Bundestag | Aktuelle Themen

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Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte

Fr, 12.09.2025 - 00:51
Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Freitag, 12. September 2025, mit einer Regierungsvorlage zum unmittelbaren Zwang. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (21/1502) soll im Anschluss an die Aussprache an den Innenausschuss überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Distanz-Elektroimpulsgeräte – sogenannten Taser – bei der Bundespolizei einzuführen. Danach soll mit einer Änderung des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen werden. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte „über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können“. Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung. Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Hier soll durch eine Ergänzung des UZwG Rechtssicherheit geschaffen werden. (sto/eis/09.09.2025)

Abgesetzt: Rückerstattung beim Agrardiesel

Fr, 12.09.2025 - 00:50
Die Förderung der Landwirte beim Diesel sollte ursprünglich am Freitag, 12. September 2025, Thema einer Aussprache im Bundestag sein. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft - Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ eingereicht (21/604). Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. In dem Antrag fordern die Abgeordneten, die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. (bal/eis/11.09.2025)

Debatte über Straftatbestand der Politikerbeleidigung

Fr, 12.09.2025 - 00:49
Der Bundestag berät am Freitag, 12. September 2025, einen Gesetzentwurf (21/652) der AfD-Fraktion mit der Forderung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs abzuschaffen. Der Paragraf definiert den Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Im Anschluss an eine 30-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen werden. Paragraf 188 des Strafgesetzbuches Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Absatz 1 lautet: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“ Absatz 2 lautet: „Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (ste/11.09.2025)

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

Fr, 12.09.2025 - 00:49
Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben und legt dem Bundestag am Freitag, 12. September 2025, einen Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (21/1509) vor. Die Vorlage soll im Anschluss an die Aussprache an den Rechtsausschuss zur weiteren Befassung überwiesen werden. Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme solle das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden. Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten. Eine ressourcenschonende Bearbeitung solle dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll. (ahe/eis/09.09.2025)

Debatte über den "Herbst des Klimaschutzes"

Fr, 12.09.2025 - 00:47
Auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert der Bundestag am Freitag, 12. September 2025, als letzten Tagesordnungspunkt in einer Aktuellen Stunde über das Thema "Herbst des Klimaschutzes". (vom/09.09.2025)

Berufs- und Markt­zu­gang im Güter­kraft­verkehr erörtert

Do, 11.09.2025 - 20:40
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (21/1498) befasst. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Der „Entwurf vollziehe Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), heißt es in der Vorlage. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zentrales System zur Risikoeinstufung Zudem soll eine Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen erfolgen. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDatDV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GükGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. (hau/eis/11.09.2025)

Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Do, 11.09.2025 - 20:15
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten und Im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. Im Dezember 2024 hatte bereits die Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, mit dem die geänderten EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung. (sas/hau/11.09.2025)

Antrag fordert Verzicht auf Maßnahmen der Wohnraumbegrenzung

Do, 11.09.2025 - 19:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eigentümer und Mieter vor Klimapolitik schützen – Wohnflächensteuerung beenden“ (21/1553) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge auf Maßnahmen verzichten, den pro Person zugestandenen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu begrenzen. (hau/11.09.2025)

