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Gerechtigkeitsvorstellungen vermitteln

Wenn ein Prozess verloren geht, wissen die Rechtsanwälte (vor allem: die Spezialisten) in vielen Fällen, woran das liegt. Nicht aber ihre Mandanten: »Das ist doch ungerecht, oder?« Die Mandanten suchen nicht nach einer rechtlich vernünftigen und akzeptablen Begründung, sie folgen ihrem Gerechtigkeitsgefühl und wir können oft nicht erklären, warum es mit der Entscheidung des Gerichts, das ja auch versucht hat, gerecht zu urteilen, nicht übereinstimmt. Wie können wir mit diesem Problem richtig umgehen?

Ich habe in einer größeren Arbeit die Literatur und Rechtsprechung nach den Begriffen durchsucht, mit denen Gerechtigkeit beschrieben wird und bin auf drei Elemente gestoßen, die auch das Bundesverfassungsgericht für relevant erklärt hat:

Mandanten kann man die Relevanz dieser drei Elemente auch ohne differenzierte rechtliche Darlegungen vermitteln. Wenn Sie einmal einen Blick auf die nähere Begründung dieses Ansatzes werfen wollen, genügen für den Anfang die Rn. 115-134 von Moral und Gerechtigkeit.

Prüfen Sie doch beim nächsten Urteil, ob es diesen Mindestanforderungen standhält. Vielleicht finden Sie noch weitere Kriterien?