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Effektive Bekämpfung der Finanzkriminalität gefordert
Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Finanzkriminalität bekämpfen – Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern“ hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der Grünen Um schwere und komplexe Fälle von Finanzkriminalität auf Bundesebene schlagkräftig und mit höchster Priorität bekämpfen zu können müsse eine zentrale Oberbehörde auf Bundesebene zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden, fordern die Grünen. Neben einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht auf Bundesebene fordern sie auch, ein Zentrum für die Ermittlung von Vermögensverschleierung und Geldwäsche (EVG) einzurichten, das bedeutsame internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermittelt und dabei unter dem Dach der Oberbehörde vertrauensvoll und reibungslos mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zusammenarbeitet. Gleichzeitig braucht es aus Sicht der Abgeordneten, Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene als Arbeitgeber. Angeregt wird daher, Weiterbildungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung- und Finanzmarktregulation zu fördern sowie bestehende Personalentwicklungskonzepte anzupassen und den Aufbau fachlicher Expertise durch Alternativen zum Konzept der „Verwendungsbreite durch Personalrotation“ zu ermöglichen. „Ganzheitliche“ Bekämpfung von Finanzkriminalität Weitere Forderungen in dem Antrag zielen darauf ab, die Länder bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zu stärken, bestehende Lücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen oder Umsatzsteuerkarussellen, zu schließen und darauf, die Bekämpfung von Finanzkriminalität mit seinen Bezügen zu Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität ganzheitlich anzugehen. (hau/29.01.2026)
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Geplanter Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums
Die Bundesregierung will den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums (BMI) vorantreiben. Ihren Gesetzentwurf „für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern“ (21/3620) hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Vorgesehen ist unter anderem, im Bundesmeldegesetz die besondere Meldepflicht für Seeleute zu streichen. Auch soll die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt, die „nicht mehr zeitgemäße Datenübermittlung an Adressbuchverlage gestrichen“ und der „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime abgeschafft werden. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen der Vorlage zufolge die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde den wesentlichen Inhalt und das abschließende Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischem Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, führt die Bundesregierung dazu aus. Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben Zur Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben sieht der Gesetzentwurf vor, Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten zu reduzieren sowie Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erfordert der Betrieb von De-Mail-Servern aufgrund der Auflagen für die Anbieter teure Spezialtechnik wie für die Behörden einen Aufwand zur Überprüfung der Auflagen. Für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann“ gebe es mittlerweile europäisch regulierte Lösungen, so dass es eines deutschen Spezialgesetzes nicht mehr bedürfe. (sto/hau/29.01.2026)
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Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen. Namentliche Abstimmung Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)
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Gesetze zu elektronischen Beweismitteln und zur Terrorismusbekämpfung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Debatte drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur internationalen Strafverfolgung beschlossen. Es handelt sich zum einen um den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192), um den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) und um den Gesetzentwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (21/3483). Dazu hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/3904, 21/3898, 21/3899). Dem erstgenannten Gesetzentwurf stimmten in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/3904) CDU/CSU und SPD zu, die AfD und Die Linke votierten dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Für den zweitgenannten Gesetzentwurf stimmten ebenfalls in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (21/3898) CDU/CSU und SPD, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ihn ablehnten. Der dritte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken in unveränderter Fassung zugestimmt. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion. Zum erstgenannten Gesetzentwurf lag ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3905) vor, der mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt wurde. Zum zweitgenannten Gesetzentwurf lagen Entschließungsanträge der Grünen (21/3902) und der Linken (21/3903) zur Abstimmung vor. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Grünen und Die Linke stimmten jeweils dafür. Regierungsentwurf zu elektronischen Beweismitteln Mit der Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise der Durchführung der Verordnung werden laut Bundesregierung Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, den Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe von bestimmten personenbezogenen Daten grenzüberschreitend anzuordnen. „Die europäischen Regelungen reagieren insbesondere auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen“, führt die Bundesregierung aus. Effizienz der Strafverfolgung soll gesteigert werden Mit den Gesetzesbeschluss wird der sogenannte E-Evidence-Mechanismus in einem eigenen Stammgesetz geregelt, dem Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz). „Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorgt für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften. Ziel ist, die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“, schreibt die Bundesregierung. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, „bei künftigen Gesetzesvorhaben und insbesondere Verhandlungen auf europäischer Ebene auch den Zugriff auf digitale Spuren nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln“. Dies sei auch im gegenwärtigen Konsultationsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen. Änderungen im Rechtsausschuss und Entschließung Der Rechtsausschuss hatte am 28. Januar eine Klarstellung in der Begründung hinsichtlich der Anwendung bestimmter Regelungen bei Europäischen Herausgabeanordnungen zu Teilnehmer- und Identifizierungsdaten beziehungsweise zu Verkehrs- und Inhaltsdaten in einer Vollstreckungskonstellation vorgenommen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Grünen und der Linken eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Aufnahme einer fakultativen Kommunikationsmöglichkeit zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Adressaten zur Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen möglich ist. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/3905) unter anderem, bei den Anpassungen zum E-Evidence-Paket im deutschen Recht sicherzustellen, dass ein Gleichlauf der grenzüberschreitenden Befugnisse mit den nationalen Ermittlungsbefugnissen besteht, sowohl hinsichtlich des Umfangs der Befugnisse als auch hinsichtlich der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Regierungsentwurf zum Terrorismusstrafrecht Mit dem Gesetzentwurf (21/3191) werden gegen Deutschland gerichtete Rügen der Europäischen Union hinsichtlich der Umsetzung der genannten Richtlinie umgesetzt. Einschränkend schreibt die Bundesregierung, dass dies nur insoweit passiere, als dass die Rügen nachvollziehbar erscheinen und das deutsche Strafrechtssystem gewahrt bleibe. Diese Änderungen beträfen vor allem die Definition terroristischer Taten, den Umgang mit ausländischen Kämpfern sowie die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Ferner wird die Strafbarkeit im Vorfeld von Terrorangriffen auf Fälle ausgeweitet. „in denen der Täter den Anschlag mit Alltagsgegenständen zu begehen plant“. Dies geschehe vor dem Hintergrund, „dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es zur Begründung. Zudem wird mit dem Gesetz laut Bundesregierung in Reaktion auf die Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit Deutschlands gestärkt. Dazu wurde die Strafnorm zur geheimdienstlichen Agententätigkeit geändert. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. So wird die „Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit“ künftig unter Strafe gestellt. Dazu wurde im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 87a eingeführt. Die neue Strafnorm umfasst vorsätzlich rechtswidrige Taten in Deutschland im „Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht“. Die ausführende Person sowie die auftraggebende Person können demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn die zugrundeliegende Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist. Laut Begründung des entsprechenden Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss können „Fälle, in denen jemand im Auftrag eines fremden Staates Straftaten gegen in Deutschland lebende Oppositionelle begeht, beispielsweise eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB)“, von dem neuen Tatbestand erfasst sein. Erfasst sein können demnach auch andere Formen illegitimer Einflussnahme im Wege der Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten. Neuer Straftatbestand im Staatsschutzstrafrecht Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, sind „Aktionen sogenannter transnationaler Repression gegen Oppositionelle im deutschen Exil und andere Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten“ Hintergrund ihres Vorschlags. Zwar seien die veranlassten Taten zum Teil bereits nach anderen Vorschriften im Strafgesetzbuch strafbar. „Das spezifische Unrecht, das sich dadurch ergibt, dass durch die Begehung von Straftaten für eine fremde Macht auf deutschem Boden die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verletzt wird, ist aber bislang nicht hinreichend abgebildet“, heißt es dazu weiter. Entsprechend bedürfe es eines neuen Straftatbestandes im Staatsschutzstrafrecht. Aus der neuen Strafvorschrift ergeben sich weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf. So wird die Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes auch auf diese neuen Fallkonstellationen erweitert, und zwar durch eine Änderung im Bundeskriminalamtsgesetz. Anpassungen folgen auch im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz. Geheimdienstliche Agententätigkeit Eine weitere Änderung betrifft die bereits im Regierungsentwurf vorgesehene Änderung in Paragraf 99 des Strafgesetzbuches („Geheimdienstliche Agententätigkeit“). Hier wird künftig auf die bisher in Absatz 2 geregelte Qualifizierung des besonders schweren Falls verzichtet. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der Grundtatbestand nun dieselbe Strafrahmenobergrenze aufweist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begründete sich in Teilen mit Anpassungen des deutschen Rechts an entsprechende EU-Vorgaben. Die EU-Kommission hatte gerügt, dass diese nicht vollständig umgesetzt worden seien. Unter anderem wurde in Paragraf 129a des Strafgesetzbuches nun auch der „Versuch der Unterstützung einer (ausländischen) terroristischen Vereinigung“ unter Strafe gestellt. Im Rechtsausschuss wurde die Begründung zu dieser Änderung dahingehend ergänzt, dass künftig auch das Sammeln und Entgegennehmen von Spenden für Terrororganisationen unter Strafe steht, selbst wenn die vom Sammler entgegengenommenen Zuwendungen nicht an den angedachten Empfänger weitergeleitet werden. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat diverse Vorschläge zu dem Gesetzentwurf. Unter anderem schlug die Länderkammer vor, auch das Auskundschaften eines Anschlagsziels als Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen wolle. Den Vorschlag des Bundesrates, auch die „leichtfertige Terrorismusfinanzierung“ unter Strafe zu stellen, lehnte die Bundesregierung hingegen ab. Das Vorsatzerfordernis sei zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten, schreibt sie. Auch ein Vorschlag der Länder bezüglich gerichtlicher Zuständigkeiten bei Staatsschutzsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende lehnte die Regierung ab. Entschließungsanträge der Grünen und der Linken Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3902) unter anderem, das deutsche Terrorismusstrafrecht grundsätzlich systematisch zu überarbeiten und die zuständigen Behörden in einem umfassenden Ansatz der Terrorismusbekämpfung personell und finanziell besser auszustatten. Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3903) unter anderem, die im Gesetzentwurf enthaltenen Normen, die eine Vorverlagerung der Strafbarkeit beinhalten, auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht zu überprüfen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die durch die EU-Richtlinie nicht vorgegebenen Änderungen wieder zurücknimmt. Regierungsentwurf zum Eurojust-Gesetz Der Gesetzentwurf (21/3483) diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene EU-Verordnung 2023 / 2131 zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und mit dem Datenaustausch sowie dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten aus Nicht-EU-Staaten befasst. Der Rechtsausschuss nahm an dem Gesetzentwurf keine Änderungen vor. (scr/irs/ste/29.01.2026)
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Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten erörtert
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals mit den Arbeitsbedingungen in der Branche der Essenslieferdienste befasst. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen – Intransparente Subunternehmerketten untersagen“ (21/3831) vor. Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke möchte die Rechte von Beschäftigten plattformgebundener Essenslieferdienste stärken und „intransparente Subunternehmerketten untersagen“. In einem entsprechenden Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Das Geschäftsmodell vieler Plattformunternehmen stützt sich systematisch auf atypische und prekäre Beschäftigungsformen. Die Arbeitsbedingungen sind oft durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse, befristete Verträge und niedrige Vergütungen gekennzeichnet. In weiten Teilen der Branche werden dabei reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen.“ Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem plattformgebundenen Essenslieferdiensten der Einsatz von Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmern untersagt wird und so ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird. (irs/29.01.2026)
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Bundeswehreinsatz gegen den „Islamischen Staat“ wird fortgesetzt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“ beschlossen. Dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) stimmten nach halbstündiger Aussprache in namentlicher Abstimmung 389 Abgeordnete zu, 187 lehnten ihn ab. Es gab eine Enthaltung. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/3627) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3628) zur Vereinbarkeit mit der Haushaltslage des Bundes vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3891) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung ihren Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI) ein weiteres Jahr fortsetzen. Vorgesehen ist laut Antrag die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der Nato-Mission im Kampf gegen den IS nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und werde vom Irak explizit erbeten. Territorial sei die Terrororganisation weitgehend zwar besiegt, allerdings hätten sich IS-Anschläge auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiere der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehne seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. IS will erneut territorial Fuß fassen Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen. Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des Mandats für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 109 Millionen Euro. (ahe/hau/29.01.2026)
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Antrag fordert Untersuchung zu Ukraine-Hilfen
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer Untersuchung der Hilfsleistungen an die Ukraine auf. Das Land sei Ende 2025 abermals von einem Korruptionsskandal im Umfeld von Präsident Wolodymyr Selenskyj erschüttert worden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/3839), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Deutschland sei mit 79 Milliarden Euro seit Februar 2022 bilateral nach den USA der zweitgrößte Geber von Hilfen und Zusagen an die Ukraine. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Stab unter Beteiligung des Generalbundesanwalts zu schaffen, „der die erfolgten deutschen Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen wie auch andere, auch finanzielle Hilfen an die Ukraine nachvollzieht, und Korruption, Geldwäsche, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel sowie Terrorismusfinanzierung aufdeckt und verfolgt“. Außerdem solle die Bundesregierung mit Ausnahme humanitärer Hilfe „sämtliche kriegsverlängernden Unterstützungsleistungen, insbesondere alle Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen an die Ukraine sofort“ einstellen. Deutschland solle „zu seiner traditionellen Politik des Ausgleichs“ zurückkehren, diplomatische Vermittlung „im Krieg in der Ukraine“ anbieten sowie die Vermittlungsbemühungen anderer Länder wie insbesondere der USA unterstützen. (ahe/29.01.2029)
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Grüne fordern bessere Prävention und Erwerbsminderungsrente
Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern.
