Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Hitzige Diskussion über AfD-Antrag zu Missbrauch von Sozialleistungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über einen Antrag der AfD-Fraktion ((21/6642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, den Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen und Einwanderung in das Sozialsystem zu beenden. Nach einer teilweise hitzigen Diskussion wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. Darin fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zudem müsse die Erreichbarkeit von Leistungsempfängern im Inland als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt werden. AfD: Keine Einwanderung in die Sozialsysteme In der Debatte rechnete die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy vor, dass die Gesamtkosten an Sozialleistungen für Flüchtlinge derzeit 50 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Bisher habe es noch keine Generation von Flüchtlingen geschafft, ihre Renten selbst zu verdienen. Bürgergeld erhielten zum Beispiel zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, obwohl dort kein Krieg mehr herrsche. Einwanderung in die Sozialsysteme dürfe es nicht länger geben, „wenn wir als Nation weiter leben wollen“, erklärte Huy. Peter Bohnhof (AfD) berichtete, dass gegenwärtig „eine Bande von Migranten wegen Bürgergeldbetrugs vor Gericht“ stehe. Das sei die Realität in Deutschland und das Ergebnis einer Politik, die „unseren Sozialstaat zur Einladung an die ganze Welt macht“. Union unterstreicht die Prinzipien des Sozialstaats Für die CDU/CSU-Fraktion verwahrte sich der Abgeordnete Kai Whittaker gegen den Vorwurf der AfD, die Bundesregierung unternähme nichts gegen Sozialmissbrauch. Er verwies auf aktuelle Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. An den drei Prinzipien des Sozialstaats – Personalität, Subsidiarität, Solidarität – lasse die Union nicht rütteln. Im Gegensatz zur AfD betrachte seine Fraktion die Würde des Menschen „nicht bloß nach seinem Nutzen“. Florian Bilic (CDU/CSU) betonte, dass Fälle, in denen das Sozialsystem ausgenutzt werde, bekämpft würden. Fehlanreize würden korrigiert, Grenzkontrollen durchgeführt, Schwarzarbeit und Betrug verfolgt. Mit der Umstellung des bisherigen Bürgergelds auf eine soziale Grundsicherung zum 1. Juli 2026 beweise die Koalition, dass sie Chancengleichheit herstelle. Wer sich künftig der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigere, müsse gemeinnützige Arbeit leisten. Peter Aumer (CDU/CSU) bekräftigte das Prinzip des Sozialstaates: "Wer Hilfe braucht, muss Hilfe bekommen." Das sei das "Grundversprechen unseres Sozialsystems". Allerdings gelte ebenso: "Wer betrügt, muss Konsequenzen spüren." Grüne fordern Arbeitserlaubnis für Geflüchtete Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Migration sei für ihn „etwas Tolles, etwas Bereicherndes“. Dagegen versuche die AfD, die Gesellschaft zu spalten. Er verwies auf die gegenwärtigfe Fußball-Weltmeisterschaft und fragte:“Was wäre denn unsere Nationalmannschaft ohne Jonathan Tah, Jamal Musiala und Denis Undav?“ Durch Zuwanderung würden in Deutschland „die Renten sicherer, wenn man den Geflüchteten erlaubt zu arbeiten“. Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die AfD, weil sie „Ausländer als potenzielle Sozialbetrüger“ diffamiere. Das sei weit weg von den Grundsätzen unserer Verfassung. Der AfD gehe es nicht um die Bekämpfung von Sozialmissbrauch, sondern nur darum, „Menschen zu erniedrigen“. SPD weist auf Einwanderer in Arbeit hin Für die SPD-Fraktion erklärte Rasha Nasr, selbstverständlich handele der Rechtsstaat bei Missbrauch und Betrug im Sozialsystem. Aber die Koalition lasse sich von der AfD nicht vorschreiben, „wer zu unserem Sozialstaat gehört und wer nicht“. Das sei nun mal die Realität eines Einwanderungslandes, dass allein 800.000 Menschen aus den wichtigsten Asylbewerberländern in Deutschland arbeiten, 700.000 von ihnen sogar sozialversicherungspflichtig. Daniela Rump (SPD) wollte von der AfD wissen, wie sie sich die Antwort auf die akuten Probleme des Sozialstaats vorstelle – also auf Fachkräftemangel in der Wirtschaft und Alterung der Gesellschaft. Die Antwort der AfD sei: „Abschottung“. Doch gerade Zuwanderer leisteten einen nennenswerten Beitrag zum Wohlstand in der Bundesrepublik. Linke: Das Solidarprinzip richtet sich nach Bedürftigkeit Cansin Köktürk bekräftigte für die Fraktion Die Linke, das Solidarprinzip im deutschen Sozialstaat sei „nicht nationalistisch eingeteilt, sondern nach Bedürftigkeit“. Was sei schließlich ein reiches Land wie die Bundesrepublik wert, wenn es nicht jene Menschen auffange, die Hilfe benötigten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Armut. Das sei die eigentliche Frage, nicht die von der AfD befeuerte „falsche Vorstellung, dass Menschen grundsätzlich ein Problem sind“. Auch Ferat Kocak (Die Linke) verwies darauf, dass „Gastarbeiter und Migranten maßgeblich zum Aufbau des Sozialstaats beigetragen“ hätten. In Wahrheit gehe es der AfD gar nicht um die „kleinen Leute“, sondern um Politik für Großkonzerne und Millionäre. Antrag der AfD Die Abgeordneten schreiben in dem Antrag: „Ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niedergelassen haben, müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig und ohne Rückgriff auf die Solidargemeinschaft sichern können. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürfen unter keinen Umständen Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.“ Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Die Erreichbarkeit im Inland müsse als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt und bei konkreten Anhaltspunkten für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Kosten der Unterkunft bis zur Sachverhaltsklärung ermöglicht werden, so die Fraktion. Ferner soll eine Bezahlkarte für Fälle von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingeführt werden. Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen werden, soweit sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthaltes, mindestens zehn Jahren im Falle von Drittstaatsangehörigen und mindestens fünf Jahren im Falle von EU-Ausländern einer existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. (gha/che/25.06.2026)

