dr. Eva Fuchslocher, Kulturwissenschaftlerin und Kuratorin der Ausstellung. Fuchslocher hat schon viele Ausstellungen zum DDR-Unrecht kuratiert. Bei keinem Thema aber sei es so schwer gewesen, Betroffene zu finden, „die bereit sind, über ihre Geschichte zu sprechen“, sagte sie. Die Stigmatisierung wirkt offenbar auch heute noch nach. Die Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft, was auch ein Schweigen der Betroffenen zur Folge habe, müsse beendet werden, forderte sie. Schreckensbild „Asoziale“ verfängt bei der Bevölkerung Klar wird bei der Podiumsdiskussion auch, dass das DDR-Regime versucht hat, die von ihr auserkorenen „Asozialen“ als Gefahr und schlechtes Vorbild für die Bevölkerung darzustellen. „Dieses Schreckensbild hat auch ganz klar eine politische Dimension und war auch systemstabilisierend“, sagte Fuchslocher. Wie nun genau die Bevölkerung zum Paragrafen 249 stand, lasse sich im Detail zwar nicht nachvollziehen, sagte die Ausstellungskuratorin. „Es gab aber schon eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Bevölkerungshaltung und dem staatlichen Handeln in Bezug auf vermeintlich Asoziale“, befand sie. Im Hinterkopf dabei müsse man aber haben, dass in der Bevölkerung die Angst bestanden habe, selber als asozial stigmatisiert zu werden, fügte Fuchslocher hinzu. „Damit niemand aus der Reihe tanzt“ Bei welchen Personengruppen wurde der Asozialenparagraf denn bevorzugt angewendet? Dieser Frage widmete sich der Historiker Dr. Michael Schäbitz, Mitkurator der Ausstellung. Schäbitz sprach von fünf Gruppen. Da waren zuerst junge Leute aus zerrütteten Familienverhältnissen, die es ohnehin schon schwer hatten, ins Leben zu finden. Eine weitere Gruppe waren jene – im Gesetz explizit genannt – die der Prostitution nachgegangen sind. Dazu kamen Ausreiseantragsteller, Oppositionelle, Punks und andere Subkulturen. Sie alle – und über sie die ganze Bevölkerung – sollten diszipliniert werden, „damit niemand aus der Reihe tanzt“, sagte Schäbitz. Große Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung Wie schwierig es für die vom Paragraf 249 Betroffenen ist, eine Rehabilitierung zu erlangen, erläuterte Lasse Jacobsen, der als Rechtsanwalt unter anderem Strafverteidiger und Anwalt für DDR-Unrecht ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprächen, könnten aufgehoben werden, sagte er und benannte konkret Fälle politischer Verfolgung. „Darunter fällt aber das ,asoziale Verhalten‘ gerade nicht“, so Jacobsen. Kämen noch andere „Straftaten“, wie etwa die Schuldung der Miete hinzu, würden Gerichte oft eine Rehabilitierung ablehnen. Jacobsen plädierte dafür, bei Rehabilitierungsverfahren, die aktuell fast ausschließlich schriftlich stattfänden, eine mündliche Anhörung der Betroffenen verpflichtend vorzusehen. Sichtbarkeit, Anerkennung des Leids, Entstigmatisierung Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, dass die Ausstellung ein Beitrag sein kann, um den Betroffenen eine Stimme zu geben. Sichtbarkeit und Anerkennung des Leids sowie eine Entstigmatisierung seien Ziele der Ausstellung, sagte Dr. Franziska Kuschel von der Bundesstiftung Aufarbeitung, die die Ausstellung gefördert hat. Ausstellung bis 1. März zu sehen Die multimediale Ausstellung zeichnet die Verfolgung der sogenannten Asozialen historisch nach und zeigt anhand verschiedener Biografien die Dimension der Willkür auf, mit der missliebige Menschen verfolgt wurden. Sie ist noch bis 1. März 2026 dienstags bis sonntags in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr, im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 in Berlin, zu sehen. Für Interessierte werden Führungen am Donnerstag, 19. Februar von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr und am Dienstag, 24. Februar, von 16.30 bis 17.30 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine für individuelle (Gruppen-)Führungen können per E-Mail vereinbart werden: m.schaebitz@exhibeo.de. (hau/12.02.2026).

Kinderkommission zum „Tag der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar 2026

Bundestag | Pressemitteilungen - Mo, 09.02.2026 - 09:48
Anlässlich des „Tags der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar würdigt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages das Engagement von Angehörigen sowie ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderhospizarbeit. Die Kinderkommission teilt mit: „Rund 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer durch schwere Krankheit verkürzten Lebenserwartung. Die Kinderhospizarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, sie und ihre Familien zu begleiten und zu unterstützen. Der bundesweite ‚Tag der Kinderhospizarbeit‘ hat das Ziel, die Kinder- und Jugendhospizarbeit und ihre Angebote bekannter zu machen, Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, finanzielle Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden sowie das Thema ‚Tod und Sterben von jungen Menschen‘ zu enttabuisieren. Mit den an diesem Tag getragenen grünen Bändern und den vielerorts stattfindenden Aktionen werden betroffene Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbunden und drücken so Hoffnung und Solidarität in dieser schweren emotionalen Zeit aus.“ Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt für das Gremium: „Die Arbeit, die Kinderhospize für die erkrankten Kinder und ihre Familien leisten, ist von unschätzbarem Wert. Jedes Jahr erinnert uns der Tag der Kinderhospizarbeit daran, wie bedeutend das Engagement der Ehrenamtlichen, aller medizinischen Mitarbeitenden sowie der Angehörigen ist. Eine schwere Krankheit betrifft immer die gesamte Familie. Der Lebensalltag ändert sich, Geschwisterkinder müssen oft zurückstecken, Freunde und Verwandte ziehen sich zurück, weil die Situation so schwer auszuhalten ist. Kinderhospize können die Familien auffangen, sie begleiten und ihnen einen Raum bieten, um die wertvolle Zeit, die sie miteinander haben, gemeinsam zu verbringen. Den vielen Menschen, die sich in Kinderhospizen engagieren, gebührt unser Dank für ihren großartigen Einsatz.“

WFP und Unicef warnen vor Folgen von Budgetkürzungen

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Vertreter des Welternährungsprogramms und des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen haben im Menschenbrechtsausschuss vor mehr Hunger als Folge von Kürzungen der humanitären Hilfe gewarnt.

Mechthild Heil leitet den Menschenrechtsausschuss

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die CDU-Abgeordnete Mechthild Heil leitet künftig den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. In der konstituierenden Sitzung wurde Heil am Mittwoch zur Vorsitzenden bestimmt.

Sorge über Menschenrechtslage im COP29-Gastgeberland

Menschenrechte/Ausschuss Die Bundesregierung ist besorgt über die Menschenrechtslage in Aserbaidschan. Die Zahl der politischen Gefangenen habe sich verdreifacht, so ein Regierungsvertreter im Menschenrechtsausschuss.