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Linke fordert Stärkung der Apotheken
Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung.
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Bundestag beschließt Entlastung der Banken von Bürokratie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. Änderungen im Ausschuss Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden. Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. Gesetzentwurf der Grünen Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter. Änderungsantrag der AfD Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, "so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte", schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)
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Kritik am Mercosur-Abstimmungsverhalten von Grünen im Europaparlament
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine von ihnen beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Mercosur-Abkommen zügig anwenden – Europas Souveränität und Handlungsfähigkeit durch Freihandel stärken“ zu heftigen Angriffen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzt. Mit Stimmen von Europaabgeordneten der Grünen war im Europäischen Parlament eine Mehrheit für eine juristische Prüfung des Freihandelsabkommen zwischen EU und südamerikanischen Ländern zustande gekommen, was zu einer Verzögerung des Inkrafttretens führen könnte. CDU/CSU: Grüne stimmten gegen die Interessen unseres Landes Sepp Müller (CDU/CSU) begrüßte das Abkommen, das es der exportstarken deutschen Wirtschaft ermöglichen werde, 260 Millionen Verbraucher zusätzlich zu erreichen. Es sei ein Plus bei den Exporten von 39 Prozent und bei der Wirtschaftsleistung um 49 Milliarden Euro zu erwarten. Es sei umso verwunderlicher, dass acht deutsche grüne Abgeordnete im Europäischen Parlament sich mit der extremen Rechten und der Linken verbrüdert und dafür gesorgt hätten, dass Mercosur jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof lande. Sie hätten „bewusst und wissentlich gegen die Interessen unseres Landes gestimmt“. Müller rief die Grünen auf, endlich zur Vernunft zu kommen: „Wir reichen Ihnen die Hand.“ AfD: Zölle sind Gift Leif Erik Holm (AfD) erklärte: „Zölle sind Gift.“ Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, Zölle abzubauen und Freihandel zu ermöglichen. Aber es müssten ausgewogene Lösungen gefunden werden, damit existenziell wichtige Branchen wie die Landwirtschaft nicht über Gebühr belastet würden. Die Bauern müssten jederzeit in der Lage sein, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb sei die Abwägung beim Mercosur-Abkommen extrem schwierig. Das Abkommen biete einerseits enorme Chancen. Nachteile würden aber die Landwirte treffen. Diese Nachteile müsse die nationale Politik zum Beispiel durch eine Entlastung beim Agrardiesel und eine Reduzierung von Bürokratiepflichten ausgleichen. SPD: Ein fatales Signal Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen erneut rechtlich prüfen zu lassen und damit Zweifel an Europas Geschlossenheit zu streuen, sei ein „fatales Signal“ gewesen, stellte Daniel Walter (SPD) fest. „Wie kann man in der derzeitigen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage so irrational handeln?“, fragte Walter, der den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurief: „Dieses Desaster geht in erster Linie mit Ihren deutschen EU-Abgeordneten nach Hause.“ Der amerikanische Präsident Donald Trump sei dabei, die Weltordnung zu zerstören und sich vom Multilateralismus zu verabschieden. Europa brauche Geschlossenheit. Es müsse kurzfristig dafür gesorgt werden, dass Mercosur zur vorläufigen Anwendung komme. Und langfristig müsse man zu mehr Geschlossenheit in der Handelspolitik kommen. Grüne für vorläufige Anwendung von Mercosur Das Abstimmungsverhalten der Grünen zum Mercosur-Abkommen im Europäischen Parlament sei ein Fehler gewesen, räumte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Doch Größe und Glaubwürdigkeit entstehe in der Politik manchmal auch dann, wenn man offen mit Fehlern umgehe. Audretsch sprach sich für vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens aus. Er befürwortete