Finanzielle Unter­stützung für die Kriegsgräber­fürsorge beschlossen

Do, 11.09.2025 - 19:25
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen – Generationen verbinden“ (21/569) angenommen.. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (21/1589). Angnommener Antrag von Union und SPD In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bei seiner Arbeit im Ausland und im Inland angemessen zu unterstützen. So müssten die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundes den Bedarf zur Pflege und Instandhaltung der existierenden Kriegsgräberstätten „in einem würdigen Zustand“ decken und der augenblickliche Investitionsstau mittelfristig abgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Zudem müssten zusätzliche Aufgaben, die sich aus neuen Kriegsgräberabkommen ergeben, berücksichtigt werden. Nach dem Willen des Bundestages soll die Kriegsgräberfürsorge im Ausland die Kriegstoten nach denselben Kriterien wie die des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft umfassen. Zusätzlich seien Kriegsgräber des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 zu berücksichtigen. Ebenso seien die 2023 von der Unesco zum Weltkulturerbe erhobenen 24 Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges sowie weitere Kriegsgräberstätten „von hoher kultureller Bedeutung“ zu erhalten. Zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten Im Inland soll nach dem Willen des Parlaments im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und Hochschulen ein zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten und der auf ihnen bestatteten Kriegstoten angelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem müsse der Volksbund unterstützt werden, internationale Auskunfts- und Hilfeersuchen bei Nachforschungen zu Kriegsgräbern zu beantworten. Ausdrücklich würdigt der Bundestaga die Arbeit des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Dieser leiste seit mehr als 100 Jahren mit seinen über 500 hauptamtlichen und zahllosen ehrenamtlichen Mitarbeitern „eine wertvolle Arbeit für unser Land und einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa“. Der Volksbund sei einer der wichtigsten nationalen Träger des Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit erreiche er jährlich mehr als 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa. (aw/hau/11.09.2025)

Zimmer im Auswärtigen Amt soll laut Antrag nach Bismarck benannt werden

Do, 11.09.2025 - 19:20
Das Parlament hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehmen“ (21/1552) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Unter Verweis auf die historische Bedeutung des ersten deutschen Reichskanzlers und vormaligen preußischen Ministerpräsidenten und Außenministers fordert die Fraktion den von der Vorgängerregierung umbenannten „Saal der Deutschen Einheit“ im Auswärtigen Amt wieder nach Otto von Bismarck zu benennen. Wie die Abgeordneten schreiben, könne der „legitime Gedanke des Andenkens an die Deutsche Einheit im Zuge der Rückbenennung aufgegriffen werden, indem ihr ein anderer Saal gewidmet wird“. (hau/11.09.2025)

Immunität von Stephan Brandner aufgehoben

Do, 11.09.2025 - 19:15
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/1591) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. September 2025. Der Beschlussempfehlung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, die AfD-Fraktion enthielt sich. (vom/11.09.2025)

