opinioiuris.de ist eine seit 2010 bestehende Open-Access-Plattform, auf der juristische Inhalte veröffentlicht werden.

Freier Zugang zu juristischer Literatur

opinioiuris.de ist eine offene Plattform, auf der juristische Inhalte veröffentlicht werden.

Mehr erfahren | Etwas veröffentlichen

Neues

Uni Augsburg als einzige Einrichtung von Open-Access-Plattform ausgesperrt

Der Zugang zu opinioiuris.de ist für die Uni Augsburg gesperrt.

Die Sperre gilt unbeschränkt und universitätsweit.

Der Zugang ist außerhalb der Uni Augsburg bzw. ihres Uni-Netzwerks möglich.

Im Schönfelder gibt’s das Wort Gerechtigkeit nicht – Ein Interview mit Herbert Rosendorfer

Herbert Rosendorfer, Richter am Amtsgericht München seit 1967, dann 4. Zivilsenat Oberlandesgericht Naumburg (1993-1997), geboren 1934 in Bozen, wo er seit 1997 wieder lebte. Er starb im September 2012.

Arbeitsrecht für Anfänger – Einführung und Grundlagen des Arbeitsrechts

Die Grundlagen der nachfolgenden Ausführungen entstanden während des Referendariats des Verfassers und waren ursprünglich dazu gedacht, die Grundzüge des Arbeitsrechts wiederholen zu können. Die Ausarbeitung beruht auf dem Lehrbuch von Prof. Dr. Junker.

Die Leitungsbaulast, ChatGPT und der VGH BW

Es war einmal eine Baulast, die im Jahre 1994 per schriftlicher Verfügung des Landratsamts ins Baulastenbuch der Gemeinde hineinkam.

Nutzfahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis

Zur Verdeutlichung möglicher katastrophaler Auswirkungen, die sich durch das Inverkehrbringen von aufgebauten Nutzfahrzeugen mit rechtswidrig erteilter Betriebserlaubnis ergeben können, werden zwei Fahrzeuge beschrieben.

Antisemitismus – Der Konflikt zwischen Fremdheit und Identität, Schuld und Sühne

Der Terrorangriff der Hamas gegenüber Israel vom 7. Oktober 2023 hat weltweit zu einer Welle von Protesten gegenüber den Notwehrmaßnahmen Israels geführt, die sich vor allem auf die Ursache dieses Konflikts – insbesondere die Siedlungspolitik – stützen. Nicht nur die UNO und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag befassen sich mit den Auswirkungen, in deutschen und ausländischen Universitäten kommt es zu massiven Demonstrationen gegen Israel. Dagegen richtet sich der Vorwurf des Antisemitismus. Der Beitrag befasst sich mit der Geschichte dieses Begriffs und seinen aktuellen Auswirkungen.

Behörde

Der Begriff der Behörde richtet sich nach seiner jeweiligen Verwendung. Schon aus der Legaldefinition des § 1 Abs. 4 VwVfG wird durch die Formulierung „Behörde im Sinne dieses Gesetzes“ klar, dass der Behördenbegriff nicht allgemein, sondern lediglich bezogen auf das jeweilige Gesetz definiert wird. Zweckmäßig lässt sich eine Differenzierung vornehmen zwischen einem verwaltungsorganisationsrechtlichen Behördenbegriff1 einerseits und einem verwaltungsverfahrensrechtlichen Behördenbegriff2 andererseits.

  • 1. Ein solcher wird etwa in § 47 Abs. 2 Satz 1, § 61 Nr. 3, §§ 68 ff., § 78 VwGO, § 70 Nr. 3 SGG und § 63 FGO zugrunde gelegt.
  • 2. Ein solcher wird etwa in § 1 Abs. 4 VwVfG, § 1 Abs. 2 SGB X, § 6 Abs. 1 AO und den entsprechenden Normen der Bundesländer zugrunde gelegt.

Neu veröffentlichte Entscheidungen (von Pascal Reuer)

Keine Gefahr im Verzug (rechtswidrige Durchsuchungsanordnung)
Rubrum und Tenor In dem Ermittlungsverfahren ...
Keine präventive DNA-Probe bei Jahre zurückliegendem leichten sexuellen Missbrauch
Das OLG Brandenburg hat der Beschwerde eines Beschuldigten gegen die Anordnung einer DNA-Probe stattgegeben. In die Prognoseentscheidung des § 81g I 1 StPO...
Unverhältnismäßige Durchsuchungsanordnung
Das Landgericht Bautzen hat einen Durchsuchungsbeschluss für unverhältnismäßig erklärt. Dem minderjährigen wurde der Versand eines „Dick-Pics" an eine ihm...

