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Zuspruch zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505) stößt bei Sachverständigen überwiegend auf ein positives Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 23. Februar 2026, deutlich. Mit der Regelung will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Angemahnt wurde von den Sachverständigen, eine Möglichkeit für sozial abgestufte Tarife beim Bewohnerparken zu schaffen. Regelung zum digitalen Führerschein Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), sieht die Regelung zum digitalen Führerschein als „essentiell für die Digitalisierung“ an. Die geplante vorzeitige Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe werde vom KBA befürwortet. Auch der Austausch von Dokumenten sei im Interesse einer modernen Verwaltung ausdrücklich zu begrüßen, sagte Damm. Felix Lennart Hake vom IT-Branchenverband Bitkom sprach sich ebenfalls für die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein aus. Es sei richtig, dass der Regierungsentwurf die nötigen Grundlagen für die Nutzung in EUDI-Wallets lege, betonte er. Unverständlich sei aber, weshalb der Gesetzgeber vorgebe, dass der digitale Führerschein nur im Inland gültig sein soll. Hake plädierte zudem dafür, den Anwendungsbereich digitaler Führerscheine insbesondere auch auf den vorläufigen Nachweis (VNF) der Fahrerlaubnis AM15 und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 (BF17) auszudehnen. Digitale Parkraumkontrolle Kerstin Hurek vom Auto Club Europa (ACE) bezeichnete die digitale Parkraumkontrolle als Hebel für die „Vision Zero“. Eine bessere Verfügbarkeit regulärer Parkplätze verringere den Parkdruck - und damit auch gefährliches Falschparken auf Gehwegen, in zweiter Reihe oder in Kreuzungsbereichen. Außerdem reduziere es den Parksuchverkehr, der in Innenstädten bis zu 30 Prozent des Verkehrs ausmache, sagte Hurek. Nachhaltige Akzeptanz entstehe aber nur, wenn klar sei, „dass Regelverstöße Folgen haben“. Eine effektive Parkraumbewirtschaftung und konsequente Kontrollen seien daher weit mehr als reine Verwaltungsmaßnahmen. Sie seien „essenziell für den Schutz aller Verkehrsteilnehmenden“, so die ACE-Vertreterin. Die digitale Parkraumkontrolle müsse ohne große Hürden und Nachkontrollerfordernisse praxistauglich und nicht nur stichprobenhaft eingeführt werden, verlangte Thomas Kiel d'Aragon von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Das zur Datensicherheit erforderliche Verschlüsselungsverfahren für das Fahrzeugkennzeichen sei zudem technologieoffen auszuprägen, betonte er. Kiel d'Aragon wies außerdem darauf hin, dass Parkprivilegien auch disruptive Wirkungen haben könnten. Sämtliche Ausnahmen gingen schließlich auf die Kosten des Bewohnerparkens. Gleichzeitig forderte der Kommunalvertreter, beim Bewohnerparken sozial abgestufte Tarife ausdrücklich zu ermöglichen. Staffelung bei den Gebühren Letzteres befürwortete auch der Anwalt für Straßen- und Straßenverkehrsrecht Roman Ringwald. Eine soziale Staffelung bei den Gebühren wäre aus seiner Sicht „sinnvoll und gut“. Das sei auch möglich, ohne einen großen Bürokratieaufwand zu erzeugen, sagte er mit Blick auf die Lösung bei den „Sozialtickets im ÖPNV“. Dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei der digitalen Parkraumkontrolle kommen soll, begrüßte Ringwald. Es gebe dann einen einheitlichen Spielraum, den jede Kommune unterschiedlich nutzen könne. Das sei besser als eine Vielzahl an Einzelregelungen, befand er. Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sprach sich ebenfalls dafür aus, den Gesetzentwurf dergestalt anzupassen, dass eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien künftig rechtssicher möglich ist. Im Interesse einer „sozialverträglichen Mobilität für alle“ schlage die DUH außerdem vor, die Einnahmen aus Parkgebühren ebenso wie Bußgelder, die im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung eingenommen würden, „in den Ausbau von Bus und Bahn sowie in die Rad- und Gehwegeplanung investiert werden“, sagte Saar. Wenn der Führerschein in physischer Form nicht mehr mitgeführt werden muss, sei das nicht ganz unproblematisch, befand Marco Schäler als Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Zum einen, weil nicht immer mit einer flächendeckenden Netzabdeckung an den Kontrollörtlichkeiten zu rechnen sei. Zudem sei eine polizeiliche Beschlagnahme des Führerscheins nur in Folge einer polizeilichen Verwahrung des „physischen“ Dokumentes möglich. Schäler begrüßte, dass künftig der so genannte „Punktehandel“ unterbunden werden soll. Unklar bleibe allerdings, warum nur gewerbsmäßige Verhaltensweisen von der Bußgeldvorschrift erfasst würden, da eine Vielzahl von „Punkteübernahmen“ im Kontext von familiären Beziehungen oder im Freundes- oder Bekanntenkreis erfolgten. (hau/23.02.2026)