Batterierecht an EU-Vorgaben angepasst

Do, 11.09.2025 - 18:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die geplante Anpassung des Batterierechts an die EU-Batterieverordnung 2023/1542 beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542“ (Batterierecht-EU Anpassungsgesetz, 21/570) und dem gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung abgegeben (21/1587). Der Gesetzentwurf (21/570) wurde in geänderter Fassung angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen angenommen. Der Regierungsentwurf (21/1150) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Zudem verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen eine Entschließung zu dem Gesetz. Einem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1588) stimmten nur die Antragsteller zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.. Gesetzentwurf der Koalition und der Regierung Ziel der Verordnung sei ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Produktion von Batterien sowie die Entsorgung von Altbatterien, schreiben die Fraktionen. Hierfür würden Regelungen bezüglich der Beschränkung von gefährlichen Stoffen, des Designs, der Kennzeichnung, der Konformität und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machten eine Anpassung des bisherigen Batteriegesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Das bisherige Batteriegesetz solle deshalb aufgehoben und zum 18. August durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt werden, heißt es im Entwurf. Einrichtung kollektiver Sammelsysteme Zu den Neuerungen zählen die Pflichten zur Einrichtung von kollektiven Sammelsystemen für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Darüber hinaus sollen Verbraucher künftig auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen zurückgeben können. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden. Änderungen des Umweltausschusses Im Umweltausschuss wurde hervorgehoben, dass die Herstellerverantwortung durch die Einführung einer Altbatterie-Kommission zusätzlich gestärkt werde. Die von einigen Experten als „aufwändig“ und „am Markt vorbei“ kritisierte Abholkoordination, also eine zentrale, behördlich gesteuerte Abholung von Starter-, Industrie- und Fahrzeugbatterien, ist nun nur als Ersatzlösung und nicht als grundsätzliche Regelung gedacht. Auf eine zusätzliche Prüfpflicht wurde verzichtet, um „Goldplating“ zu vermeiden. Damit die kommunalen Sammelstellen sich mit Spezialbehältern für die Annahme von Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes oder E-Scootern ausrüsten können, tritt die Rücknahmepflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erst am 1. Januar 2026 in Kraft. Auch erhalten kommunale Wertstoffhöfe weiterhin die Möglichkeit zur Verwertung von Starterbatterien. Eine weitere Änderung betrifft die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung. Entschließung angenommen in einer Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, dabei die Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten. Darüber hinaus solle die Regierung einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden initiieren. Bis zum 31. Juli 2026 soll sie prüfen, ob und gegebenenfalls wie künftig eine über die Altbatteriekommission hinausgehende stärkere Einbindung der Hersteller von Batterien bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) oder durch die Etablierung einer eigenständigen Gemeinsamen Stelle möglich sein könnte. Dabei solle auch geprüft werden, so der Bundestag weiter, ob sich ein mögliches Modell auch auf andere Produktbereiche, die künftig einer erweiterten Herstellerverantwortung unterfallen, übertragen lässt. Schließlich wird die Regierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene im Rahmen des von der Europäischen Kommission für den Herbst 2026 angekündigten Circular Economy Acts für eine europaweite Regelung für Online-Plattformen einzusetzen, die diese verpflichtet, sich aktiv an der Einhaltung der Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung zu beteiligen. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Entschließungsantrg (21/1588) unter anderem aufgefordert, ein einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien, mindestens für einzelne Batteriearten wie lithiumhaltige, nicht eingebaute Gerätebatterien, haushaltsnahe Industriebatterien oder in Elektronikgeräte eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien, einzuführen. Darübe hinaus sollte die Regierung mit einer bundesweiten Informationskampagne unter dem Motto „Schenk deiner Batterie ein zweites Leben“ das Verbraucherbewusstsein für die sichere Rückgabe und Entsorgung von Batterien zu stärken;(sas/hau/11.09.2025)

Anträge zum Deutschlandticket und Deutschlandtakt beraten

Do, 11.09.2025 - 18:00
Bündnis 90/Die Grünen haben Anträge mit den Titeln „Deutschlandticket weiterentwickeln und langfristig sichern“ (21/1543) und "Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherstellen – Deutschlandtakt auf den Weg bringen" (21/1544) eingebracht, die der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten hat. Im Anschluss wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro pro Monat anzubieten. Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schreiben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert – darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima, heißt es. Gleichzeitig werde aber jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, „weil die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern weiterhin nicht geklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist“. Diese ständige Unsicherheit verschrecke potenzielle Kundinnen und Kunden und Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten. Daher müsse den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich dauerhaft zu sichern, endlich Taten folgen, verlangt die Fraktion. Die aktuelle Finanzierungspolitik, so heißt es in dem Antrag weiter, „gefährdet den Fortbestand dieses Erfolgsmodells“. Zweiter Antrag der Grünen Im zweiten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gefordert, Investitionen in die Erweiterung des Schienennetzes sicherzustellen und den Deutschlandtakt auf den Weg zu bringen. Deutschland brauche wieder eine verlässliche und krisenfeste Bahn, heißt es in der Vorlage. Nur mit mehr Bahnverkehr werde Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, nur mit mehr Bahn und ÖPNV bleibe Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger bezahlbar. Deshalb muss aus Sicht der Grünen „die von der Vorgängerregierung erfolgreich eingeleitete Steigerung der Bundesmittel für das deutsche Schienennetz fortgesetzt werden“. Zudem müssten ausreichend Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Generalsanierungen und die Erweiterung der Schieneninfrastruktur, für die Ausweitung der Angebote des öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgesehen werden. Ebenso müsse ein überjähriger Eisenbahninfrastrukturfonds eingerichtet werden, „der eine auskömmliche und mindestens sechs Jahre vorausschauende Finanzierung schafft“. "Reform der Lkw-Maut beibehalten" Gefordert wird zudem, an den Reformen der Lkw-Maut festzuhalten. Insbesondere müssten die infolge der stärkeren Einbeziehung von Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie der Kohlendioxid-Differenzierung erhöhten Gesamteinnahmen aus der Lkw-Maut weiterhin zur Hälfte für die Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte überwiegend für die Bundesschienenwege verwendet sowie Instandhaltung und Ersatzinvestitionen weiterhin aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Außerdem, so heißt es in dem Antrag, müssten Planungen der Projekte des Bedarfsplans Schiene entlang der Etappierung des Deutschlandtakts vorangetrieben und dem Bundestag zügig Vorhaben für die parlamentarische Befassung vorgelegt werden, um über Vorzugsvarianten zu entscheiden. (hau/11.09.2025)

Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid

Do, 11.09.2025 - 17:25
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Boden soll ermöglicht werden. Deshalb hat sich der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ( 21/1494) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. In verbundener Beratung befasste sich das Plenum zudem mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung" (21/1546). Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Dies sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494). Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert. Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen. Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung “die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien" ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. Bei einer geologischen Speicherung würden “weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes" vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern. "Erhebliche Speicherpotenziale" Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es. Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird. Antrag der Linksfraktion Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2). In einem Antrag (21/1546) fordert sie, auf "naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung" zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation "von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert". Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine "ambitionierte Circular-Economy-Strategie" sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst. '"Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen" Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. "Deckmantel für fossile Industrien" Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung "Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient", heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion. Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von "überragendem öffentlichen Interesse" lehnt die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein "direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen". Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (eis/sas/nki/11.09.2025)

Aufhebung des Selbstbestimmungsgesetzes gefordert

Do, 11.09.2025 - 16:50
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag „zur Aufhebung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder herstellen“ (21/1547) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beriet. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Entwurf schreibt die Fraktion, dass die Zahl der Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags insbesondere in urbanen Regionen deutlich angestiegen sei. „Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden bundesweit 4.000 Anträge pro Jahr erwartet. In Berlin allein wurden bis April 2025 über 2.600 Anträge registriert, die zwei Drittel aller Anträge in Deutschland ausmachen. 1.760 Personen haben in Berlin die Änderung des juristischen Geschlechtseintrag bereits vollzogen.“ Die Abgeordneten kritisieren, dass das Gesetz „auf standardisierte Beratung, verpflichtende Diagnostik oder Wartezeiten verzichtet - auch bei Jugendlichen ab 14 Jahren mit elterlicher Zustimmung beziehungsweise gerichtlicher Ersetzung dieser Zustimmung“. Das Gesetz solle deshalb sofort außer Kraft gesetzt werden. Eine Übergangsregelung solle dafür sorgen, Schutzmechanismen für Minderjährige, Menschen mit psychischen Vorerkrankungen sowie frauenspezifische Schutzräume sicherzustellen, so die Fraktion weiter. Sie fordert von der Bundesregierung „eine Neuregelung, die evidenzbasiert, verfassungskonform und frauen-, jugend- und kinderschutzorientiert ausgestaltet ist“. (che/hau/11.09.2025)

Trassenentgeltanstieg bei den Eisenbahnen

Do, 11.09.2025 - 16:15
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. September 2025, mit den Trassenpreisen im Schienenverkehr befasst. Dazu hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes ( 21/1499) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zu weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde. Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen. Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes an die Renditeerwartung Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung. (hau/eis/11.09.2025)

Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz erörtert

Do, 11.09.2025 - 15:40
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die Forderung der Fraktion Die Linke erörtert, die Wehrpflicht aus dem Grundgesetz zu streichen. Der Bundestag überwies den Antrag (21/1488) im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen. Antrag der Fraktion Die Linke In ihrem Antrag kritisiert die Fraktion Die Linke: „Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates. Junge Menschen werden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als Verschiebemasse für die Bundeswehr instrumentalisiert.“ Zur Begründung verweisen die Antragsteller unter anderem auf die Truppenstärke der Nato von mehr als drei Millionen Soldaten und Soldatinnen. Damit verfüge das Militärbündnis über die mit Abstand umfangreichsten Streitkräfte weltweit. „Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht“, schreibt die Fraktion. Sie fordert von der Bundesregierung, bis Ende 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen und die Mittel für die Freiwilligendienste aufzustocken, um dort neue Stellen zu schaffen. (che/11.09.2025)

Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Do, 11.09.2025 - 15:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495) beraten. Nach dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs stehen den Ländern Bundesmittel zur teilweisen Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, die Federführung liegt beim Verkehrsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutschlandticket auch für das Jahr 2026 finanziell absichern. Der Bund unterstütze die Länder im nächsten Jahr mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen, heißt es in dem Entwurf. Die Länder reichten diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. (hau/vom/11.09.2025)

Parlament lehnt ein AKW-Rückbau-Moratorium ab

Do, 11.09.2025 - 14:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, die von der AfD-Fraktion erhobene Forderung nach einem „Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke“ abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 131 Abgeordnete dafür, 449 lehnten sie ab. Es gab keine Enthaltungen. Zu dem so betitelten Antrag der Fraktion (21/220) hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (21/386) abgegeben und die Ablehnung empfohlen. Abstimmung Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Laufzeitbeschränkungen und Strommengeneinspeisebegrenzungen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke im Allgemeinen durch entsprechende Abänderung des Atomgesetzes aufzuheben. Außerdem soll der Rückbau aller abgeschalteten Kernkraftwerke, die wieder als betriebstüchtig hergestellt werden können, „unverzüglich“ gestoppt werden. Dazu sollen die zuständigen Landesregierungen angewiesen werden, die Genehmigungen zum Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke zu widerrufen. Des Weiteren fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „ihre rein voreingenommene ideologische Grundüberzeugung gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aufzugeben“ und sich der „Atomallianz“ von 22 Staaten, die sich auf der Weltklimakonferenz in Dubai gegründet hat, beizutreten. Nach Auffassung der AfD-Fraktion war der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ein „energie- und volkswirtschaftlicher Fehler“. Die bisherige Umsetzung der Energiewende habe zu massiven zusätzlichen Risiken bei der Sicherheit der kontinuierlichen Stromversorgung geführt, wie am 28. April 2025 in Spanien und in angrenzenden Ländern sichtbar geworden sei. Die Blackout-Risiken könnten „am besten mit der Wiederinbetriebnahme der großen Kernkraftwerksblöcke“ beherrscht werden, heißt es in der Vorlage. (nki/hau/11.09.2025)

Geplante Änderungen im Energiewirtschaftsrecht debattiert

Do, 11.09.2025 - 13:55
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsrecht beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Zum einen handelt es sich um den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496), zweitens um den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich (21/1498) sowie zur Änderung energierechtlicher Vorschriften und drittens um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491). Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zur vierten Änderung Energiewirtschaftsgesetzes (21/1496) die Gasspeicherumlage abschaffen. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. Änderung des Energiewirtschaftsrechts Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (21/1497) werden Regelungen der EU-Richtlinie 2024 / 1711 zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Anpassung von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen im Strom- und Gasbereich. Regelungen zum sogenannten Energy Sharing – zur gemeinschaftlichen Erzeugung, zu Verbrauch und Austausch von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer lokalen Gemeinschaft, zum Beispiel einer Nachbarschaft oder einer Region – sollen Verbrauchern eine aktivere Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen. Zudem sollen weitere Vereinfachungen im Messstellenbetriebsgesetz den Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigen, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden. Daneben sind Änderungen zur Beschleunigung von Planungsverfahren mit dem Ziel einer Beschleunigung des Netzausbaus vorgesehen sowie systematische Anpassungen des Energiefinanzierungsgesetzes, die für dessen Funktionsweise relevant sind. Windenergie auf See und Stromnetze Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (21/1491) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2018 / 2001 umsetzen. Mit dem Vorhaben sollen Genehmigungen von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen beschleunigt werden. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Für solche Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden, heißt es in dem Entwurf. (nki/vom/11.09.2025)