Menschenrechte

Nigerianische Armee verübt Massaker

Frankfurt am Main / Abuja (31. Oktober 2018) – Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, haben Soldaten der nigerianischen Armee am Montag in der Nähe von Zaria im nigerianischen Bundesstaat Kaduna ein Massaker an Anhängern einer Gruppierung namens "Islamische Bewegung" verübt. Genauere Informationen zu den Hintergründen oder zur Anzahl der Todesopfer liegen laut IGFM derzeit noch nicht vor. Bei der "Islamischen Bewegung" handelt es sich um eine friedliche religiöse und politische Gruppe unter der Führung von Imbrahim al-Zakzaky, die seit den Neunzigerjahren aktiv ist und sowohl unter Sunniten als auch Schiiten stetig Anhänger gewinnt.  Dr. Emmanuel Ogbunwezeh, Afrika-Referent der IGFM, weist darauf hin, dass es sich bei diesem Massaker nicht um einen isolierten Einzelfall handelt. "Die nigerianische Armee verzichtet schon seit Jahren immer wieder darauf, zu prüfen, ob tatsächlich eine Bedrohung oder Gefahr vorliegt, bevor sie die Waffen sprechen lässt. Tote Muslime können nicht mehr widersprechen, wenn die Armee sie als zur Strecke gebrachte Terroristen präsentiert." Dieses Verhalten sei Teil eines klaren Musters. "Die Armee hatte bisher wenig Erfolg, wenn es darum ging, ihren wahren Feind – Boko Haram – zu bekämpfen", so Ogbunwezeh. "Gleichzeitig kann die Armee es sich nicht erlauben, im Angesicht dieser Herausforderung als hilflos oder unfähig dazustehen. Deshalb werden immer wieder Unschuldige zu ihren Opfern, um ihr Versagen zu kaschieren." Dabei zeige die jüngere Geschichte, wie verheerend die Folgen derartigen Verhaltens sein können: Zur Wandlung von Boko Haram in eine Terrororganisation kam es, nachdem nigerianische Sicherheitskräfte Razzien gegen die Gruppe durchführten und ihren Gründer, Mohammed Yusuf, unter dem Vorwand, er habe zu fliehen versucht, öffentlich hinrichteten. "Extralegale Tötungen haben Boko Haram zu dem gemacht, was es jetzt ist", stellt Ogbunwezeh fest. "Sie sind keine Lösung, sondern nur ein weiterer Teil des Problems, das Nigeria heimsucht."


Weitere Infos zu Menschenrechten in Nigeria www.igfm.de/nigeria



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Pakistans Christen zwischen Freude und Angst

Lahore / Frankfurt am Main (31. Oktober 2018) – Der Freispruch der pakistanischen Christin Asia Bibi vom Vorwurf der Blasphemie durch das Oberste Gericht Pakistans am gestrigen Dienstag hat Gewaltaufrufe von Islamisten ausgelöst – obwohl die pakistanische Regierung versucht, jede Form von Berichterstattung zu vermeiden. Das Oberste Gericht hatte in einer „Notiz“ an wichtige Medien des Landes die Presse des Landes aufgefordert, nicht über den Freispruch zu berichten. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erklärt, Behördenvertreter hätten inoffiziell mitgeteilt, dass Asia Bibi inzwischen auf freiem Fuß sei. Sie konnten aber keine Angaben über ihren Aufenthaltsort machen. Islamische Extremisten und Vertreter islamistischer Organisationen haben unterdessen die christliche Minderheit und die Regierung Pakistans mit Gewalt und Ausschreitungen bedroht. Die Behörden reagierten mit einem großen Aufgebot an Sicherheitskräften und Straßensperren. Nach Informationen der IGFM fürchten viele Christen und Angehörige anderer Minderheiten, dass in den kommenden Tagen Islamisten ihre Gewaltdrohungen in die Tat umsetzen. In der Erwartung von Übergriffen und Pogromen bereiten sich manche Christen darauf vor, vorübergehend unterzutauchen.  Die IGFM begrüßt den Mut der Richter zu dieser lange überfälligen Entscheidung nachdrücklich und hofft, dass die Richter nicht Opfer islamistischer Gewalt werden.