auch das Freihandelsabkommen mit Indien und forderte den Aufbau einer „europäischen Gegenmacht“. Das bedeute auch: Keinerlei Zusammenarbeit mit Autoritären und mit Rechtsextremen – weder in Europa noch in Deutschland. Audretsch wies die Angriffe der Union zurück und warf dem Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU, und dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn vor, die Brandmauer einreißen zu wollen, was heftige Proteste in den Reihen der Unionsabgeordneten auslöste. Linke: Violetta Bock (Die Linke) wandte sich gegen das Mercosur-Abkommen. Die Landwirte hätten aus guten Gründen protestiert: „Denn die Auswirkungen werden verheerend sein“, erwartet sie. Es werde zur Einfuhr von Billigfleisch von Rindern kommen, die mit wachstumsfördernden Antibiotika gefüttert worden seien. Statt auf Regionalität zu setzten und Bauern zu schützen, werde die Fleischproduktion mit weiten Transportwegen angekurbelt. Bock wies auf Umwelt- und Klimarisiken hin: 90 Prozent der Zerstörung des Amazonas-Gebiets würden auf die Rinderzucht zurückgehen. Außerdem kritisierte sie, dass in der EU verbotene Pestizide mit Zollerleichterungen nach Lateinamerika exportiert werden sollten. „Doch die Pestizide landen dann wieder hier auf dem Teller“, warnte Bock. (hle/29.01.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Marktstabilitätsreserve: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion (21/3835) zum Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des EU-Beschlusses 2015/1814 in Bezug auf die Marktstabilitätsreserve für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren (Ratsdokument 16105/25) abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel eine Stellungnahme im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon abzugeben. Aus Sicht der AfD-Fraktion muss unter anderem „,streng genommen gar die Nichtanwendung des EU-ETS und des EU-Klimaschutzgesetzes vollzogen werden“. Asyl- und Strafverfahren: Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/2654) ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen" (21/772). Zugang zu Steuerinformationen: Der Bundestag hat ferner mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen den Antrag der AfD-Fraktion (21/3838) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung gestimmt, mit der die EU-Verordnung Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene (Ratsdokument 15453/25) geändert werden soll. Dabei geht es um eine Stellungnahme des Bundestages im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Antragstellerin wollte, dass der Deutsche Bundestag rügt, „dass der Vorschlag für die Änderung der oben genannten Verordnung über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt“. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Parlamentarier haben einstimmig eine Übersicht über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht angenommen, die in Form einer Beschlussempfehlung und eines Berichts des Rechtsausschusses (21/3856) zur Abstimmung vorlag. Petitionen: Der Bundestag hat darüber hinaus 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 143 bis 157 (21/3643, 21/3644, 21/3645, 21/3646, 21/3647, 21/3648, 21/3649, 21/3650, 21/3651, 21/3652, 21/3653, 21/3654, 21/3655, 21/3656, 21/3657). (vom/29.01.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an. Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren" (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz" (21/3834). Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik" (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln" (21/3836). Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen" (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. (vom/29.01.2026)
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Bundestagspräsidentin Klöckner begrüßt Sternsinger aus Aichach
