Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Kein Stopp der Projektförderung von Correctiv geplant

Kultur und Medien/Antwort Die Bundesregierung plant nicht, die Projektförderung des Medienunternehmens Correctiv einzustellen. Das antwortet sie auf Anfrage der AfD-Fraktion.

Flugverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg

Verkehr/Antwort Laut Bundesregierung gibt es keine Hinweise, dass die Abwicklung des Luftverkehrs mittels Einzelfreigaben und Flugverfahren durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) am Flughafen BER zu beanstanden wäre.

62,6 Prozent der Schienenwege des Bundes sind elektrifiziert

Verkehr/Antwort Von den 33.389 Kilometern Schienenwegen des Bundes waren laut Bundesregierung Ende 2025 20.903 Kilometer elektrifiziert - was einem Anteil von 62,6 Prozent entspricht.

Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen

Verkehr/Antwort Zum Ersatz von Brücken auf der Bahnstrecke Köln-Siegen (Siegstrecke) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne dringen auf neuen Anlauf für globales Plastikabkommen

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag eine neue diplomatische Initiative für den Abschluss eines internationalen Abkommens gegen Plastikverschmutzung.

Agraretat für 2027 bleibt nahezu unverändert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden über den Etatentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Einzelplan 10) im Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sollen 2027 6,97 Milliarden Euro zur Verfügung stehen – 2026 sind es 6,99 Milliarden Euro. Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind – von insgesamt rund 182,6 Millionen Euro veranschlagt (2026: 154,7 Millionen Euro). Davon entfallen 140,55 Millionen Euro auf den Konsolidierungsbeitrag. Neu hinzu kommt eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 42 Millionen Euro. Regierung sichert Betrieben Liquiditätshilfen zu Aus der derzeitigen „massiven Krise“ der Landwirtschaft darf nach Auffassung der Bundesregierung kein dauerhafter Strukturbruch werden. In der Aussprache zum Einzelplan 10 sicherte Silvia Breher (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Betrieben, die unter Druck stehen würden, schnelle Liquiditätshilfen zu. Breher sprach an Stelle des erkrankten Ministers Alois Rainer (CSU). Breher wies auf Probleme durch Dürre und Trockenheit, regionale Ernte- und Qualitätsverluste, massive Futterknappheit, hohe Kosten bei Diesel und Dünger sowie auf den wirtschaftlichen Druck in der Tierhaltung vor allem am Schweinemarkt hin. „Jede dieser Belastungen alleine wäre schon eine Herausforderung, in der Summe und Gleichzeitigkeit jedoch setzen sie sie Betriebe massiv unter Druck“, so Breher, die feststellte: „Das ist eine Krise nationaler Tragweite. “ "Es geht um sicheres Essen und Trinken für uns alle" Aus der Krise dürfe kein dauerhafter Strukturbruch werde. Wenn die Substanz und Produktionskapazitäten gefährdet seien, müsse gehandelt werden. Breher sagte: „Es geht um sicheres Essen und Trinken für uns alle.“ Betriebe, die unter Druck stehen würden, sollten sofort Liquiditätshilfen bekommen, die um 200 Millionen auf 500 Millionen Euro aufgestockt werden sollten. Für besonders stark von Dürre und Hitze betroffene Betriebe solle es weitere Hilfen geben. Im nächsten Jahr sollten auch die EU-Direktzahlungen um über 700 Millionen auf 4,9 Milliarden Euro erhöht werden. Breher kündigte weitere Hilfen an. CDU/CSU: 700 Millionen Euro zusätzlich helfen wirklich Albert Stegemann (CDU/CSU) erklärte, die 700 Millionen Euro, die es für die Betriebe zusätzlich geben werde, „helfen wirklich“. Was die Dürre angehe, müsse alles getan werden, um die Betriebe resilienter zu machen. 60 Millionen Euro Unterstützung für Düngehilfe seien eine ganze Menge. Zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU sagte Stegemann, diese sei mehr als die Prämie selbst. Die neue GAP müsse mehr Wettbewerbsfähigkeit in Europa und in Deutschland ermöglichen. AfD: Die Bauern brauchen dieses Geld Der Opposition ging das nicht weit genug. Julian Schmidt (AfD) fragte, wie die Lebensmittelversorgung gesichert werden solle, „wenn die Bauern ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können“. Minister Rainer könne die Interessen der Landwirtschaft nicht durchsetzen, insbesondere gegenüber dem Koalitionspartner nicht. „Für viele Familien geht es um die nackte Existenz“, warnte Schmidt. Darlehen könnten helfen, aber damit würden ausgefallene Ernten und hohe Dieselpreise nicht kompensiert. Schmidt verlangte sofortige Hilfen: „Die Bauern brauchen dieses Geld.“ SPD: Weniger Beratung im Bereich Ernährung Esther Dilcher (SPD) wies darauf hin, dass angesichts steigender Personalausgaben in dem gegenüber dem Vorjahr etwa gleich hoch bleibenden Haushalt in anderen Bereichen weniger Geld zur Verfügung stehen werde, etwa beim gesundheitlich Verbraucherschutz, wo die Mittel von 21,3 auf 14,5 Millionen Euro sinken sollen. Es drohe weniger Beratung im Bereich Ernährung in Schulen und anderen Einrichtungen. Dilcher bedauerte, dass das Bundesprogramm zum Stallumbau auslaufe, obwohl es eine starke Nachfrage der Betriebe gebe. Sie beklagte zudem bürokratische Auswüchse bei der Erstattung von Dieselkosten für Fischereibetriebe. Grüne werfen Minister Rainer Tatenlosigkeit vor „Dieser Haushalt kürzt an der Zukunft der Landwirtschaft und der Zukunft der Natur“, kritisierte Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen). Er warf Minister Rainer Tatenlosigkeit vor. Der Etat werde in keiner Weise den Herausforderungen in der Landwirtschaft gerecht. Eckert kritisierte auch Kürzungen beim Verbraucherschutz. Linke: Die Bundesregierung spart auf dem Acker Die Agrarpolitik bekomme nicht die Aufmerksamkeit und die Mittel, die dringend notwendig wären, sagte Ina Latendorf (Die Linke): „Die Bundesregierung spart auf dem Acker, was sie bei der Rüstung drauflegt.