Hintergrund: Asia Bibi Asia Noreen – auch bekannt als Asia Bibi – ist die erste Frau, die in Pakistan wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt wurde. Juristen und Politiker, die sich für ihre Freilassung eingesetzt hatte, wurden von Islamisten massiv bedroht, angegriffen und in zwei Fällen sogar ermordet: Im Januar 2011 wurde der Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, von seinem eigenen Leibwächter erschossen. Zwei Monate später brachten islamische Extremisten den Minderheitenminister Shahbaz Bhatti um. Die Christin Asia, die als Tagelöhnerin in einer Obstplantage beschäftigt war, wurde am 19. Juni 2009 im Dorf Itanwali (Provinz Punjab) verhaftet. Asia hatte mit einem Gefäß Wasser aus einem Brunnen für ihre Arbeitskolleginnen auf dem Feld geschöpft. Eine Nachbarin, die mit der Familie von Asia Bibi wegen einer Vermögensangelegenheit in Streit liegt, sagte verärgert, dass es für eine Christin verboten sei dasselbe Wasser wie Muslime zu trinken, und weitere Arbeiterinnen pflichteten bei, dass sie als Christin unrein sei. Es kam zu einem religiösen Gespräch. Nach Aussage der Frauen soll Asia Bibi anschließend behauptet haben, dass Jesus Christus und nicht Mohammed der wahre Prophet Gottes sei, was sie abstreitet. Aufgebrachte Muslime schleppten sie zu einer Moschee, wo sie ihrem Glauben abschwören sollte. Als sie sich weigerte, wurde sie misshandelt und dann der Polizei übergeben. Am 8. November 2010 verurteilte sie ein Gericht in Nankana in der Provinz Punjab aufgrund des Blasphemiegesetzes zum Tode durch Erhängen. Weitere Infos zu „Blasphemie“ im islamischen Recht www.menschenrechte.de/blasphemie-und-beleidigung-des-islam
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IGFM: Al-Sisi ignoriert Ursachen von Hass und Diskriminierung

Berlin 17. Oktober 2018 – Im Vorfeld einer Reise deutscher Bundestagsabgeordneter nach Ägypten appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), nicht nur die ägyptische Regierung zu konsultieren, sondern vor allem deren Opfer zu beachten. Die Diktatur des früheren Feldmarschalls und Geheimdienstchefs Al-Sisi sei inzwischen härter und grausamer als die aller seiner Vorgänger, inklusive des Muslimbruders Mohammed Mursi. Systematische Folter und tausendfache willkürliche Verhaftungen dienten ausschließlich dem Machterhalt des de facto herrschenden Militärs, kritisiert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Übergriffe gegen Christen, andere religiöse Minderheiten und systematische Benachteiligung von Frauen ignoriere die ägyptische Regierung dagegen weitgehend. Sie sei daher kein Partner für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit.  Die Ursache für die prekäre Lage der einheimischen Christen und Frauen ist nach Überzeugung der IGFM der immer weiter wachsende islamische Fundamentalismus, der durch das staatliche Schul- und Universitätssystem sogar noch weiter verstärkt wird. Der „Sicherheitsapparat“ der Regierung Al-Sisi richtet sich ausschließlich gegen unmittelbare Bedrohungen der herrschenden Militärelite und ihres Klientels, das auch weite Teile der ägyptischen Wirtschaft kontrolliert. Opfer von willkürlicher Haft und Folter sind daher sowohl tatsächliche Terroristen und die nach politischer Macht strebenden Muslimbrüder. Gleichzeitig aber auch Gewerkschafter und die inzwischen weitgehend zerschlagene Demokratie- und Menschenrechtsbewegung – und damit die wichtigsten gesellschaftlichen Gegenspieler der Islamisten.  Radikale und selbst extremistische Islamisten, die zum Teil aus Saudi-Arabien unterstützt werden aber keine unmittelbare Konkurrenz um die Macht sind, lässt die  Regierung Al-Sisi hingegen völlig unbehelligt. Sie verbreiten mit Erfolg ihr fundamentalistisches und menschenrechtsfeindliches Weltbild. Sie säen Hass gegen Andersgläubige und verbreiten ungestört ihr frauenfeindliches Weltbild, erklärt die IGFM. Selbst in Schulen und in staatlichen Institutionen wie der weltberühmten Al-Azhar Universität propagieren Scharfmacher ungehindert Menschenrechtsverletzungen an Andersgläubigen und Frauen. Auf diese Weise werden immer neue Jahrgänge junger Menschen und junger muslimischer Geistlicher indoktriniert.  Keine Sicherheit für Minderheiten Am 11. Oktober hat ein ägyptisches Militärgericht 17 Personen zum Tod und weitere zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt, weil sie als Mitglieder des „Islamischen Staates in Ägypten“ an drei Anschlägen gegen koptische Kirchen beteiligt waren. Die IGFM sieht darin kein positives Zeichen für den Schutz der ägyptischen Christen. IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin erklärt dazu: „Sowohl die Todesstrafe an sich als auch der gezielte Einsatz von Folter und Verfahren vor Militärgerichten zeigen, dass es hier nicht um Rechtsstaatlichkeit geht, sondern nur um die Bekämpfung eines Konkurrenten um die Macht. In anderen Fällen sind Verantwortliche für Übergriffe und sogar Pogrome gegen Minderheiten überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen worden.“ Nach Auffassung der IGFM zeigten gerade die jetzt abgeurteilten Attentate auf Christen, dass die  Regierung durch willkürliche Massenverhaftungen und Folter selbst völlig Unbeteiligte in die Arme der Islamisten treibt. Einer der Attentäter war der – sogar nach Überzeugung der ägyptischen Staatssicherheit – zuvor völlig unbeteiligte Schüler Mahmoud Shafiq. Willkürlich verhaftet, willkürlich gefangen gehalten und immer wieder gefoltert wurde aus ihm ein islamistischer Fanatiker, der sich und 29 andere Menschen bei einem Anschlag in einer Kirche in Kairo in den Tod riss.