Sternsinger der Elisabethschule Aichach (Bayern) hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am Donnerstag, 29. Januar 2026, begrüßt und deren Spendenprojekt für einen Schulbus in Madagaskar gewürdigt. Zum ersten Mal empfange der Deutsche Bundestag Sternsinger offiziell in der großen Halle des Paul-Löbe-Hauses, sagte Klöckner. Bei der weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder sammeln die Sternsinger Geld für bedürftige Kinder in anderen Teilen der Welt. Unter dem Motto „Schulbank statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit!“ warben die Kinder aus Aichach um Unterstützung für ein Projekt des Kindermissionswerks in Madagaskar, wo Armut, Missernten und Hunger Kindern das Leben schwer machen. „Diese Aktion setzt sich dafür ein, dass Kinder Kinder sein können“, sagte die Präsidentin. „Während wir uns hier im Deutschen Bundestag treffen, müssen Kinder weltweit arbeiten und können nicht zur Schule gehen.“ Ein Schulbus für Kinder in Madagaskar Die Bundestagspräsidentin dankte den Sternsinger dafür, „dass ihr einen Schulbus in Madagaskar finanzieren wollt“, und überreichte im Namen des Deutschen Bundestages eine Spende. Damit trügen die Sternsinger dazu bei, dass Kindern in Madagaskar Zugang zu Bildung ermöglicht werde und Bildung ihnen etwas ermöglicht. „Damit tut ihr ganz viel Großes für Kinder, die diese Unterstützung brauchen.“ Auch für ihren Auftritt, in Kostümen und mit Stern, erhielten die Kinder großes Lob von der Präsidentin, die sich an ihre Zeit als Sternsingerin erinnerte und eine Erfahrung teilte: „Wir haben immer auf die Rückseite des Sterns geschrieben – falls wir mal den Text vergessen.“ Nach gemeinsamem Singen, Gruppenfoto und Gottes Segen für das Hohe Haus ging es für die Kinder und ihre erwachsenen Begleiter weiter zu einer Führung durch den Bundestag. (ll/29.01.2026)
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Suche nach der Balance zwischen Exekutive und Parlamenten
Die Corona-Pandemie als unvorhergesehene Katastrophenlage stellte die Politik weltweit vor große Herausforderungen. Wie in Deutschland das Zusammenspiel zwischen den Regierungen und den Parlamenten funktionierte, durchleuchtete die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 29. Januar 2026. Zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative / Rolle der Opposition“ waren ehemalige Politiker, aber auch Sachverständige aus der Rechtswissenschaft geladen. Ihr Tenor: Eine bessere Balance sei nötig, um bei künftigen Krisenlagen besser aufgestellt zu sein. „Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags war jederzeit gegeben“, sagte Prof. Dr. Christian Waldhoff. „Auch die Opposition ist nicht ausgefallen“, so der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Eine Virtualisierung des parlamentarischen Betriebs sah er kritisch und verwies auf die Wichtigkeit persönlicher Nähe. Negativer beschrieb Dr. Hans-Georg Maaßen die politische Handhabung der Corona-Pandemie und beschrieb sie als eine Bewährungsprobe für die freiheitliche Grundordnung, die nicht bestanden worden sei. Er konstatierte eine „tiefgreifenden Verschiebung der Machtverhältnisse weg von der Legislative“ hin zur Exekutive. Bundes- und Landesregierungen hätten Entscheidungen zentralisiert, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes. „Informelle, im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien“ hätten sich zu „faktischen Entscheidungszentren“, entwickelt. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sah er im Gegensatz zu Waldhoff in der Pandemie eingeschränkt: Gesetze seien teils in wenigen Stunden entschieden worden. Sein Fazit: „In der Gesamtschau ergibt sich das Bild ein systemischen Multi-Organ-Versagens in der Gewaltenteilung.“ "Viel wurde in der Ministerpräsidentenrunde entschieden" Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dagegen meinte, Deutschland sei mit Blick auf die Letalitätszahlen vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive merkte sie indes „kleine Kritikpunkte“ an. „Tatsächlich wurde viel in der Ministerpräsidentenrunde entschieden.“ Ferner sei es ein Problem gewesen, dass die Länder vieles per Rechtsverordnungen entschieden hätten. Als positives Beispiel hob sie Schleswig-Holstein hervor, wo von Beginn an der Oppositionsführer in Entscheidungsfindungen einbezogen worden sei, bis in die Kabinettssitzungen hinein. Grundsätzlich fragte sie mit Blick auf Katastrophenfälle: „Warum dürfen die nur die Länder ausrufen?