Linke will Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Finanzen/Antrag Die Linke setzt sich für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ein. Großverdiener sollen im Gegenzug höhere Steuern bezahlen.

Tourismusbranche der EU fehlen massenhaft Fachkräfte

Tourismus/Ausschuss EU-Kommissar Apostolos Tzitzikostas stellte den Abgeordneten aus dem Tourismusausschuss und dem Verkehrsausschuss seine Pläne zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors vor.

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

Sport und Ehrenamt/Anhörung Bei einer Anhörung des Sportausschusses wurde die im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur begrüßt. Dennoch gab es eine Vielzahl an Einwendungen seitens der Sachverständigen.

Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch "Grooming Gangs"

Inneres/Antrag Um die Bekämpfung "sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs" geht es in einem AfD-Antrag, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattiert.

AfD fordert Enquete-Kommission zur Meinungsfreiheit

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa, der am Donnerstag im Bundestag beraten wird.

AfD will Umsetzung des EUDI-Wallet-Projekts einstellen

Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die AfD fordert die Bundesregierung per Antrag auf, sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Artikel 5a-f, die Europäische Brieftasche für die digitale Identität, in der eIDAS-Verordnung einzusetzen.

Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten

Das Parlament hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke "gegen die Einführung von Hackbacks" (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Innenausschuss sein. Minister: Wir legen den Schalter um Von einem „Meilenstein der Sicherheitsarchitektur in Deutschland“ sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte. „Mit diesem Gesetzesentwurf legen wir den Schalter um: Von der Aufklärung, hin zur Abwehr“, sagte Dobrindt. Indem die Grundlagen für eine aktive Cyberabwehr gelegt würden, mache man unmissverständlich klar: Deutschland handle entschlossen, wenn es um die Verteidigung im Cyberraum geht. „Wer uns zukünftig im Cyberraum angreift, der muss wissen: Wir schlagen zurück und sind in der Lage, die Angreifer in ihrer Infrastruktur zu stören und zu zerstören“, sagte der Innenminister. AfD sieht weiteren Handlungsbedarf Steffen Janich (AfD) teilt die Problemanalyse im Gesetzentwurf, die „erfrischend ehrlich und schonungslos“ sei. Deutschland stehe in der Tat im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe. Auch sei es richtig, dass Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg und seine nationale Sicherheit mit Cybersicherheit untrennbar verbunden sind. Gleichwohl gebe es noch Handlungsbedarf, so Janich. Wenn etwa die Bundespolizei dem Betreiber eines IT-Systems dessen Nutzung untersagt, müsse dies befristet sein. Unternehmen sei nicht geholfen, wenn die Insolvenz wegen eines Cyberangriffes verhindert wird, sie dann aber aufgrund einer Nutzungsuntersagung eintritt. Hier müsse nachjustiert werden, forderte der AfD-Abgeordnete, der dem Innenminister vorwarf, beim Thema Hackbacks vollständig eingeknickt zu sein. Man müsse bei Cyberangriffen von „Schurkenstaaten“ mit Vergeltungsschlägen gegen deren IT-Struktur reagieren dürfen, sagte Janich. SPD: Schaden so gering wie möglich halten Deutschland müsse bei der Abwehr von Angriffen im Cyberraum gut aufgestellt sein, betonte Daniel Baldy (SPD). Die Sicherheitsbehörden dürften nicht nur am Rand stehen, Cyberangriffe beobachten „und danach erklären, was alles hätte besser laufen können“. Sie müssten nicht nur aufklären, sondern