Hintergrund Diktaturen schaffen die Grundlage für die Flüchtlingstragödien von morgen Die IGFM weist darauf hin, dass „Deals“ mit Diktaturen das Flüchtlingsproblem nicht dauerhaft lösen können. Der „Arabische Frühling“ habe gezeigt, dass die arabischen Staaten nur scheinbar stabil seien. „Länder wie Ägypten sind kein Garant der Stabilität. Statt die Probleme ihres Landes anzugehen, versucht die Regierung Al-Sisi, mit Willkür und Gewalt jede offene Diskussion über Lösungen zu ersticken. Darin unterscheidet sich Al-Sisi nicht vom syrischen Machthaber Baschar Al-Assad. Korruption, politisches Versagen gepaart mit Willkür und Folter bereiten den Boden für den nächsten Ausbruch von Gewalt“, kritisiert die IGFM. Ägypten sei so repressiv wie nie – grausamer als das System Mubarak. Nur durch die Achtung der Menschenrechte hätten Länder wie Ägypten eine Perspektive auf Stabilität und Entwicklung. 

Selbst ein Europäer zu Tode gefoltert Seit der Machtergreifung des Militärs am 3. Juli 2013 sind tausende Ägypter völlig willkürlich verhaftet und gefoltert worden. Unter den Opfern sind nach Angaben der IGFM bei weitem nicht nur tatsächliche Terroristen, sondern auch viele Vertreter der ägyptischen Zivilgesellschaft, völlig Unbeteiligte und bloße Sympathisanten der Muslimbrüder.  Als besonders augenfälliges Beispiel dafür verweist die IGFM auf die Ermordung des italienischen Studenten Giulio Regeni. Er hatte in Ägypten für seine Doktorarbeit über Gewerkschaften und das dortige Arbeitsrecht gearbeitet. Ein heikles Thema in Ägypten, da das de facto regierende Militär durch ein weit verzweigtes Firmennetzwerk der größte Unternehmer Ägyptens ist. Nach seiner Verhaftung fehlte zunächst tagelang jede Spur von ihm. Am 3. Februar 2016 wurde seine halb entkleidete und verstümmelte Leiche gefunden. Ihm waren unter anderem die Fuß- und Fingernägel ausgerissen worden. Die ägyptische Polizei sprach von einem „Verkehrsunfall“.
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www.igfm.de/aegypten
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Einladung zum Pressegespräch: Die aktuelle Lage der Kopten in Ägypten

Termin:  Mittwoch, 17. Oktober 2018, Beginn: 13:00 Uhr Ort: Deutsche Evangelische Allianz e.V., Behrenstraße 73, 10117 Berlin
     Ägypten - Partner zur Lösung von Flüchtlingsproblemen?  Kopten Opfer von Extremismus, Staatlicher Willkür und Diskriminierung –  Die Scharia macht Nichtmuslime zu Menschen zweiter Klasse  Liebe Kolleginnen und Kollegen, Realität in Ägypten: Brandschatzungen, Plünderungen, Morde auf offener Straße, Entführung und Missbrauch von Mädchen, Willkür von Polizei und Justiz… Opfer sind christliche Kopten. Selbst wenn den Behörden die Täter bekannt sind, werden diese oft nicht zur Rechenschaft gezogen, bestenfalls für geisteskrank erklärt. Stattdessen werden vielfach die Opfer verhaftet, bedroht und kriminalisiert.   Welche Rolle spielen Ägyptens Polizei und Justiz? Welche Bedeutung hat die Scharia für die Stellung der Nichtmuslime? Welchen Einfluss übt die Universität Azhar aus? Was können Deutschland und die EU leisten, um mehr Rechtsstaatlichkeit aufzubauen? Ist Ägypten ein Partner zur Lösung von Flüchtlingsproblemen? 

Ihre Gesprächspartner:  Gyde Jensen, MdB (FDP), Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Flensburg Medhat Klada, Präsident der Europäischen Union koptischer Menschenrechtsorganisationen (EUCHOR)  und „Botschafter für Menschenrechte in Ägypten“, Zürich  Martin Lessenthin, Sprecher des Vorstands der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Frankfurt am Main  Uwe Heimowski, Beauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz des Bundestages und der Bundesregierung, Berlin  Hosny Bebawy, Koptischer Aktivist und Vorsitzender Koptische Union, Wien
Das Pressegespräch endet gegen 14:15 Uhr. Danach gibt es die Möglichkeit zu Interviews. Bitte teilen Sie uns auf dem beigefügten Antwortformular mit, ob wir Sie in der DEA-Geschäftsstelle erwarten können.
Mit freundlichen Grüßen,


Max Klingberg, IGFM Presseabteilung                Uwe Heimowski, Deutsche Evangelische Allianz (DEA)
Tel.: 069–420108–10 oder –0;                             Tel.: 030–206213–59
Fax: 069–420108–33; eMail: info@igfm.de         Fax: 030–206213–65; eMail: Uwe.Heimowski@ead.de                    