Vorstöße zum Aufenthaltsrecht für Jesiden

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch, 23. Februar 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden (21/795) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids" (21/3601) befasst. Bei der Bewertung äußerten die Sachverständigen überwiegend Zustimmung.cv "Schutzlücke schnell schließen" Jens Dieckmann, Rechtsanwalt aus Bonn, verwies auf den Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2023, mit dem anerkannt worden sei, dass die Massaker an den Jesidinnen und Jesiden einen Genozid darstellen. Dies sei ein historischer Akt, durch den politisch und ethisch Verantwortung bekannt und angenommen worden sei. Dieser Beschluss habe aber eine unerträgliche Lücke offengelassen. Dies zeige sich insbesondere darin, dass bereits 2023 Abschiebungen in den Irak unter Einschluss von Jesidinnen und Jesiden begonnen hätten. Menschenrechte brauchten ein Beziehungssystem, wo sie wirkungsmächtig werden können, sagte Dieckmann. Das fehle ausreisepflichtigen Jesidinnen und Jesiden. Nach Rechtsprechung der Obergerichte werde Gruppenverfolgung als Grund für die Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft in der Fläche nicht mehr anerkannt. Einzelfallentscheidungen könnten aber keine Schließung der Schutzlücke darstellen. Deshalb seien die jetzt vorgelegten Vorschläge absolut zu begrüßen. Die betroffenen Jesidinnen und Jesiden hätten zu lange gewartet. Es sei jetzt an der Zeit, die Schutzlücke schnell zu schließen. "Es gibt noch Verbesserungspotenzial" Rechtsanwältin Caroline Mohrs vom Verein "Pena ger", einer bundesweiten Online-Beratungsstelle für Geflüchtete mit Sitz in Oldenburg, meinte, ein humanitäres Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden in Deutschland sei migrationspolitisch, historisch und menschenrechtlich geboten, solange eine Anerkennung der Fortwirkungen des Genozids in asylrechtlicher Hinsicht ausbleibe. Und der Genozid wirke fort. Die Angst vor Wiederholung sei real. Bundesweit seien 5.000 bis 10.000 Jesidinnen und Jesiden von Abschiebung bedroht. Grundsätzlich unterstütze sie den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag für ein Bleiberecht, da beide eine größere Sicherheit für die in Deutschland von Abschiebung bedrohten Jesidinnen und Jesiden böten als der rechtliche Status quo, sagte Mohrs. Allerdings gebe es noch Verbesserungspotenzial. So könne ein Bleiberecht als Zeichen der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Überlebenden des Völkermords die bestehende Schutzlücke wirksam schließen. Hierfür bedürfe es einer bundeseinheitlichen Anwendung der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz, um Rechtssicherheit sicherzustellen. "Fatale Signalwirkung des Gesetzentwurfs" Caspar Schliephack, Berater der „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“ in Potsdam, kritisierte, dass der Gesetzentwurf ausschließlich darauf abziele, die Situation derjenigen zu verbessern, die sich bereits in Deutschland befänden – also derjenigen, die über Mittel zur Flucht verfügt hätten. Demgegenüber blieben die besonders Schutzbedürftigen im Irak weiterhin ohne substanzielle Unterstützung. Das erklärte Ziel des Völkermordes sei die Auslöschung jesidischen Lebens in seiner historischen Heimat gewesen. Deshalb sei die Signalwirkung des Gesetzentwurfs fatal, sagte Schliephack. Er vermittele der jesidischen Gemeinschaft im Irak wie in der Diaspora die Botschaft, dass die Zukunft nicht in der angestammten Heimat liege. Der Bundestag habe im Zuge der Genozid-Anerkennung die Bekämpfung von Fluchtursachen wie Wiederaufbau, Reintegration und Sicherheitsgarantien zugesagt. Notwendig sei, dass die zugesagten Maßnahmen im Irak endlich verbindlich umgesetzt würden. "Ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland" Die Journalistin Düzen Tekkal von der Menschenrechtsorganisation "HÁWAR.help" forderte die Annahme des Gesetzentwurfs, der Jesiden ein Bleiberecht einräume. Er sei nach zwei Jahren fahrlässiger humanitärer Abschiebepraxis ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland. Bei ihrer Organisation gingen wöchentlich Hilfesuche von Betroffenen ein, die Abschiebebescheide im Briefkasten hätten. Dass Jesidinnen und Jesiden, die den Genozid durch den Islamischen Staat überlebt hätten und im Irak nach wie vor eine gefährdete Gruppe seien, genau dahin abgeschoben würden, sei ein menschenrechtliches Desaster und ein Vertrauensbruch. Die Bundesregierung müsse ihrem Schutzauftrag nachkommen, der in der offiziellen Anerkennung des Genozides festgeschrieben worden sei, sagte Tekkal. Wenige Zeit danach seien schon die ersten Abschiebeflüge mit Jesidinnen und Jesiden an Bord nach Bagdad durchgeführt worden. Es sei unverantwortlich, dass bei der aktuellen Abschiebepraxis die Religionszugehörigkeit von Personen, die aus dem Irak stammten, nicht erfasst werde. "Sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz" Prof. Dr. Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum meinte, mit der Anerkennung des Genozids habe der Bundestag eine große Verantwortung übernommen. Vor diesem Hintergrund sei der Gesetzentwurf zu sehen, den er ausdrücklich als sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz positiv bewerte. Es sei politisch und humanitär gut begründet. Das derzeitige Asylsystem biete vielen Betroffenen keinen verlässlichen Schutz mehr. Die obergerichtliche Rechtsprechung gehe inzwischen überwiegend davon aus, dass es keine gruppenbezogene Verfolgung mehr gebe. Das führe dazu, dass anerkannte Opfer des Völkermordes in einem Zustand der Unsicherheit seien, sagte Thielbörger. Dies habe ganz konkrete Folgen mit Hinblick auf die Integration, die langfristige Lebensplanung oder die Arbeitsaufnahme. Dies adressiere das Gesetz. Als Verfassungsrechtler ging Thielbörger unter anderem auf die vorgesehene Stichtagsregelung ein. Sie sei zulässig, müsse aber begründet werden. Wenn die bereits hier lebenden Jesidinnen und Jesiden geschützt werden sollen, böte sich ein Stichtag näher am Inkrafttreten des Gesetzes an. (fla/23.02.2026)

Bundestagspräsidentin informiert über zwölf Parteispenden

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Julia Klöckner informiert in einer Unterrichtung über zwölf im Dezember 2025 gemeldete Parteispenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen.

Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Verkehr/Antwort Zur Beantwortung einer Anfrage der Grünen nach den Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren verweist die Bundesregierung auf eine Projekt-Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse abzuwarten seien.

Rechenschaftsberichte 2024 von zwölf Parteien veröffentlicht

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Klöckner hat die Rechenschaftsberichte 2024 von zwölf Parteien veröffentlicht, die nicht dem Bundestag angehören, aber dennoch Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung hatten.

Weiterhin keine Informationen über Projekte in Georgien

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung gibt auch auf eine erneute Anfrage der AfD-Fraktion zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Georgien aus Sicherheitsgründen keine Informationen über diese Projekte heraus.

Informationen über Projekte in Laos bleiben vertraulich

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung behält aus Sicherheitsgründen Informationen über mehrere namentlich nicht deklarierte Projekte in Laos unter Verschluss.

Regierung teilt Details zum November-Entlastungskabinett mit

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 23.02.2026 - 13:00
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Die Ziele zur Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie zur Senkung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung beziehen sich auf die gesamte 21. Legislaturperiode.

Petitionen zum Deutschland­takt der Bahn und medi­zi­nischen Cannabis-Gesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 23.02.2026 - 12:00
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 23. Februar 2026, befasst. Zunächst beriet er ab 12 Uhr über die Petition mit dem Titel "Deutsche Bahn AG – Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und einer Priorisierung des Bestandsnetzausbaus" und dann ab 13 Uhr über die Petition mit dem Titel "Arzneimittelwesen – Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen". "Vom Tempowahn zur Bahnwende kommen" Bei der ersten Petition ging es um die Ford. „Wir müssen vom Tempowahn zur Bahnwende kommen“, forderte die Petentin Sarah Brodowski vor den Abgeordneten. In ihrer mehr als 37.000-mal mitgezeichneten öffentlichen Petition (ID 180105) heißt es, der aktuelle Deutschlandtakt setze auf Hochgeschwindigkeits-Neubaustrecken, die immense Kosten verursachten, Natur- und Kulturlandschaften zerstörten sowie Wohn- und Gewerbegebiete zerschnitten. „Diese Planung widerspricht dem Klimaschutz“, urteilt die Petentin. Eine Neuberechnung des Deutschlandtakts mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und Priorisierung des Bestandsnetzausbaus würde ihrer Einschätzung nach die Investitionskosten und die CO2-Belastung deutlich senken sowie Engpässe schneller beseitigen. „Eine Bahnmodernisierung ist nötig – aber ohne ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortliche Hochgeschwindigkeitsprojekte“, schreibt Brodowski in der Eingabe. "Deutschlandtakt an die Realitäten anpassen" Während der Sitzung wiederholte sie ihre Kernforderung: Der Deutschlandtakt für den Bahnverkehr in ganz Deutschland müsse neu berechnet und an die heutigen Realitäten angepasst werden. Die Zukunft der Bahn liege nicht in „Tempo 300“,sondern in Zuverlässigkeit, Kapazität und Regionalanbindung, sagte die Petentin. Es brauche daher eine Neuberechnung mit „realistischer Höchstgeschwindigkeit“ und eine Priorisierung des Ausbaus bestehender Strecken statt des Neubaus von Hochgeschwindigkeitstrecken. Brodowski forderte zudem eine realistische Kosten-Nutzen Betrachtung: „Eine Verschwendung von Steuergeldern darf es nicht geben.“ Genau dazu führten aber die geplanten Großprojekte „unter dem Deckmantel des Klimaschutzes“, obwohl die realen Auswirkungen das Gegenteil bewirkten, sagte Brodowski mit Blick auf den Flächenverbrauch und den hohen CO2-Ausstoß bei der Produktion des für die Neubauten im großen Umfang benötigten Betons. "Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche" Eine Folge von mehr Hochgeschwindigkeitsstrecken sei schon jetzt der Rückgang von Bahnangeboten in der Fläche, sagte der die Petentin begleitende Physiker Dr. Jan Hinrich Thies. Wolle man aber die Bürger, „gerade im ländlichen Bereich“, abholen, könne das nicht das Ziel sein. „Wenn wir uns auf die Metropolen konzentrieren, verlieren wir das Land“, so Thies. Das führe zu einer sozialen Ungerechtigkeit, „weil die Menschen schlichtweg abgehängt sind“. Hochgeschwindigkeit sei ein Kriterium des Deutschlandtaktes, „aber nicht das einzige“, sagte Andreas Gehlhaar, Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium (BMV) als Vertreter der Bundesregierung. Es gehe auch um die Themen Nachfrage, Bedarf, Marktgerechtigkeit, Kapazität und Knotenvernetzung, die in dem gesamten Konzept benötigt würden, „um zu einem Gesamtergebnis zu kommen“. So brauche es marktgerechte Lösungen bei der Reisezeit, um wettbewerbsfähig zum Flugzeug zu sein. Ansonsten werde es die gewünschten Verlagerungen nicht geben, sagte Gehlhaar. "Hochgeschwindigkeitsstrecken sehr teuer" Thies bemängelte, dass im Deutschlandtakt geplante Hochgeschwindigkeitsstrecken sehr teuer seien, aber später nur wenig Verkehr hätten, weil sie nicht für den Nahverkehr nutzbar seien. Seiner Auffassung nach muss dafür gesorgt werden, dass diese Strecken mit sehr viel Verkehr genutzt werden, „auch im Nahverkehr“. Dazu brauche es keine 100-Kilometer Neubaustrecke, sondern eher einzelne viergleisige Abschnitte und mehr Weichen. „Das sind kleine Maßnahmen, die große Wirkung haben, weil wir dann pünktlicher werden.