auch abwehren können. Baldy verwies auf die Heterogenität der Angreifer, die mal privat, mal halb-staatlich und mal staatlich seien. „Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz nicht nur eine Sicherheitsbehörde, sondern wir geben BSI, BKA und Bundespolizei die richtigen Werkzeuge an die Hand, damit sie zukünftig angemessen auf Cyberangriffe reagieren können“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ziel müsse es nicht nur sein, laufende Angriffe zu stoppen, sondern den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Deshalb sei es richtig, dass BKA und Bundespolizei in Zukunft auch die Möglichkeit haben, durch Cyberangriffe abgeflossene Daten zu löschen oder zu verändern. Es gehe nicht um Harakiri und nicht um Hackbacks. „Es geht darum, nicht tatenlos zuzusehen, wie die Verbrecher mit der Beute davonlaufen“, sagte Baldy. Grüne: Wer hat im Ernstfall das Sagen? Das Innenministerium lasse mit dem Gesetzentwurf ganz zentrale Fragen unbeantwortet, befand Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen). Deutschland brauche dringend mehr Cybersicherheit, machte er deutlich. „Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie schützen, wir müssen wehrhaft sein.“ Bei Gesetzen an der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik zeigt sich laut Emmerich aber immer wieder dasselbe Problem. „Das Innenministerium fremdelt einfach allein schon mit der digitalen Bedrohungslage.“ Künftig solle der Staat nicht nur verteidigen, sondern selbst aktiv in fremde IT-Systeme eindringen, Daten verändern und löschen oder den Datenverkehr umleiten können. „Das ist eine neue Qualität und die steht mit diesem Entwurf nicht auf rechtssicheren Füßen“ sagte der Grünenabgeordnete. Der Entwurf gebe zudem mehreren Behörden weitreichende Eingriffsbefugnisse, beantworte aber nicht die Frage, wer im Ernstfall das Sagen hat und wer die Verantwortung trägt, wenn aufgrund einer fehlerhaften Zuschreibung nicht der Angreifer, sondern der Server einer eigenen KRITIS-Anlage getroffen wird. Linke: Illegal und unsicher Aus Sicht von Donata Vogtschmidt (Die Linke) versucht Bundesinnenminister Dobrindt den Begriff der aktiven Cyberabwehr so zu framen, „dass man den Begriff Hackback, um den es hier heute eigentlich geht, vergisst“. Der Minister stehe aber mit seiner Auffassung allein. Von der Zivilgesellschaft über die Wissenschaft bis hin zu Wirtschaftsverbänden sei man sich einig: Was hier als aktive Cyberabwehr verkauft werde, seien schlicht und ergreifend Hackbacks, die keine Verteidigungshandlung darstellten. Bei einem Hackback, so Vogtschmidt, gehe es um einen aktiven Gegenangriff auf eine Cyberattacke, bei dem in das System des Angreifernetzes eingedrungen werde, um es zu zerstören oder auszuschalten. Das Problem dabei sei, das für einen erfolgreichen Gegenangriff das Umfeld des Angreifers aufgeklärt werden müsse - etwa durch erbeutete Zugangsdaten oder IT-Schwachstellen. Dies benötige eine Menge Vorlauf und bedeute schlicht das „Hacken auf Verdacht“ bei fremden IT-Systemen, um im Falle eines Angriffs einen erfolgversprechenden Hackback durchführen zu können. „Das klingt nicht nur illegal und unsicher. Das ist es auch“, urteilte die Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Deutschland setzt auf Prävention Deutschland setze auf einen präventiven Ansatz, sagte Christina Stumpp (CDU/CSU) unter Verweis auf die 2025 erfolgte Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Man müsse aber auch der Realität ins Auge schauen. „Gegen gezielte staatliche Cyberoperationen, hochprofessionelle Kampagnen mit großem Schadenspotenzial reichen präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein nicht mehr aus“, betonte sie. Deshalb werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgeschärft. „Wir müssen uns doch ehrlich machen“, forderte die Unionsabgeordnete. Bislang seien den Sicherheitsbehörden angesichts der Vielzahl komplexer Bedrohungen viel zu oft rechtlich die Hände gebunden. Laufe ein Cyberangriff fehlten oft die nötigen Befugnisse, um schnell eingreifen und den Angriff wirksam stoppen zu können, sagte Stumpp. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Die Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industrieland wie Deutschland beruhten in hohem Maße auf funktionierenden digitalen Prozessen und Infrastrukturen, schreibt die Regierung. Seit Jahren steige jedoch die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Deutschland sei als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial. Angesichts der geopolitischen Lage würden zudem auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dieser sicherheitspolitischen Herausforderung begegnet die Bundesregierung, indem sie die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbaut und hierzu wirksame, angemessene und rechtssichere gesetzliche Grundlagen schafft“, heißt es. Aufklärung und Erkennung konkreter Angriffe Mit der Regelung soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden. Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit hohem Schadenspotenzial böten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein keinen hinreichenden Schutz, schreibt die Bundesregierung. Es müssten daher für die Polizeien des Bundes und das BSI ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Antrag der Linken Gegen die Einführung von Hackbacks und offensiver Cyberabwehr“ wendet sich die Fraktion Die Linke in iihrem Antrag (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, laufende Gesetzesvorhaben nicht weiter zu betreiben, „die Hackbacks oder vergleichbare Maßnahmen der offensiven Cyberabwehr“ gesetzlich verankern würden. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion keine Gesetzesvorhaben weiter betreiben, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei ermöglichen, zur Abwehr von Cybergefahren ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme einzudringen und diese auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso sollen dem Antrag zufolge von der Bundesregierung keine Gesetzesvorhaben weiter betrieben werden, „die DNS-Anbieter und Digitale Dienste zur Umleitung von Datenverkehr an das BKA und die Bundespolizei verpflichten könnten“. Dagegen soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, der die defensive IT-Sicherheit mit den notwendigen Ressourcen insbesondere für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärkt. "Verfassungsrechtliche Grenzen werden überschritten" In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt worden sei. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) solle dieses Vorhaben umgesetzt werden, doch würden die Grenzen des „verfassungsrechtlich Möglichen“ dabei „klar überschritten“. Mit dem Entwurf solle für BKA und Bundespolizei die Fähigkeit geschaffen werden, zur Abwehr von Cybergefahren Daten in IT-Systemen auszulesen, zu verändern und zu löschen, sowie Datenverkehr umzulenken und mitzulesen, führt die Fraktion weiter aus. Dies bedeute einen massiven Eingriff in informationstechnische Systeme, dem weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende parlamentarische Kontrolle als grundrechtssichernde Mechanismen zur Seite gestellt würden. Auch ignoriere der Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass Maßnahmen einer „aktiven Cyberabwehr“ auf Eingriffe in fremde staatliche IT-Infrastruktur hinauslaufen könnten. (hau/25.06.2026)