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Kategorien: Menschenrechte

Einladung zum Pressegespräch

Termin:  Mittwoch, 17. Oktober 2018, Beginn: 13:00 Uhr Ort: Deutsche Evangelische Allianz e.V., Behrenstraße 73, 10117 Berlin
     Ägypten - Partner zur Lösung von Flüchtlingsproblemen?  Kopten Opfer von Extremismus, Staatlicher Willkür und Diskriminierung –  Die Scharia macht Nichtmuslime zu Menschen zweiter Klasse  Liebe Kolleginnen und Kollegen, Realität in Ägypten: Brandschatzungen, Plünderungen, Morde auf offener Straße, Entführung und Missbrauch von Mädchen, Willkür von Polizei und Justiz… Opfer sind christliche Kopten. Selbst wenn den Behörden die Täter bekannt sind, werden diese oft nicht zur Rechenschaft gezogen, bestenfalls für geisteskrank erklärt. Stattdessen werden vielfach die Opfer verhaftet, bedroht und kriminalisiert.   Welche Rolle spielen Ägyptens Polizei und Justiz? Welche Bedeutung hat die Scharia für die Stellung der Nichtmuslime? Welchen Einfluss übt die Universität Azhar aus? Was können Deutschland und die EU leisten, um mehr Rechtsstaatlichkeit aufzubauen? Ist Ägypten ein Partner zur Lösung von Flüchtlingsproblemen? 


Ihre Gesprächspartner:  Gyde Jensen, MdB (FDP), Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Flensburg   Medhat Klada, Präsident der Europäischen Union koptischer Menschenrechtsorganisationen (EUCHOR)  und „Botschafter für Menschenrechte in Ägypten“, Zürich  Martin Lessenthin, Sprecher des Vorstands der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), Frankfurt am Main  Uwe Heimowski, Beauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz des Bundestages und der Bundesregierung, Berlin  Hosny Bebawy, Koptischer Aktivist und Vorsitzender Koptische Union, Wien  Frank Heinrich, MdB (CDU), Mitglied des Menschenrechtsausschusses, Chemnitz 
Das Pressegespräch endet gegen 14:15 Uhr. Danach gibt es die Möglichkeit zu Interviews. Bitte teilen Sie uns auf dem beigefügten Antwortformular mit, ob wir Sie in der DEA-Geschäftsstelle erwarten können.
Mit freundlichen Grüßen,                     
Max Klingberg, IGFM Presseabteilung                  Uwe Heimowski, Deutsche Evangelische Allianz (DEA) Tel.: 069–420108–10 oder –0;                               Tel.: 030–206213–59                                                   eMail: info@igfm.de                                              Fax: 030–206213–65; eMail: Uwe.Heimowski@ead.de 

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Kommentar zum Staatsbesuch von Erdogan: Zeichen für die Menschenrechte setzen!

Frankfurt am Main (27. September 2018) – In der Türkei werden seit Jahren demokratische Freiheiten abgebaut und Minderheiten diskriminiert. Die Verantwortung für diese Verletzungen der Grundrechte trägt Recep Tayyip Erdogan. Nie war die Distanz der türkischen Regierungspolitik zu den Europäischen Grundwerten der Menschenrechte und des Pluralismus so groß, wie im Jahr 2018 unter der Präsidentschaft Erdogans. Die Angriffe auf den Rechtsstaat und die Pressefreiheit sowie die Diskriminierung der nationalen und religiösen Minderheiten in der Türkei müssen sofort eingestellt werden. Die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit, eine unabhängige Justiz, eine freie Presse und die Freiheit der Wissenschaft an den Universitäten und Hochschulen in der Türkei sind unabdingbare Voraussetzungen, um wieder in einen konstruktiven Dialog treten zu können. Wo Despoten regieren, ist die Unabhängigkeit der Justiz und der Medien immer das erste Opfer antidemokratischer Aktivitäten. Dies hat sich in der Türkei unter der Herrschaft von Erdogan erneut bestätigt. Die Unterstützung extremistischer Gruppen in Syrien sowie die Besetzung der Region Afrin durch türkisches Militär und verbündete dschihadistische Milizen zeigt, dass die Türkei unter Erdogan ihre Politik der Diskriminierung, Verfolgung von Minderheiten und Menschenrechtsverletzung auch außerhalb des eigenen Staatsgebietes bis zum heutigen Tag fortsetzt. Dieselbe Türkei bespitzelt in Deutschland Menschen, die den Abbau demokratischer Freiheiten in der Türkei kritisieren. Sie animiert in Deutschland lebende Türken und türkischstämmige Deutsche zu Denunziation von Mitbürgern und Flüchtlingen. Nach dem Putschversuch im Juli 2016 sind in der Türkei, in der Regel völlig willkürlich, mehr als 150.000 Menschen festgenommen worden, ein Drittel davon blieb in Untersuchungshaft. Darunter waren und sind zahlreiche Demokratie-Aktivisten, Politiker, Gewerkschafter, Anwälte, Journalisten aus dem In- und Ausland, Richter und Staatsanwälte. Auch fünf deutsche Staatsbürger zählen zu den Gefangenen des türkischen Präsidenten. Die Strafverfahren gegen Richter, Staats- und Rechtsanwälte, gegen Hochschullehrer sowie Journalisten wegen angeblicher Beteiligung an dem Putschversuch verstoßen gegen die Grundätze der Europäischen Menschenrechtskonvention über ein faires Verfahren (Art 6 Abs. 1-3 EMRK). Ebenso monate- und jahrelange „Untersuchungshaft“ ohne jede Anklage. Am 29. September 2018 möchte der türkische Präsident in Köln die neue Zentralmoschee der vom türkischen Staat kontrollierten DITIB eröffnen. Dies soll „ein Zeichen für Weltoffenheit und gelebten Pluralismus in Köln“ sein. Als Menschenrechtler appellieren wir an den türkischen Staatspräsidenten, ein solchen Zeichen in dem von ihm autoritär regierten Staat zu setzen, alle politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen und zu rechtsstaatlichen Standards zurückzukehren. Es ist höchste Zeit für eine politische Umkehr, zur Wiederherstellung des Rechtsstaates, für Pluralismus und ein friedliches Miteinander der Kulturen und Religionen auf dem Staatsgebiet der türkischen Republik. Martin Lessenthin Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte,
Deutsche Sektion e.V., Frankfurt am Main