“ Die Fehlstellungen im Haushalt 2027 seien immens: So werde beim gesellschaftlich gewollten Umbau der Tierhaltung stark gekürzt. Dass auch bei der Förderung der ökologischen Landwirtschaft und der Biodiversität um mehr als acht Prozent gekürzt werde, zeigt nach Ansicht von Latendorf, dass die Bundesregierung die Dürre und die Folgen für die Landwirtschaft nicht verstanden habe. Landwirtschaftliche Sozialpolitik Mehr als 60 Prozent der Ausgaben entfallen auf die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Dafür sind rund 4,30 Milliarden Euro vorgesehen, nach 4,17 Milliarden Euro 2026. Die Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte steigen von 2,42 Milliarden Euro auf 2,47 Milliarden Euro. Für die Krankenversicherung der Landwirte sind 1,71 Milliarden Euro eingeplant (2026: 1,59 Milliarden Euro). Die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sinken dagegen von 120 Millionen Euro auf 90 Millionen Euro. Weniger Geld soll für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Verfügung stehen. Der Bundesanteil sinkt von 907 Millionen Euro auf rund 853,3 Millionen Euro. Davon entfallen rund 606,3 Millionen Euro auf Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität (2026: 660 Millionen Euro). Für den Küstenschutz in Folge des Klimawandels sind weiterhin 120 Millionen Euro und für den präventiven Hochwasserschutz unverändert 127 Millionen Euro vorgesehen. Die Ausgaben für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Ernährung liegen mit rund 190,8 Millionen Euro geringfügig unter dem Vorjahresansatz von 192 Millionen Euro. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erhält 153,1 Millionen Euro zur Erstattung seiner Verwaltungskosten (2026: 144,9 Millionen Euro) sowie rund 16,9 Millionen Euro für Investitionen (2026: 19,6 Millionen Euro). Für Marktordnung und Maßnahmen der Notfallvorsorge sind rund 278,1 Millionen Euro eingeplant, nach 244,4 Millionen Euro 2026. Die Ausgaben für „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ sollen hingegen von rund 356,1 Millionen Euro auf 300,4 Millionen Euro sinken. Für internationale Maßnahmen stehen rund 57,5 Millionen Euro zur Verfügung (2026: 65,4 Millionen Euro). Geringerer Ansatz für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung Deutlich geringer fällt auch der Ansatz für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung aus. Dafür sind 148 Millionen Euro vorgesehen, nach 253 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 50 Millionen Euro auf die Förderung laufender Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards (2026: 37,5 Millionen Euro). Für Investitionen in Stallumbaumaßnahmen stehen 98 Millionen Euro bereit, nach 215,5 Millionen Euro 2026. Laut Entwurf ist der Rückgang auf das Auslaufen des Programms zurückzuführen. Zusätzliche Mittel für Aufgaben des Agrarministeriums stehen außerhalb des Einzelplans im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung. Dort sind unter anderem 128,56 Millionen Euro für Zuschüsse zu Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft und Landnutzung vorgesehen (2026: 80,69 Millionen Euro). Weitere 56,57 Millionen Euro entfallen auf Investitionsförderungen für Klimaschutzmaßnahmen in Landwirtschaft und Landnutzung (2026: 36 Millionen Euro). Beim Titel „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ bewirtschaftet das Ministerium 170,1 Millionen Euro. Auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finden sich Mittel des Landwirtschaftsministeriums. Für nicht näher bezeichnete Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik sind dort rund 20,24 Millionen Euro vorgesehen, nach 15,12 Millionen Euro 2026. Für den Aufbau von „Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland“ steigt der Ansatz von zwei Millionen Euro auf sechs Millionen Euro. (hle/scr/hau/10.09.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, über zwei Vorlagen abgestimmt: Autobahn 20: Die Abgeordneten des Bundestages haben einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Fertigstellung der Autobahn 20 vor der Bahn-Neubaustrecke Hamburg – Hannover priorisieren" (21/5764(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Die Vorlage fand bei Zustimmung durch die Antragsteller keine genügende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gefordert wurde, der beschleunigten Fertigstellung der Bundesautobahn A20 höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern. Die Abgeordneten verlangten gleichzeitig, die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“ (21/3150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dargelegt, „nicht weiter zu verfolgen“. Durch den Ausgang des Hamburger Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 sei die Zukunft des Hamburger Hafens offen, was negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs erwarten lasse, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung. Ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre aufgrund eines Rückgangs des Gütereinzelwagenverkehrs erfordere daher die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten Prognosen für den Schienengüterverkehr. Die AfD wollte zudem eine Studie über die Möglichkeiten der alternativen Realisierung einer Magnetschwebebahntrasse in Auftrag geben. Maßgabe sollte sein, eine Reisezeit zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof von unter 30 Minuten zu erreichen. Eine Magnetschwebebahntrasse Hamburg-Innenstadt nach Hannover Innenstadt parallel zur Autobahn A7 wäre in etwa 150 Kilometer lang, heißt es. Die Distanz könnte aus Sicht der Fraktion in 20 bis 25 Minuten überwunden werden. Die Realisierung des Projekts sei bei Kosten von rund 4,6 Milliarden Euro möglich. Das seien rund vier Milliarden Euro weniger als die Kostenschätzung für die projektierte Neubaustrecke. Haushaltsjahr 2024: Der Bundestag hat dem Antrag des Bundesfinanzministeriums (21/2353(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugestimmt, die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 (Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes) zu entlasten. Dafür haben sich CDU/CSU, SPD und Grünen ausgesprochen. AfD und Die Linke haben dagegen gestimmt. Außerdem wurden die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zur Kenntnis genommen. Die Entlastung soll auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist, umfassen. Die Entlastung soll nicht nur aufgrund des Antrags, sondern auch aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024 (21/3200(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3375(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 7) sowie des Ergänzungsbandes dazu (21/5600(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6122(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.1) erteilt werden. Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/7108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht darüber hinaus vor, die Bundesregierung aufzufordern, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen, Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Haushaltsausschusses einzuleiten oder fortzuführen und die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist. (hau/vom/10.09.2026)