“ BMV-Vertreter Gehlhaar sieht indes in den Hochgeschwindigkeitsstrecken einen Beitrag zur Stabilität des Netzes. Die Erfahrung zeige, dass Hochgeschwindigkeitszüge die Strecken deutlich stabiler fahren würden. Außerdem komme man so zu einer Entflechtung der Verkehre, „weil der Güterverkehr nicht mit 300 km/h fährt“. Durch die Konzentration auf die Hochgeschwindigkeitspersonenzüge bekomme man eine höhere Verlässlichkeit und höhere Robustheit in die Verkehre, sagte der Ministeriumsvertreter. "Öffentlichkeitsbeteiligung von hohem Nutzen" Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung sagte Gehlhaar, diese sei von „hohem Nutzen“ und finde über viele Formate statt. Der Deutschlandtakt sei im Übrigen Teil des Bundesverkehrswegeplans. Insofern sei er öffentlich diskutiert worden – auch im Parlament. Gehlhaar machte zugleich deutlich, dass Simulationen, was etwa in Verspätungsfällen oder bei strenger Witterung passiert, stattgefunden hätten. „Diese Rechnungen sind Teil der Diskussionen, die wir im Deutschlandtakt haben.“ Gebe es einen solchen Stresstest, so entgegnete Thies, wären Fehler im aktuellen Deutschlandtakt aufgefallen. Aktuell kenne er Fälle, wo zwei Züge zur gleichen Zeit auf dem gleichen Gleis fahren sollen und wo es Anschlüsse gebe, die nicht erreichbar seien. Insofern sei eine Veröffentlichung dieser Stresstests interessant, sagte er. Sinnvoll ist aus seiner Sicht auch deren Betrachtung durch einen „unabhängigen Gutachter“. Petent befürchtet "ungerechtes Zwei-Klassen-System" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Georg Kippels (CDU), hat die geplanten Änderungen des Medizinal-Cannabisgesetzes verteidigt. Dass künftig Verschreibungen von Medizinal-Cannabis nur noch nach einem persönlichen Arztbesuch möglich sein sollen, diene zum einen der zweifelsfreien Klärung der Identität des Patienten, sagte Kippels anlässlich der Beratung der zweiten Petition. Im Vergleich zu einer Erstkonsultation per Video sei bei dem Arztbesuch „Auge in Auge“ aber auch eine bestmögliche medizinische Exploration das Ziel. Die Ärzteschaft sei der Meinung, so der Staatssekretär, dass bei der Verordnung „mit einem Stoff dieser Tragweite“ ein Gesamteindruck gesammelt werden müsse, der nicht allein über einen Videokontakt erreichbar sei. Aus Sicht des Petenten Henning Todt gefährdet das Vorhaben, das auch ein Verbot des Versandhandels von Medizinal-Cannabis vorsieht, die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten – vor allem in ländlichen Regionen – und führe zu einem ungerechten Zwei-Klassen-System. In seiner der Sitzung zugrunde gelegenen Eingabe (ID 184070), die knapp 60.000 Mitzeichnungen verbuchen konnte, fordert er ein Stopp der Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes. "Nicht alle Patienten und Ärzte unter Generalverdacht stellen" Lange Arztbesuche seien für die Erkrankten stark belastend, sagte Todt während der Sitzung. Zudem sei es schwierig, selbst in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Ruhrgebiet, Ärzte zu finden, die bereit sind, Cannabis als Therapeutikum zu verschreiben. In Essen etwa gebe es zudem nur eine einzige Apotheke, die medizinisches Cannabis führe. Daher brauche es die Möglichkeit des Versandhandels. Das Ziel, den Missbrauch zu verhindern, teile er ausdrücklich, sagte der Petent. Es gebe in der Tat problematische Anbieter, die Cannabis leicht verschreiben würden. „Das muss unterbunden werden, keine Frage“, betonte er. Die Lösung könne aber nicht sein, alle Patienten und Ärzte unter einen Generalverdacht zu stellen. Schwarze Schafe bekämpfe man mit gezielter Aufsicht, klaren Qualitätsstandards und harten Sanktionen, nicht aber mit Pauschalverboten. "Erheblicher Mengenanstieg bei Cannabis-Verschreibungen" Staatssekretär Kippels erläuterte den künftigen Ablauf einer Behandlung. Einer Erstuntersuchung „in Präsenz“ könnten drei Online-Sprechstunden folgen, ehe wieder ein Arztbesuch vor Ort nötig sei. Kippels verwies zudem auf einen erheblichen Mengenanstieg bei Cannabis-Verschreibungen. Seit Inkrafttreten der Regelung am 1. April 2024 sei vom ersten Halbjahr 2024 zum ersten Halbjahr 2025 ein Anstieg von 400 Prozent zu verzeichnen gewesen, „von 19 Tonnen auf 80 Tonnen“, so der BMG-Vertreter. Im Jahre 2025 habe die importierte Menge bereits 200 Tonnen betragen. Zur Frage der Indikationsspektren sei praktisch keine verlässliche Aussage möglich, sagte er. Die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung sei nur mit neun Prozent gestiegen. „Wir haben also keine Abrechnungsdaten über die Behandlungen, auf deren Grundlage die Verordnung stattgefunden hat“, sagte Kippels. Er sprach von einem „unverändert unverständlichen Widerspruch“, dass es eine solch große Menge von Inanspruchnahmen von Privatrezepten plus des Erwerbs der Blüten auf eigene Kosten gebe, „obwohl bei einer ordnungsgemäßen Versorgung die GKV erstattungspflichtig wäre“. Dies legt aus seiner Sicht die Vermutung nahe, dass man die Kontrollen, die aus ärztlicher Sicht zwingenden Voraussetzungen für eine Verordnung seien, umgehen möchte. "Privatverschreibung vielfach der einfachere Weg" Der Petent sieht dafür jedoch andere Gründe als ausschlaggebend an. So sei es sehr aufwändig und langwierig, eine Erstattung durch die GKV zu erhalten. Viele Ärzte scheuten auch den Aufwand, die Patienten bei diesem Weg zu unterstützen. Für Patienten wie auch Ärzte sei daher eine Privatverschreibung vielfach der einfachere Weg, sagte Todt. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jede und jeder mit einer Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag wenden. Diese landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dadurch hilft der Ausschuss festzustellen, ob beschlossene Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen. Dann kann noch einmal kritisch überprüft werden, ob das Parlament in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll. (hau/23.02.2026)