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Gebot der Pressefreiheit: UN soll Journalisten aus Taiwan akkreditieren

Frankfurt am Main (24. September 2018) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) unterstützt die Forderung von Reporter ohne Grenzen (ROG), dass die Vereinten Nationen, taiwanischen Journalisten gestatten, über Veranstaltungen der Vereinten Nationen und ihrer Gliederungen zu berichten. Das gelte auch für die 73. Generalversammlung, die am 18. September in New York begonnen hat, und die Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf im nächsten Frühjahr. In den letzten Jahren stand die UN unter chinesischem Druck, Anträge für Presseakkreditierungen von taiwanischen Staatsangehörigen unter dem Vorwand abzulehnen, dass ihre Pässe nicht anerkannt werden.    Die Akkreditierung taiwanischer Journalisten ist kein politischer Schritt, und verhindert inakzeptable Diskriminierungen, die dem Grundrecht auf freie Information gemäß Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widersprechen. Der internationale Generalsekretär von ROG, Christophe Deloire, rief die Vereinten Nationen auf, „Journalisten, die ihren Beruf nach Treu und Glauben ausüben, zu akkreditieren, unabhängig von ihrer Nationalität oder dem Herkunftsort ihrer Medien.“   Die Insel Taiwan, über welche die Volksrepublik China die Herrschaft beansprucht, ist das bevölkerungsreichste Land, das kein UN-Mitglied ist. Mit 23 Millionen Einwohnern entspricht die Einwohnerzahl Taiwans etwa der Bevölkerungszahl Australiens. „In den vergangenen Jahren hat sich die Volksrepublik China immer wieder für die Isolierung Taiwans stark gemacht, einschließlich der Verhinderung, dass Journalisten ihre Arbeit tun. Diesen Zustand darf die Weltgemeinschaft nicht hinnehmen!“, erklärte Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Im Mai wurde taiwanischen Journalisten zum vierten Mal in Folge die Akkreditierung für die Weltgesundheitsversammlung verweigert (rsf.org/fr/actualites/un-and-who-deny-accreditation-taiwan-journalists), die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf veranstaltet wird. Das Gleiche geschah 2016 während der dreijährigen Vollversammlung, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen ausgerichtet wird (rsf.org/en/news/rsf-denounces-icao-discrimination-against-taiwanese-journalists-denied-accreditation-cover-tri).  [weitere Infos zu Menschenrechten in der Volksrepublik China ...]
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China stranguliert die Religionsfreiheit