Forderung nach Geschlechterparität auf Partei-Landeslisten

Das Parlament hat am Mittwoch, 24. Juni 2026, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität“ (21/6105(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Aussprache wurde der Antrag den Ausschüssen überwiesen. Die weitere Beratung und Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der Linksfraktion Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Geschlechterparität bei der Aufstellung von Partei-Landeslisten vorlegen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten, dafür Paragraf 17 des Gesetzes über die politischen Parteien zu ändern, sodass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Die geschlechterparitätischen Landeslisten sollten abwechselnd unter Berücksichtigung der Entscheidung für den ersten Listenplatz und der von der Landesversammlung bestimmten Reihenfolge aus den für Frauen und den für Männer reservierten Listenplätzen gebildet werden. In der Begründung heißt es, trotz einer Mehrheit in der Bevölkerung seien Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil sei mit der letzten Bundestagswahl um 2,4 Prozentpunkte gesunken und liege nun bei 32,4 Prozent. Dieses Geschlechterverhältnis sei auch im europäischen Vergleich besonders unausgewogen. Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum Nach Ansicht der Linken verweist das auf eine strukturelle und mittelbare Diskriminierung von Frauen im (vor-)politischen Raum. Sie untergrabe außerdem die Legitimität demokratischer Entscheidungen und habe eine „sexistische Symbolwirkung“. Ein Paritätsgesetz hält die Fraktion für ein verbindliches „und damit erst wirksames“ Instrument, um gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen zu ermöglichen. Es sei nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch politisch dringlich geboten. (joh/hau/24.05.2026)

AfD will Paragraf zu Politiker-Beleidigung streichen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion fordert die ersatzlose Streichung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch, der Fälle von Politiker-Beleidigung regelt.

Debatte über Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung

Die Bundesregierung will ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. Das geht aus einem Beschluss hervor, der als Unterrichtung mit dem Titel „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ (21/2696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt und am Mittwoch, 24. Juni 2026, erstmals im Parlament beraten wurde. Nach der 30-minütigen Aussprache wurde die Unterrichtung den Ausschüssen überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Federführung innehaben. Unterrichtung durch die Bundesregierung Der Vorlage zufolge soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten, heißt es in der Unterrichtung. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden. „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen. (vom/hau/24.06.2026)

Bauinvestitionen der Bundeswehr in Hamburg

Verteidigung/Antwort In Hamburg sind in den Jahren 2026 und 2027 Bauinvestitionen der Bundeswehr in Höhe von rund 721 Millionen Euro geplant. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.

Digitalausschuss stimmt für Bundeserprobungsgesetz

Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Der Digitalausschuss hat den Weg für das Bundeserprobungsgesetz frei gemacht. Für den geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, die Linke stimmte dagegen. AfD und Grüne enthielten sich.

Grüne wollen kleine und mittlere Einkommen entlasten

Finanzen/Antrag Die Grünen wollen kleine und mittlere Einkommen steuerlich gezielt entlasten. In einem Antrag wird auch eine Senkung der Krankenkassenbeiträge vorgeschlagen.

Grünen-Antrag verurteilt queerfeindliche Angriffe

Inneres/Antrag "Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten" lautet der Titel eines Grünen-Antrags, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.