Rede von Heribert Prantl beim Trauerstaatsakt zu Ehren von Rita Süssmuth

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 23.02.2026 - 10:40
[Stenographischer Dienst] Verehrte Trauergäste! „Sie wird uns fehlen.“ - Diese Worte sind bei ihr keine Floskel. Sie sind die Wahrheit. Rita Süssmuth wird uns fehlen. Sie war eine der Demokratie verpflichtete Möglichmacherin. Es stimmt ja, dass die Probleme moderner Gesellschaften groß, unübersichtlich und komplex sind. Es stimmt aber nicht, dass sie so groß, so unübersichtlich und so komplex sind, dass man besser nicht damit anfängt, sie resolut, entschlossen und demokratisch anzupacken; es stimmt auch nicht, dass es aussichtslos ist, Verantwortung zu übernehmen. Rita Süssmuth hat das getan: Sie hat Unmögliches möglich gemacht. Sie war eine Möglichmacherin. Sie hat Verantwortung übernommen, als Gesundheitsministerin, als erste deutsche Frauenministerin, als politische Feministin. Als Bundestagspräsidentin dirigierte sie den Umzug des Parlaments von Bonn nach Berlin freundlich und resolut; sie hat damals wesentlich dazu beigetragen, Christos Verhüllung des Reichstags und damit politische Poesie möglich zu machen. Rita Süssmuths Politik war mutig und leidenschaftlich, sie agierte mit geduldiger Ungeduld, mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und sensibel für das, was eine Gesellschaft zusammenhält. Mir fällt dafür das Wort „beherzt“ ein; sie war beherzt. Ihre Art, für ihre Überzeugung zu kämpfen, war stark und unbeirrt, überhaupt nicht verbissen, nicht blasiert, nicht verletzend, nicht überheblich. Ihre Tatkraft war unwiderstehlich menschenfreundlich. Von Rita Süssmuth ging Herzenswärme aus, strömte durch das Parlament, durch Sitzungssäle, durch politische Lager und frostige Debatten. Ihre Menschenfreundlichkeit setzte sich hinweg über moralische Herabsetzungen, wie sie zu Beginn ihrer Ministerinnenzeit noch für Homosexuelle, Aidskranke und ungewollt Schwangere galten. Immer wieder setzte sich ihre Menschenfreundlichkeit auch hinweg über die offizielle Linie ihrer Partei - besonders bemerkenswert war das zuletzt bei der Zuwanderung. Fast die ganze Union zürnte ihr, als sie die Leitung der 21-köpfigen Zuwanderungskommission der rot-grünen Regierung von Kanzler Schröder übernahm; zusammen mit Fachleuten arbeitete sie ein kluges Konzept aus, das „Zuwanderung gestalten, Integration fördern“ hieß. Ihre Argumentationen hatten stets, wie ihre Kleidung, etwas bestechend Einfaches und zugleich Elegantes, Uneitles. Sie war überparteilich in ihrer Parteilichkeit und blieb politisch standhaft - bis hin zu ihrem letzten Kampf, dem Kampf um Geschlechterparität in den Parlamenten. Sie war sich auch hier ihrer Sache sicher, ohne denen, die anderer Meinung waren, ihre Sicht auf die Dinge zu nehmen. Sie hat die Menschen mit anderer Meinung niemals abgelehnt; sie hat sie respektiert. Rita Süssmuth war Demokratin mit Herz und Seele und mit scharfem Verstand; Demokratie war für sie immer mehr als eine Abstimmungsprozedur, Demokratie war für sie ein Lebensprinzip und eine Wertegemeinschaft. Zur Demokratie gehörte für sie das ständige Nachdenken, Mitreden und zivilisierte Streiten darüber, was das Beste für die Menschen ist. Das zeigte sich, als sie ein liberales Abtreibungsrecht propagierte und gegen die Mehrheit ihrer eigenen Fraktion forderte, „die letzte Entscheidung muss bei der Frau liegen“. Ich habe mir auf Phoenix noch einmal die Bundestagsdebatte vom 25. Juni 1992 angeschaut, in der die damalige Bundestagspräsidentin Süssmuth den Gruppenantrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen für das Entscheidungsrecht der Frau unterstützte: „Hören wir endlich auf, die Frauen für nicht entscheidungsfähig, für nicht verantwortungsfähig zu halten“, hat sie damals geworben. Ihre Stimme für den Gruppenantrag - dem sich auch einzelne CDU-Abgeordnete aus den neuen Bundesländern anschlossen - war ein bemerkenswerter, ein mutiger Akt parlamentarischer Arbeit. Sie war und blieb mit aller Inbrunst Christdemokratin, aber sie hatte ihre Überzeugung von Christlichkeit. Süssmuth benannte in ihrer Rede damals das Dilemma zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung der Frau und verteidigte den Gruppenantrag, weil er, wie sie sagte, dem