Rom / Frankfurt am Main (24. September 2018) – „Das am Samstag unterzeichnete Abkommen zwischen dem Vatikan und Peking fördert die weitere Einschränkung der Religionsfreiheit in der Volkrepublik China. Dies geht über den Verzicht, das eigene Personal selbst auszusuchen, wie es die Vereinbarung über Ernennung von Bischöfen vorsieht, weit hinaus“, kritisiert Edgar Lamm, Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).  „Durch das Abkommen entfällt für die bisher staatlich nicht kontrollierte ‚Untergrundkirche‘ die sogenannte Einheit mit Rom. Katholiken die sich nicht registrierten lassen, werden damit illegal“, kritisiert Lamm weiter. Bislang genossen die Katholiken der nicht registrierten Gemeinden mehr religiöse Freiheit. An einigen Orten haben sie sogar eigene Kirchen. Sie setzen sich aber dem höheren Risiko aus, zu Zielscheiben von Willkürakten zu werden. Mit dem Abkommen ist Rom Vertragspartner Pekings geworden. Damit macht sich der Vatikan zum Adressaten für Petitionen, wenn es um die Freilassung noch immer inhaftierter Bischöfe, Priester und anderer Christen geht. Die IGFM appelliert an Papst Franziskus und die Vatikandiplomatie, sich als neuer Vertragspartner der Volksrepublik China für den seit 22 Jahren inhaftierten katholischen Bischof Jakob Su Zhimin von Baoding in der Provinz Hebei und andere christliche Glaubensgefangene einzusetzen. Weil er es ablehnte, der staatsoffiziellen Chinesisch Katholisch-Patriotischen Vereinigung beizutreten, hat der Untergrundbischof insgesamt schon vier Jahrzehnte in Haft verbracht. Zuletzt wurde er 1996 bei einer nicht registrierten Prozession festgenommen. Sieben Jahre später entdeckten ihn Familienangehörige zufällig unter Bewachung in einem Krankenhaus. Seither fehlt von ihm jede Spur. „In Verhandlungen mit Peking darf er gar nicht erwähnt werden“, berichtete Kardinal Zen Ze-kiun während seines Besuchs bei der IGFM anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung in diesem Frühjahr.  KP erhöht Druck auf Christen durch Sinisierungspolitik und Denunziation Die Kontrolle über alle religiösen Angelegenheiten hat seit Inkrafttreten der Neuauflage der Bestimmungen für religiöse Angelegenheiten am 1. Februar dieses Jahres beträchtlich zugenommen. In Henan, der Provinz mit den meisten Christen, wurden in jüngster Zeit Kindergärten geschlossen und Kinder daran gehindert, zu Gottesdiensten zu gehen. Kirchliche Versammlungsorte, die nicht gemeldet waren, wurden geschlossen, Kirchen beschlagnahmt, sogar abgerissen. Peinlich genau wird darauf geachtet, dass weder Lehrpersonal noch Parteianhänger eine Kirche betreten. Bibeln und andere religiöse Schriften wurden eingezogen. In einem Dorf namens Hutuo, das im Stadtgebiet von Gongyi in der Provinz Henan liegt, wurde am 17. April eine katholische Kirche samt Pfarrhaus abgerissen, Pfarrer und Kaplan wurden abgeholt. Zudem wurde am selben Tag das Grab des romtreuen Bischofs Li Hongye, der von dort stammte und 2011 starb, geschändet. Die zuständige Behörde in der Provinz Henan appelliert auf ihrer Internetseite an die Bevölkerung, „illegale religiöse Aktivitäten, Orte, Kulte und verdächtige Veranstaltungen“ zu melden. Die IGFM rechnet damit, dass künftig nur Kandidaten als Bischöfe vorgeschlagen werden, die zu den massiven Einschränkungen der Religionsfreiheit und zu anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen schweigen. In diesem Jahr einigte sich schon die staatsoffizielle katholische Bischofskonferenz darauf, dass „fremde Einflüsse“, ganz im Sinne der Sinisierungspolitik der Kommunistischen Partei Chinas, künftig unter Katholiken zurückgedrängt werden sollen. Damals zeichnete sich schon vorauseilender Gehorsam ab, der den Raum der Religionsfreiheit weiter einschränkt.  [weitere Infos zu Menschenrechten in China ...]
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Europa ignoriert Menschenrechtsverbrechen im Iran – Fixierung auf Wirtschaft unverantwortlich