Überweisung im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, eine Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Gewerbemietrecht: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Belebte Nachbarschaften sichern, Gewerbetreibende schützen – Für ein faires Gewerbemietrecht" (21/7896(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur Federführung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für ein „faires“ Gewerbemietrecht vorzulegen. Dieser soll unter anderem Betriebsübergänge bei inhabergeführten Betrieben erleichtern und lokale Gewerbestrukturen und die Sozialinfrastruktur besser schützen. Der Gesetzentwurf soll nach Willen der Fraktion unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung eines Gewerbemietvertrags auf einen Rechtsnachfolger vorsehen, sofern die berechtigten Interessen des Vermieters gewahrt bleiben. Wird die Übertragung abgelehnt, obwohl diese Interessen gewahrt sind, soll ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch zugunsten des Mieters geschaffen werden. Die Grünen wollen zudem ein „gewerbliches Pendant zum Milieuschutz“ schaffen und dafür unter anderem das Baugesetzbuch erweitern sowie kommunale Vorkaufsrechte für „gefährdete Gewerbeimmobilien“ stärken. Außerdem fordern sie ein verpflichtendes Leerstandsregister für Gewerbeflächen und die Prüfung steuerlicher Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand sowie von Anreizen für gemeinwohlorientierte Vermietungen. Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass vor allem inhabergeführte Geschäfte, Handwerksbetriebe, kleine Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen zunehmend ihre angestammten Räume verlören. Die Verdrängung solcher Einrichtungen könne zu Versorgungslücken, längeren Wartezeiten und dem Verlust niedrigschwelliger Angebote führen und damit die Struktur ganzer Quartiere schwächen. „Die Gewerbemietmärkte unterscheiden sich grundlegend von den Wohnungsmärkten: Es gibt keine Mietpreisbremse, keinen Kündigungsschutz und keine Instrumente, die soziale Infrastruktur schützen“, schreiben die Grünen. Zugleich fehlten belastbare Daten unter anderem zu Miethöhen, Leerständen und Vertragslaufzeiten. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Rückkehr zu den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes und ein Verbot des Einbaus neuer fossiler Heizungen. Die Fraktion begründet dies mit dem Schutz von Gewerbemietenden vor steigenden Kosten für fossiles Heizen. (vom/10.09.2026)

- Bundespräsident Steinmeier kondoliert zum Tod von König Harald V. von Norwegen

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat König Haakon von Norwegen zum Tod seines Vaters König Harald V. kondoliert.