Leben „mehr Chancen“ gab. Der leidenschaftlich stille Ernst, mit dem Süssmuth sprach, machte die Rede zu einer Sternstunde des Parlaments. Die gläubige Katholikin Süssmuth zog sich aber den Zorn der katholischen Bischöfe zu. Aus kirchlichen Kreisen wurde ihr vorgeworfen, nicht entschieden genug „für das Leben“ einzutreten. Ein Landeskomitee der katholischen Laien - es war das bayerische - wollte sich gar mit ihr nicht mehr an einen Tisch setzen. Süssmuth konterte, der wirksamste Lebensschutz bestehe in realen Hilfen und in einer ernstgenommenen Gewissensfreiheit der Frau,nicht aber in maximaler Strafdrohung. Seit damals waren und blieben wir in Kontakt. Seit damals suchten wir in Gesprächen immer wieder die Antwort auf die Frage: Woran glaubst du? Wie gesagt: Zu einer Demokratie gehörte für sie das ständige Nachdenken, das Mitreden und das zivilisierte Streiten darüber, was das Beste für die Menschen ist. Das zeigte sich in ihrem Ringen um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Das zeigte sich, als sie für eine aufgeklärte Drogenpolitik warb. Das zeigte sich, als sie in der Anti-Aids-Politik nicht auf seuchenpolizeiliche Drohungen setzte, sondern auf Aufklärung und Beratung. In der Coronapolitik hat sie von diesen Erfahrungen profitiert und plädierte lange vergeblich dafür, nicht die Angst vor dem Gefährlichen zu schüren, sondern die Eigenverantwortung der Menschen zu stärken. Rita Süssmuths politische Arbeit war geschmeidig; aber dahinter stand Unbeugsamkeit. Sie war eine diplomatische Kämpferin, eine Kämpferin ohne Aggression, ohne Bösartigkeit, ohne Hinterlist, aber mit Charme und Unerschütterlichkeit, mit Eloquenz, mit der ihr eigenen Geradlinigkeit und mit einem klaren, christlich ausgerichteten Kompass. Als das Wort „Resilienz“ noch kaum einer kannte, war sie schon die politische Symbolfigur dafür: Sie hatte die Gabe, sich nicht unterkriegen zu lassen, nicht von Niederlagen, nicht von Bösartigkeiten, nicht von dominanten Männern. Sie hat das zum ersten Mal gezeigt, als es um die Regierungslinie in der Anti-Aids-Politik ging: Als sie vor gut 40 Jahren Bundesgesundheitsministerin wurde, begann ein erbitterter Streit darüber, ob die damals tödliche Krankheit Aids mit Repression, also mit Stigmatisierung, Ausgrenzung und Internierung der Kranken bekämpft werden soll - oder aber mit Prävention und Aufklärung. Die politische Linie der neuen Ministerin Süssmuth war klar: „Wir bekämpfen die Krankheit, aber nicht die Betroffenen.“ Dieser Leitsatz, ihr Leitsatz, setzte sich durch, obwohl das zunächst gar nicht so aussah. Die Süssmuth-Kritiker, sie waren zunächst in der Mehrheit, wollten die Aidskranken mit seuchenpolitischen Maßnahmen traktieren, sie gar in Lager sperren. Süssmuth aber wollte Aufklärung, Beratung und Verhütung. Sie war die bekennende Katholikin, die offen über Sexualität sprach. Ihre Gegner, auch viele innerhalb der Kirchen, sprachen von der „Lustseuche“, von einer Strafe Gottes für sexuelle Sünden. Sie warnten vor einer „Sexualisierung der Öffentlichkeit“ durch Süssmuths Aidsaufklärung, und sie warnten vor der angeblichen Förderung „promiskuitiven“ Sexualverhaltens durch Kondomwerbung. Das Wort „Kondom“ zu gebrauchen, so erinnerte sich Süssmuth im Rückblick, „kam fast einem Rausschmiss aus dem Amt gleich“. Die „Auseinandersetzung mit Aids, die so aussichtslos schien wie nur irgendetwas“, bekannte sie später, „hat mir das erste Mal gezeigt: Veränderung ist doch möglich“. Ohne eine starke Zivilgesellschaft, so meinte sie, hätte sie es nicht geschafft. Rita Süssmuth begann vor 40 Jahren damit, diese Stärke der Zivilgesellschaft zu wecken. Sie weckte und prägte einen neuen, einen aufgeklärten Zeitgeist. Sie zeigte, was ein einzelner Mensch vermag. Im Negativen erleben wir das derzeit in der Weltpolitik. Rita Süssmuth hat es in der deutschen Politik im Positiven gezeigt. Rita Süssmuth hat gezeigt, was eine Einzelne vermag. Dabei war sie bei vielen Themen Leitfigur, war aber zugleich klug genug, um zu wissen, dass man Mitstreiter und Unterstützerinnen braucht, um etwas zu bewirken. Sie gehörte wohl zu den bestvernetzten Personen auf dem politischen Parkett in Deutschland, und sie pflegte ihre Beziehungen mit viel Zuneigung und mit viel Herzlichkeit. Vor einem