Berlin (30. August 2018) – Die Angst vor wirtschaftlichen Einbußen im Handel mit dem Iran drängt die katastrophale Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik immer weiter in den Hintergrund, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). „Die EU darf das Folterregime der Mullahs nicht verharmlosen. Rund 80 Millionen Iraner leiden unter der Schreckensherrschaft der Islamischen Republik. Diesen Menschen sollte sich die EU zuwenden. Sie dürfen für die Verbrechen des Systems, das sie selbst knechtet, nicht auch noch zusätzlich in den wirtschaftlichen Ruin gestürzt werden“, fordert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. „Die Bürger Irans ins Elend zu zwingen, um sie zu einer Revolution gegen das Terrorregime zu drängen, ist unmenschlich“, erklärt die IGFM weiter.  Auf einer Pressekonferenz in Berlin mit der iranischen Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi unterstrich die IGFM, dass die Menschenrechtsverletzungen und Vertragsbrüche der Islamischen Republik Iran in jedem Fall Konsequenzen erfordern. Die Europäische Union würde sonst jede Glaubwürdigkeit verlieren. Die Sanktionen müssten aber „smart“ sein und gezielt die Stützen des Regimes treffen, z.B. Unternehmen in den Händen der Islamischen Revolutionsgarden. Undifferenzierte, flächendeckende Wirtschaftssanktionen träfen die Falschen, nämlich besonders die einfachen iranischen Bürger.  Nach Überzeugung der IGFM zeigt die Führung der Islamischen Republik seit Jahren, dass sie bereit ist, ihren Bürgern alles zuzumuten, wenn es um den Machterhalt im eigenen Land und den Machtausbau in den Nachbarländern geht. Die militärische und finanzielle Unterstützung von schiitisch-islamischen Milizen und Regierungen im Irak, in Syrien, im Jemen, der Hisbollah im Libanon und der sunnitisch-islamistischen Hamas im Gaza-Streifen seien enorme wirtschaftliche Belastungen für die Bürger Irans. Durch systematische Einschüchterung, Gewalt und Folter halte die Islamische Republik gleichzeitig die eigene Bevölkerung im Griff, so die IGFM.  Systematische Missachtung von Verträgen Die IGFM fordert, dass die Bundesregierung und die Europäische Union von der Iranischen Regierung konsequent die Einhaltung bereits bestehender Verträge einfordert. Die Einhaltung von völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsverträgen, die der Iran selbst eingegangen ist, sollten der Gradmesser dafür sein, wie zuverlässig der Iran Abkommen jeder anderen Art einhalten wird.  Fünf Jahre Gefängnis – ohne Grund Als Beispiel verweist die IGFM auf die international bekannte Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh. Das Europäische Parlament zeichnete sie für ihren mutigen Einsatz für Verfolgte mit dem Sacharow-Preis für Geistige Freiheit aus. Am 13. Juni 2018 verhafteten sie die Behörden der Islamischen Republik ohne Vorwarnung. In ihrer Abwesenheit, ohne ihr Wissen und ohne Möglichkeit zur Verteidigung verurteilte ein islamisches Revolutionsgericht sie zu fünf Jahren Gefängnis. Die iranischen Behörden weigern sich, Urteil und Urteilsbegründung auszuhändigen oder auch nur konkrete Vorwürfe gegen sie zu benennen. Sotoudeh ist IGFM-Kuratoriumsmitglied. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation fordert das Europäische Parlament und die Bundesregierung dazu auf, sich für ihre umgehende Freilassung einzusetzen.  Hintergrund „Steinzeitliches Rechtssystem“ und Willkür Der Iran verfügt nach Auffassung der IGFM über eine breite, sehr gebildete und liberale bürgerliche Mittelschicht. Technologisch ist der Iran enorm entwickelt – doch das Rechtssystem, mit dem islamische Geistliche über das Land herrschen, erscheint dagegen „steinzeitlich“. Bei der „Reform“ des Strafrechts im Jahr 2012 hatten konservative Geistliche wie der oberste „Führer“ Khamenei selbst darauf bestanden, dass Strafen wie die Steinigung und sogar die Kreuzigung im Strafrecht verbleiben. Die Situation bei Frauenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit ist nach Ansicht der IGFM „grotesk“.  Keine demokratische Teilhabe „Die Verfassung der Islamischen Republik haben sich schiitische Geistliche für ihre eigene Herrschaft auf den Leib geschneidert. Mit dieser Verfassung sitzen die Hardliner am längeren Hebel. „Von demokratischer Teilhabe und Kontrolle kann keine Rede sein. Bei jeder Wahl werden aus hunderten Bewerbern nur eine Handvoll handverlesene, regimetreue Kandidaten überhaupt zugelassen. Wird der Favorit des „Führers“ letztlich nicht „gewählt“, antwortet die Islamische Republik mit offener Gewalt. Die Favoriten der gefälschten Präsidentenwahl von 2009 stehen bis heute unter Hausarrest – ohne Anklage, ohne Verfahren und ohne Kontakt zur Öffentlichkeit“, kritisiert die IGFM. Dabei hat der iranische Präsident nur sehr begrenzte Entscheidungsspielräume. Der eigentliche Machthaber ist der „Führer“ Ayatollah Khamenei – er ist auf Lebenszeit im Amt und wird von islamischen Geistlichen und nicht vom Volk gewählt. Verfolgung christlicher Konvertiten Nichtmuslime werden in der Islamischen Republik systematisch diskriminiert. Angehörigen „geschützter Religionen“ – Christen, Juden und Zoroastrier – wird ein Existenzrecht „gewährt“. Andersgläubige, Atheisten und Christen, die früher Muslime waren, sind praktisch rechtlos. Beispielhaft nennt die IGFM einen der international bekanntesten christlichen Gefangenen im Iran: Pastor Youcef Nadarkhani. Ein islamisches Revolutionsgericht verurteilte den ehemaligen Muslim im Jahr 2010 ganz offen wegen „Abfall vom Islam“ zum Tode. Nur durch internationale Proteste kam er im Jahr 2012 frei. Im Juni 2017 ist er wegen seiner erfolgreichen Gemeindearbeit zusammen mit drei weiteren Gemeindeleitern erneut verurteilt worden: zu 10 Jahren Haft und zwei Jahren Verbannung. „Nur die Aufmerksamkeit der Welt hält diese Menschen am Leben“, erklärt die IGFM.  Dazu gehört auch der Einsatz von deutschen Abgeordneten wie CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer: „Pastor Nadarkhani macht lediglich von seinem Menschenrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch. Die Religionsfreiheit ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten und spielt für die CDU eine ganz besondere Rolle.  Daher habe ich gerne die Patenschaft für Youcef Nadarkhani übernommen, als sie mir von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte angetragen wurde. Ich fordere die iranische Führung auf, Pastor Youcef Nadarkhani umgehend aus der Haft zu entlassen.“ Systematische Entrechtung von Frauen Nach Ansicht der IGFM ist vielen Europäern nicht klar, in welchem Ausmaß Frauen und Mädchen nach dem islamischen Recht diskriminiert und entrechtet werden. Nach der im Iran geltenden Scharia haben Ehemänner „das Recht“, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser „Rechts“-Auffassung kann es Vergewaltigungen in der Ehe „nicht geben“. Auch häusliche Gewalt werde im Iran mit Verweis auf den Koran und islamische Überlieferungen gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen – wenn er „Ungehorsam fürchte“. Nach islamischem Recht stellten Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig könnten muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Komme es zum Rechtsstreit, so gelte – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb so viel wie die eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen. Besonders alarmierend ist die Verheiratung sehr junger Mädchen. Das reguläre Mindestheiratsalter für Mädchen liegt theoretisch bei 13 Jahren. Doch die Verheiratung noch jüngerer Mädchen ist nach Angaben der IGFM in der Islamischen Republik möglich und gängige Praxis. Notwendig ist lediglich der Wille des Vormundes – in der Regel des Vaters – und eine richterliche Genehmigung, die problemlos erhältlich ist. 