“ "Begrenzte Steuerungskraft der Verfassung in Krisen" Der Jurist Prof. Dr. Uwe Volkmann gab wiederum zu bedenken, dass die Steuerungskraft der Verfassung in Krisen begrenzter sei, als man oft meine. Es habe die Devise vorgeherrscht, bilanzierte der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main: „Je größer die Gefahr, desto größer können die Einschränkungen sein.'“ Relativ viel sei an dem vorbeigelaufen, was die Verfassung vorgeschrieben habe. „Der Bundestag ist relativ spät eingeschaltet worden.“ Auf Basis einer Generalklausel im Infektionsschutzgesetz sei das ganze Land „rauf und runter gefahren worden“. Dies sei ein verfassungsrechtliches Problem. "Kein Abgesang auf den Parlamentarismus" „Es gibt keinen Grund für einen Abgesang auf den Parlamentarismus“, resümierte Prof. Dr. Sabine Kropp. Die Politik-Professorin an der Freien Universität zu Berlin berichtete von Datensätzen, die an ihrem Institut zum Bundestag und zu den Landtagen während der Pandemie angelegt worden seien. „Der Mehrebenen-Parlamentarismus ist eine Art Laborsituation“, sagte sie und vermerkte einen „intensiven und substanziellen Austausch zwischen den Fraktionen“. Die Idee eines Notparlaments sah Kropp kritisch: „Das begrenzt die Repräsentationsfunktionen.“ "So kann man in einer Krise nicht führen" Im Laufe der Sitzung geriet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) immer mehr in den Fokus der Debatte. „Die Beschlüsse der MPK sind eigentlich ein Gentlemen's Agreement, sind politische Verabredungen und hängen vom guten Willen aller Beteiligten ab“, sagte Dr. Thomas de Maizière (CDU). Der ehemalige Bundesinnenminister meinte: „So kann man in einer Krise nicht führen.“ So forderte er die Einführung eines Katastrophenschutzgesetzes und verwies auf andere föderal verfasste Staaten wie Kanada oder die Schweiz. „Überall gibt es Regelungen für einen nationalen Katastrophenschutz.“ Dabei gebe es in einer Krise immer das Problem der Schnelligkeit, Gründlichkeit und der Beteiligung. „Es bleibt eine exekutive Entscheidungskaskade unter Einbeziehung von Parlamenten.“ Die Legitimation parlamentarischen Handelns Volkmann mahnte daraufhin an: „Je tiefer die Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, desto präziser muss die gesetzliche Grundlage formuliert sein.“ Das Parlament könne sich auch nachträglich einschalten, „man wird nicht alles im vornherein regeln können“. Maaßen wandte ein, dass die Exekutive unter einem unglaublichen Druck gestanden habe. „Das Parlament hat Entscheidungen abgenickt“, die bei Kenntnis der Lage anders ausgefallen wären. De Maizière forderte, es solle keinen Krisenstab des Bundes geben, an dem die Länder irgendwie beteiligt werden: „Sondern im Krisenstab sitzen Bund und Länder.“ Dieser könne für die Ebenen verbindliche Entscheidungen treffen. Kropp gab daraufhin zu bedenken, dass eine Verrechtlichung eines Gremiums wie der MPK nicht das Problem lösen würde. Die Legitimation parlamentarischen Handelns bedürfe „auch einer Verständlichmachung der Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern und der Verfahren, die man sich gibt.“ Und de Maizière: „Man kann natürlich Oppositionsvertreter in den Krisenstab aufnehmen. Aber bei 150 Leuten leidet die Handlungsfähigkeit.“ "Die Legitimation hat nur das Gesetz" Grundsätzlich plädierten die Rechtswissenschaftler für eine stärkere Rolle der Legislative in Katastrophenfällen. „Rechtsverordnungen entstehen in der Dunkelkammer eines Ministeriums“, sagte Waldhoff. „Die Legitimation durch öffentliche Diskussion hat nur das Gesetz.“ Und Volkmann: „Es gibt nichts höher Legitimierendes als das parlamentarische Gesetz.“ (jr/29.01.2026)