Empfehlung

Machiavelli in Harvard – Intelligentes Konfliktmanagement

Niccolò Machiavelli (* 3. Mai 1469 in Florenz, Republik Florenz; † 21. Juni 1527 ebenda) war in der Stadtrepublik von Florenz, die von Piero Soderini geführt wurde, dessen rechte Hand in allen Fragen der Außenpolitik. Die Harvard University in Cambridge, Massachusetts, wurde etwa hundert Jahre später gegründet (1636). In ihrer Law School entwickelten drei ihrer Professoren, Roger Fisher, William Ury und Bruce Patton ab 1979 das Harvard Negotiation Project1 (Harvard-Verhandlungsmodell). Es wurde angeregt von schwierigen außenpolitischen Situationen, in denen sich die Regierungen der USA befanden und besteht aus einer Reihe miteinander verbundener Prozesse, die das Ziel haben, politische Verhandlungen besser zu strukturieren, als man es bisher kannte. Schon damals hätte man auf die Kenntnisse von Niccolò Machiavelli zurückgreifen können, die er in einer Reihe von Büchern aus eigener Erfahrung niedergelegt hatte. Viele der Empfehlungen, die in Harvard entwickelt worden sind, decken sich mit seinen eigenen Ratschlägen. Das vorliegende Buch zeigt diese Parallelen an vielen Stellen auf. So wird ein Werkzeug für intelligente Konfliktlösung entwickelt, das nicht nur in politischen Krisen, sondern auch bei allen Arten von Verhandlungen im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich – ja sogar bei persönlichen Konflikten – von Nutzen ist. Das Buch kann auch als E-Book runtergeladen werden.

Aktualisiert

Art. 12 GG - Berufsfreiheit (Kommentar)

(1) ¹Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. ²Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Gerichtsentscheidung veröffentlichen – Urteile und Beschlüsse von Gerichten online publizieren

Urteile und Beschlüsse online veröffentlichen

Gerichtsentscheidungen sind wichtig – für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft. Deshalb veröffentlicht opinioiuris.de kostenlos und frei lizenziert Urteile und Beschlüsse. Nur die wenigsten Entscheidungen werden von den Gerichten selbst veröffentlicht – etwa 1 %. Selbst bei den höchsten Gerichten liegt die Veröffentlichungsquote bei etwa nur 30 bis 40 %. Hier sind deshalb Sie gefragt: Sie können Gerichtsentscheidungen selbst auf der Plattform veröffentlichen.

Zweitveröffentlichung von juristischen Beiträgen

Auf opinioiuris.de können Sie Ihren juristischen Beitrag als Erstes veröffentlichen – oder als Plattform für eine Zweitveröffentlichung nutzen. Sie haben sogar ein Recht dazu. Durch eine Zweitveröffentlichung wird Ihrem Werk neues Leben eingehaucht und es erreicht kontinuierlich neue Leser.

Juristischen Blog erstellen

Juristischen Blog erstellen für Juristen, Anwälte, Kanzleien, Rechtswissenschaftler, Beamte, Richter

Entfalten Sie Ihre juristische Expertise mit einem sofort startklaren und kostenlosen Blog auf opinioiuris.de. Egal ob Sie Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Beamter, Student sind oder einer anderen Berufsgruppe angehören, die mit dem Recht in Berührung kommt, hier können Sie Ihr Wissen und Ihre Meinung einer breiten Öffentlichkeit präsentieren.

Projekt Freie Gesetzeskommentare

Online frei verfügbare Gesetzeskommentare, die so viel Wissen vereinen, dass sie den kostenpflichtigen in nichts nachstehen. Die offen sind: für neue Autoren, die etwas verfassen, verbessern, erweitern wollen, sowie auch für Leser, die mit Leserkommentaren dazu beitragen. Gesetzeskommentare, die durch Open Access und Creative-Commons-Lizenz allen zur Verfügung stehen. Die stetig aktualisiert werden. Das ist das Projekt freie Gesetzeskommentare auf opinioiuris.de, einem Vorhaben alle wichtigen Gesetze durch Kommentierungen zu erschließen und jedermann die Details und Hintergründe zu einem Gesetz zu eröffnen. Und Sie können daran mitwirken.

Interessante Entscheidungen

Prozeßzinsen statt Verzugszinsen
Zuerkennung von Prozeßzinsen anstatt der geforderten Verzugszinsen.
Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO
1. Auch ein willkürlich erlassener Beschluß nach § 270 StPO macht das Verfahren bei dem Gericht, an das verwiesen wurde, rechtshängig, da der...
Landschaftsschutzverordnung
Eine Landschaftsschutzverordnung, die den räumlichen Geltungsbereich ihres Veränderungsverbotes nicht in ihrem verkündeten Text bestimmt, sondern insoweit nur...
Mietvertrag über ein Hotel
Anwendung der §§ 581, 537 BGB. auf einen "Mietvertrag" über ein Hotel, dessen Einrichtung vom "Mieter" käuflich übernommen wurde.
Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis von einem Mangel des Grundstücks
1. Hatte der Käufer eines Grundstücks erst nach der Übergabe, aber vor der Auflassung Kenntnis von einem Mangel des Grundstücks erlangt, so stehen ihm...
Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse
Darf ein Gesellschafter bürgerlichen Rechtes noch nach Eintritt der Liquidation Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse erheben, insbesondere auf...
Anfang der Überliegezeit
Anfang der Überliegezeit nach Art. 570 Abs. 2 und Art. 597 Abs. 2 H.G.B. - Verpflichtung zum Ersatze der Protestkosten.
Steuerberatersozietät
1. Wer einen einer Steuerberatersozietätangehörenden Steuerberater beauftragt, schließt den Vertrag im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden...
Sachkundenachweis
Es ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, für die Aufnahme des Einzelhandels mit Waren aller Art (mit Ausnahme der im § 3 Abs. 3 Satz 2 EzHdlG genannten Waren...
Einwand des Verkäufers auf Besicht
Ist beim Kauf auf Besicht der Einwand des Verkäufers zulässig, die Ware sei so schlecht gewesen, daß sie nicht die Billigung des Käufers gefunden haben würde?