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Drohendes Todesurteil

Amnesty: Länderberichte - Fr, 26.05.2017 - 14:09

Der sudanesische Menschenrechtsverteidiger Dr. Mudawi Ibrahim Adam befindet sich wegen seiner Menschenrechtsarbeit in Haft. Bei einem Schuldspruch könnte ihm ein Todesurteil drohen.

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Geheime Hinrichtungen

Amnesty: Länderberichte - Fr, 26.05.2017 - 13:22

Yong Kar Mun wurde in einem Gefängnis in Malaysia hingerichtet. Seine Familie war nicht angemessen über die bevorstehende Hinrichtung unterrichtet worden. Am selben Tag wurde außerdem ein Mann unbekannten Namens hingerichtet.

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Kategorien: Menschenrechte

Wegen Kritik verurteilt

Amnesty: Länderberichte - Fr, 26.05.2017 - 12:46

Die dreijährige Haftstrafe gegen den kubanischen Menschenrechtler Eduardo Cardet wurde nun bestätigt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

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Kategorien: Menschenrechte

Dozentin unter Auflagen frei

Amnesty: Länderberichte - Fr, 26.05.2017 - 12:07

Die ugandische Universitätsdozentin Dr. Stella Nyanzi ist unter Auflagen freigelassen worden. Sie stand unter Anklage, den Präsidenten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben.

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Journalisten droht Haft

Amnesty: Länderberichte - Mi, 24.05.2017 - 16:10

In Timor-Leste stehen zwei Journalisten wegen Verleumdung vor Gericht. Der leitende Saatsanwalt hat nun Haftstrafen für beide Journalisten gefordert. Die Urteilsverkündung ist für den 1. Juni 2017 vorgesehen.

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Kategorien: Menschenrechte

Studenten vor Militärgericht

Amnesty: Länderberichte - Mi, 24.05.2017 - 14:43

In Thailand wird sieben Jurastudenten vor einem Militärgericht der Prozess gemacht. Grund ist ihre Teilnahme an einer friedlichen Demonstration im Mai 2015.

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Kategorien: Menschenrechte

Gemeindesprecherin frei

Amnesty: Länderberichte - Mi, 24.05.2017 - 14:32

In Togo ist die Gemeindesprecherin Salomée T. Abalodo aus der Haft entlassen worden. Das Gericht hat die Anklagen wegen Rebellion und Beteiligung an einem nicht genehmigten Protest fallenlassen.

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Kategorien: Menschenrechte

Anwalt weiter überwacht

Amnesty: Länderberichte - Mi, 24.05.2017 - 14:12

In China ist der Menschrechtsanwalt Xie Yang einen Tag nach seinem Prozess gegen Kaution freigelassen worden. Das Urteil ist jedoch noch nicht verkündet worden und Xie Yang wird weiterhin streng überwacht.

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Kategorien: Menschenrechte

Gefangene droht zu sterben

Amnesty: Länderberichte - Mi, 24.05.2017 - 13:40

Der Gesundheitszustand der inhaftierten iranischen Frauenrechtsaktivistin Atena Daemi ist nach 46 Tagen Hungerstreik lebensbedrohlich. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene.

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Kategorien: Menschenrechte

Unerwünschte Berichte

Amnesty: Länderberichte - Di, 23.05.2017 - 16:41

Die fünf früheren zentralasiatischen Sowjetrepubliken stehen auf der Liste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen seit Jahren ganz weit unten. Finanzieller und juristischer Druck von oben sollen eine kritische Berichterstattung zum Erliegen bringen.

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Kategorien: Menschenrechte

28 Männer festgenommen

Amnesty: Länderberichte - Di, 23.05.2017 - 16:39

In Bangladesch sind am 19. Mai 28 junge Männer festgenommen worden, da sie angeblich homosexuell seien. Sie wurden wegen Drogenbesitzes angeklagt und befinden sich in Haft. Dort droht ihnen Folter.

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