Jahr, am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz, wurde Rita Süssmuth als eine „der großen Vertreterinnen der Versöhnungsgeneration“, wie es hieß, mit dem großen Deutsch-Polnischen Preis geehrt. Dort also stand sie am Pult, von Krankheit gezeichnet, aber so temperamentvoll wie eh und je. Versöhnerinnen wie sie bräuchte man heute in den Konflikten, die Europa und die Welt zerreißen. Der schärfste Kommentar zur erratischen Politik des US-Präsidenten Trump kommt von ihr: „Überlasst die Welt nicht den Wahnsinnigen“. Es handelt sich freilich dabei um den Titel eines Buches von ihr aus dem Jahr 2020, der einen Brief an ihre Enkel zur Grundlage hat; aber er passt auch gut zur heutigen Nachrichtenlage. Heute vor vier Jahren begann Putin den Ukrainekrieg. Süssmuth hat dazu in einem Interview Anfang April 2025 gesagt: „Wir haben nichts gelernt. Wir tun so, als gehörte der Krieg zur Schöpfung. Männer drücken durch Krieg ihre Macht aus. Dabei ist er Ausdruck einer Ohnmacht. Wenn uns nichts Besseres einfällt, als Krieg zu führen, sind wir auf dem Weg der Vernichtung - statt Schutz und Erhalt des Geschaffenen.“ Und auf die Frage, was auf dem Spiel stehe, sagte sie mit großem Ernst: „In einem Wort: Wir. Die Welt ist aus der Balance. Wie lange wir diesen Planeten noch bewohnen können, wissen wir nicht. Die Frage, wer wen mit Atomwaffen bedrohen kann, brennt wieder hoch. Vielleicht bringt die Menschen nur eine noch tiefere Untergangsstimmung endlich zur Vernunft.“ „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es!“ Süssmuth hat Erich Kästners geflügeltes Wort in Politik umgesetzt. „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es!“ - sie hat es in eine Politik umgesetzt, die dem Patriarchentum und dem Machotum widerstand, wo immer sie sich zeigten. Sie zeigten und sie zeigen sich unverschämt oft und bezeichnen solche wie Rita Süssmuth gern als Nerverinnen. Rita Süssmuth lächelte ihr Rita-Süssmuth-Lächeln über solch präpotentes Gerede. Sie warb und rackerte für Frauenrechte und für Frauenbeteiligung auf allen Ebenen, sie rackerte und warb für Gleichberechtigung, sie warb und rackerte für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Theorielastigkeit und Weltferne hat man der Professorin für Erziehungswissenschaft und Direktorin des Forschungsinstituts „Frau und Gesellschaft“ bei ihrem Amtsantritt als Ministerin vorgeworfen; aber die Gesetzestexte, die sie schreiben ließ, waren praktisch und familiennah. Sie hat erst als Ministerin und dann als Bundestagspräsidentin mit souveränem Eigensinn ihrer Partei den Feminismus beizubringen versucht. Vielleicht, vielleicht hätte es ohne Rita Süssmuth eine Kanzlerin Angela Merkel nie gegeben. Es waren vier Frauen, die 1948/49 ihre anfangs widerstrebenden 61 männlichen Kollegen im Parlamentarischen Rat von der zukunftsweisenden, fast abenteuerlichen Formulierung überzeugten, die dann ins Grundgesetz geschrieben wurde: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser Satz war und ist deshalb so wirkmächtig, weil er nicht nur die staatsbürgerlichen Rechte meint, sondern die gesamte Rechtsordnung betrifft, also auch das gesamte Zivilrecht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht. Die vier Frauen, die diesen Satz damals durchgesetzt haben, werden die „Mütter des Grundgesetzes“ genannt. Rita Süssmuth ist eine späte fünfte Mutter des Grundgesetzes. Bei der Arbeit am Grundgesetz hatten die männlichen Räte eigentlich nicht vorgehabt, die damals geltende Rechtslage grundlegend zu ändern. Diese Rechtslage wurde damals in einem Lehrbuch des Familienrechts, das etwa zeitgleich mit dem Zusammentreten des Parlamentarischen Rats erschien, wie folgt beschrieben: Der Mann bestimmt „Art und Umfang des Lebensaufwandes, den Ablauf des häuslichen Lebens, die Erziehung der Kinder, Wohnort und Wohnung“. Und: Der Mann hat „Herrschaftsgewalt über das Frauenvermögen“, und er kann den Arbeitsplatz der Frau kündigen, „sofern die ehelichen Interessen beeinträchtigt sind“. Der Mann hatte also das Entscheidungsrecht, die Frau hatte, so hieß das damals, die „Folgepflicht“. Man muss sich das klarmachen: Die erste Fassung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat wollte es 1948 tatsächlich dabei belassen - die Frau habe die „Folgepflicht“. Man muss sich das klarmachen: Die erste Fassung des Gleichheitssatzes sprach lediglich davon, dass Männer und Frauen „dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ haben. Das hatte aber so auch schon in der Weimarer Verfassung von 1919 gestanden, das wäre also überhaupt keine Neuerung gewesen. Hätte es unter den 65 Parlamentariern in Bonn nicht die vier Frauen gegeben, wäre es bei dieser dürren Formulierung geblieben. Diese vier „Mütter des Grundgesetzes“ waren die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert und ihre Parteikollegin Friederike Nadig; dazu die Zentrumspolitikerin Helene Wessel und Helene Weber von der CDU. Die am Ende - nach dem vorangegangenen Streit wirklich verblüffend - einstimmige Verabschiedung des Gleichheitssatzes im Parlamentarischen Rat war ihr Werk. Aber der Gesetzgeber brachte es nicht fertig, diesen Verfassungsauftrag einzuhalten, das Bundesverfassungsgericht musste das erzwingen. Das allererste Gleichberechtigungsgesetz trat deshalb erst 1958 in Kraft; Rita Süssmuth war damals 21 Jahre alt. Aber der politische Kampf um die Gleichstellung der Frau in allen Lebens- und Rechtsgebieten war und ist noch immer nicht zu Ende. Rita Süssmuth hat ihn mit unerschütterlichem Optimismus betrieben. Deshalb nenne ich sie, mit einem kleinen respektvollen Schmunzeln, eine späte Mutter des Grundgesetzes. Wenn man heute die Mütter des Grundgesetzes aufzählt, nimmt man am besten die fünf Finger einer Hand: Selbert, Nadig, Wessel, Weber - und Süssmuth. Sie selbst beschrieb ihre Arbeit einmal mit einem Satz von Samuel Beckett: „Scheitern, weitermachen, nochmal scheitern, besser scheitern, weitermachen“ - und auch die skeptischen Leute die Erfahrung erleben lassen, dass es mit Ehrlichkeit geht. Also: „Scheitern, weitermachen, nochmal scheitern, besser scheitern, weitermachen.“ Und diese Beschreibung passt besonders gut zu ihrem letzten großen politischen Anliegen. Es war dies der Kampf um die Parität in den Parlamenten. Über hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in den deutschen Parlamenten immer noch sehr unterrepräsentiert. Hier im Bundestag stagniert der Anteil weiblicher Abgeordneter seit 20 Jahren bei rund einem Drittel. Rita Süssmuth bezeichnete den geringen und derzeit wieder schwindenden Frauenanteil in deutschen Parlamenten als „Verfassungsbruch“. Sie warb also für Parität, sie warb für Gesetze, die dafür sorgen sollten, dass mehr Frauen in den Parlamenten vertreten sind - halbe-halbe nämlich. Sie forderte daher ein Recht, das dafür sorgt ‑ und das hat sie mir gegenüber so formuliert ‑: „Der Deutsche Bundestag setzt sich nach der Wahl aus ebenso vielen Frauen wie Männern zusammen.“ Ich habe sie bestaunt für diese verfassungspolitische Radikalität. Sie selbst sagte: „Ich bin immer radikaler geworden“ - weil die reale Gleichstellung der Frauen stets hinter der symbolischen zurückgeblieben sei. Und darum sei Parität, so formulierte sie selbst es, „kein Bonus mehr“, sondern „ein demokratisches Gebot“. Für sie persönlich war dieser Kampf um die Parität in den Parlamenten der letzte große wichtige Schritt hin zur Gleichberechtigung. Sie wusste: Paritätsgesetze sind heute so umstritten, wie es 1918/19 das damals eingeführte Frauenwahlrecht war und wie es 1948/49 der Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz war. Rita Süssmuth war der Ansicht, dass die Parität bewusstseinsverändernde Kraft haben wird - und sie widersprach immer wieder der Ansicht von Kritikern, dass die Parität ein unzulässiger Eingriff in das Demokratie- und Wahlgleichheitsprinzip sei. Der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes, so warb sie, rechtfertige solche aktivierenden Maßnahmen. In den meisten Nachrufen auf die große christdemokratische Politikerin Rita Süssmuth fand dieser ihr letzter Kampf nicht die ganz große Beachtung. Gewürdigt wurden vor allem ihre aufklärerische Aidspolitik und ihr Engagement für ein liberales Recht des Schwangerschaftsabbruchs. Die Andersdenkenden zu achten und sich um die Parität in den Parlamenten zu kümmern - das ist der Auftrag, den Rita Süssmuth nun denen hinterlässt, die um sie trauern.

Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im BMJV sind Thema einer Regierungsantwort auf AfD-Anfrage.