Werbeanzeige des Autors
Die Juristenausbildung geht am Markt vorbei
Der Deutsche Juristentag befasst sich wieder einmal mit der Reform der Juristenausbildung. Christian Wolff, Tom Braegelmann und viele andere haben sich dazu geäußert. Wir alle wissen, dass ihre Struktur über 100 Jahre alt ist und aus jener Zeit stammt, als 90 % der Juristen in den Staatsdienst gingen und berechtigte Zweifel an der Qualität der universitären Ausbildung bestanden. Der Universität wurde das Prüfungsrecht genommen und sie hat sich bis heute nicht wirklich dagegen gewehrt, weil mit den Prüfungen ein erheblicher Aufwand verbunden ist.
Christian Wolff hat unter anderem darauf hingewiesen, dass an der Universität im Wesentlichen das gelehrt werden sollte, woran auch geforscht wird. Das ist der richtige Ansatz. Stattdessen aber hat die Universität alle Grundlagenfächer (Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie usw.) bis auf rudimentäre Reste beseitigt, dafür aber den Katalog der immer neuen Rechts-Themen vom Umweltschutz bis zum IT Recht ausgeweitet, denn die staatlichen Prüfungen konzentrieren sich auf immer neue Varianten, in denen auch die neueste Rechtsprechung bekannt sein soll. Richtig wäre es, die Lehre dieser Fächer in den Vordergrund zu stellen, denn nur sie vermitteln uns die Fähigkeit, im Lauf unseres Berufslebens ständig neue Gesetze und ihre Interpretationen zu lernen und anzuwenden. So machen es die US-Law Schools, die gar keine Chance hätten, die 50 unterschiedlichen Rechtssysteme zu unterrichten, die es in den USA gibt.
Eigentlich hätte es nach der ersten Staatsprüfung keiner zweiten Staatsprüfung mehr bedurft. Aber auch sie wurde beibehalten und mit dem Referendardienst verbunden, der damals als unbezahlte Leistung die staatlichen Budgets entlastet hat, sie heute aber stranguliert. Als Grund wurde immer wieder genannt: Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsbeamte sehen sich mit Rechtsanwälten nur dann auf Augenhöhe, wenn auch die Rechtsanwälte »die Befähigung zum Richteramt« nachweisen. In den angloamerikanischen Ländern ist es genau umgekehrt: Dort müssen alle Juristen durch die Law School, einige werden danach Staatsanwälte, Verwaltungsbeamte oder Rechtsanwälte und Richter kann nur werden, wer vorher jahrelang in einer dieser Berufsbilder tätig war. Auch so kann Augenhöhe entstehen.
Wer diesen Thesen zustimmt, sollte über folgende Lösung nachdenken:
– In der Mitte des Jurastudiums kann man eine Bachelor-Prüfung ablegen, die man dann mit weiteren Ausbildungen außerhalb des Rechts sinnvoll kombinieren kann. Am Ende des Jurastudiums, das sich auf Grundlagenfächern konzentriert, die anhand des aktuellen positiven Rechts nur veranschaulicht werden, steht eine Universitätsprüfung, die mit dem Titel Master of Law endet. Die erforderlichen Mittel werden vom Staat auf die Universität zurückverlagert.
– In weiteren getrennten Ausbildungsgängen werden die Kenntnisse vermittelt, die Richter/Staatsanwälte, Verwaltungsbeamte, Notare und Rechtsanwälte brauchen, um ihren Beruf auszuüben. Die bundesweiten Ausbildungsstätten dafür sind schon vorhanden: Richterakademie, Verwaltungsakademie, Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer usw. Der zusätzliche finanzielle Aufwand wird aus den Länderetats entnommen, die von ihm entlastet werden. Jeder Berufszweig wird dabei eigene Praktika einrichten. Die Rechtsanwälte würden auf diese Weise endlich genügend über ihr Berufsrecht lernen. Auch der Unterricht in Fragen des Managements gehört hierher, worauf Michael Siebold hingewiesen hat.
Bisher haben die Anwälte sich gegen solche Lösungen gewährt, weil sie die praktische Ausbildung der jungen Juristen nicht finanzieren wollten. Christoph Vaagt hat darauf hingewiesen, dass wir in Österreich bereits Erfahrungen mit diesem Modell gesammelt haben: Die Rechtsanwaltsanwärter (Konzipienten) erbringen für ihr Gehalt schon nach kurzer Zeit einen erheblichen Mehrwert für den Ausbilder!
Gegen dieses Modell wird eingewandt, die Juristen könnten danach ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr wie bisher ohne weitere Prüfung wechseln. Nach aller Erfahrung sind es bisher nicht sehr viele, die das wollen und wenn sie es möchten, kann man den Zeitraum für die jeweilige Spezialausbildung angemessen verkürzen. Ein Anwalt, der Richter werden will, muss dann eben für einige Zeit an die Richterakademie und ein Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamte, der Anwalt werden will, müsste sich mit dem Berufsrecht beschäftigen. Wenn man diese Belastungen mit den seit Jahrzehnten diskutierten Nachteilen unseres bisherigen Ausbildungssystems vergleicht, kann die Entscheidung nicht schwerfallen.
Rückverweise
Keine internen Rückverweise gefunden.