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Antrag für eine neue Transatlantikstrategie abgelehnt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihren Vorschlägen für eine Neuaufstellung der deutschen und europäischen Transatlantikstrategie gescheitert. Ihr Antrag (21/3618) mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ stieß am Donnerstag, 29. Januar 2026, im Plenum auf Ablehnung der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD. Die Fraktion Die Linke übte Enthaltung. Ihr Antrag der Linken mit dem Titel "US-Imperialismus zurückweisen – Völkerrecht und Souveränität verteidigen" wurde wieder von der Tagesordnung zurückgezogen. Grüne: Mut- und einfallslose Bundesregierung Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem aufgefordert, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, den Kurs von US-Präsident Donald Trump „mit sehr lautem Schweigen“ zu beantworten. Die Abhängigkeit von den USA sei ein Dilemma. Aber: „Kopf in den Sand zu stecken ist weder Strategie noch Politik.“ Deutschland und die EU müssten auf vielen Feldern ihre Abhängigkeiten reduzieren, die regelbasierte multilaterale Ordnung müsse aktiv verteidigt, neue Partnerschaften und Bündnisse sollten ausgebaut werden. Doch die Bundesregierung wirke in all diesen Fragen „mut- und einfallslos“. CDU/CSU: Entschlossenes Auftreten Europas Jürgen Hardt (CDU/CSU) wandte sich gegen Abgesänge auf die transatlantischen Beziehungen und die Nato. Wenn Europa stark und geschlossen gegenüber der US-Regierung auftrete, so wie im Falle der Ukraine und so wie im Falle Grönlands, könne es auch Interessen durchsetzen, auch weil man in den USA wisse: „Verteidigung des Bündnisses, auch die Verteidigung Amerikas, ist nicht möglich ohne die Nato und die europäischen Partner.“ Hardt warb dafür, den Austausch mit jenen US-Politikern zu suchen, die das auch so sehen, nicht nur bei den Demokraten, sondern auch bei den Republikanern. AfD: Haltungstheater statt Interessenpolitik Stefan Keuter (AfD) warf den Antragstellern vor, Interessenpolitik durch „Haltungstheater“ zu ersetzen. Die Antwort auf Interessenkonflikte mit den USA heiße „nicht moralische Überheblichkeit oder strategische Abkehr, sie heißt eigene Stärke“. Alle relevanten Akteure auf der Welt hätten das verstanden, „nur die deutsche Linke und die Grünen offensichtlich nicht“. Keuter kritisierte die deutsche Energiepolitik: Sie habe Deutschland erst in Abhängigkeit von russischem Gas, und nun in Abhängigkeit von teurem US-Fracking-Gas manövriert. SPD: Vertrauen ist verloren gegangen Siemtje Möller (SPD) sprach mit Blick auf die transatlantischen Beziehungen von einem „Epochenbruch“. Der Kurs der US-Regierung, die Aufteilung der Welt in Einflusssphären, das Heranrücken an Russland, die Schwächung der Vereinten Nationen – all das sei kein vorübergehender Tiefpunkt. „Vertrauen ist verloren gegangen.“ Gleichwohl sei der komplette Rückzug aus der transatlantischen Bindung keine Lösung. Aber: „Europa muss so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen können.“ Möller warb für eine Realpolitik „mit ausgestreckter Hand und eigener Standfestigkeit“. Linke: US-Regierung ist kein verlässlicher Partner Vinzenz Glaser (Die Linke) kritisierte „Zölle, Drohnen, militärische Gewalt und eine US-Regierung, die offen sagt: Internationales Recht interessiert uns gar nicht mehr“. Die Bundesregierung müsse aufwachen und für die klare Einhaltung von Menschenrechten einstehen. „Die US-Regierung ist kein verlässlicher Partner.“ Antrag der Grünen In ihrem Antrag hatte die Fraktion der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einzusetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/29.01.2026)
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Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests gefordert
Gesundheit/Antrag In einem fraktionsübergreifenden Antrag setzen sich Abgeordnete für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests ein.
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AfD fordert Untersuchung zu Ukraine-Hilfen
Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer Untersuchung der Hilfsleistungen an die Ukraine auf. Über ihren Antrag berät der Bundestag am heutigen Donnerstag.
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Grüne fordern mehr Bundesmittel für ÖPNV-Ausbau
Verkehr/Antrag Die Grünen wollen das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern.
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DFPV fordert Erhalt der Nachtzugverbindung Paris-Berlin
Verkehr/Unterrichtung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung fordert in einem Beschluss, die Nachtzugverbindung Paris-Berlin durch die Sicherstellung einer Finanzierung aufrechtzuerhalten.
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