Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

AfD fragt nach EU-Renaturierungsgesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 12.01.2026 - 14:56
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD-Fraktion nach der Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes in Deutschland.

Zugangsrecht von Gewerkschaften in Betriebe

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 12.01.2026 - 14:56
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung prüft derzeit, wie das Zugangsrecht von Gewerkschaften in die Betriebe um einen digitalen Zugang so ergänzt werden kann, dass es ihren analogen Rechten entspricht.

Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfragt

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 12.01.2026 - 14:56
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion .

Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 12.01.2026 - 14:56
Arbeit und Soziales/Antwort Im November 2025 sind rund eine Million Menschen langzeitarbeitslos gewesen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Rechtslage für getrennt lebende Eltern

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 12.01.2026 - 14:56
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit von Reformen im Familienrecht und bezieht in ihre Überlegungen auch den Zehnten Familienbericht ein. Das schreibt sie in der Antwort auf ein AfD-Anfrage.

Bundesregierung: Länder sind für Maßregelvollzug zuständig

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 12.01.2026 - 14:56
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Der Maßregelvollzug fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Darauf weist die Bundesregierung ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage zu diesem Thema hin.

Banken warnen bei Umwelt-Regeln vor Doppelregulierung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 12.01.2026 - 14:00
Die künftigen Regeln für den regulatorischen Umgang mit ökologischen und sozialen Risiken (ESG-Risiken) haben am Montag, 12. Januar 2026, im Zentrum einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg, 21/3058) gestanden. Kosten- und Nutzen-Verhältnis Die in der europäischen Regulierung „vorgesehenen Anforderungen an das ESG-Risikomanagement und die Erstellung von ESG-Risikoplänen erzeugen sehr hohen Aufwand bei den Instituten“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss sämtlicher Bankengruppen. „Bei kleinen und mittelgroßen Instituten stehen Kosten und Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis“, warnt die DK. Deren Verbände waren als Sachverständige geladen. Daniel Quinten vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, kritisierte eine „sehr detaillierte Umsetzung“ der europäischen ESG-Regulierung in Deutschland. Bastian Blasig vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP), ebenfalls geladen auf Vorschlag der Union, warnte vor „Doppelregulierung und Komplexität“. In der schriftlichen VDP-Stellungnahme werden geplante Änderungen im Pfandbriefgesetz zwar begrüßt, ebenso, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie eins zu eins erfolge und keine nationalen Verschärfungen beinhalte. „Insgesamt ist jedoch die strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zu kritisieren, da die EU-Richtlinie in einer Zeit verhandelt wurde, die mit den heutigen Realitäten und Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit der EU wenig gemein hat“, argumentiert der VDP. Blasig schlug in der Anhörung vor, auf detaillierte ESG-Regelungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) zu verzichten und dort nur kurz zu erwähnen. Details könnten Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) regeln. Warnung vor „bürokratischer Welle“ Vor einer „bürokratischen Welle“ warnte Matthias Bergner vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Er verwies darauf, dass entsprechende Vorgaben für Umwelt- und Sozialberichte bei normalen Unternehmen reduziert worden seien. Wenn Banken diese nun erheben müssten, würde dies auch in der weiteren Wirtschaft durchschlagen. Ein Verzicht im Gesetz auf detaillierte Regeln und Regelungen über Vorgaben der BaFin ist aus Sicht der Behörde selbst aber schwierig, wie deren Vertreter Nils Judenhagen, ebenfalls geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, erklärte. Er verwies auf bestehende europarechtliche Regelungen. Berücksichtigung von Umweltrisiken Lücken in der Berücksichtigung von Umweltrisiken bei Banken identifizierte in der Anhörung Julia Symon von der Organisation Finance Watch, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke. Für sie ist die „Definition dezidierter Aufsichtsmaßnahmen“ im Kreditwesengesetz „unabdingbar“, wie sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme schreibt. „Dabei ist die Ausweitung des Betrachtungshorizontes auf mindestens zehn Jahre sehr positiv anzusehen, da die wesentlichsten ESG-Risiken, vor allem hinsichtlich des Klimawandels, meist außerhalb der üblichen Planungshorizonte (1 bis 3 Jahre) liegen“, heißt es dort weiter. Allerdings fordert Finance Watch den Zeithorizont bis 2050 erweitern, weil das dem Zeitplan für das EU-Ziel der Klimaneutralität entspreche. Aufsichtsrechtliche Meldepflichten Eine Ausnahme von den aufsichtsrechtlichen Meldepflichten im ESG-Bereich fordern die Förderbanken. So heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes der Öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB), der auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war: „Werden die neuen Meldeanforderungen an den ESG-Offenlegungsvorgaben ausgerichtet, wären Förderbanken gezwungen, vollständig neue, umfassende und komplexe Berichtsstrukturen - ausschließlich für aufsichtliche Meldezwecke - zu schaffen.“ In der Anhörung forderte VÖB-Vertreter Alexander Skorobogatov auch einen Verzicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen an Förderbanken bei Beteiligungen. Der Bundesverband deutscher Banken, ebenfalls auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen und vertreten durch Hilmar Zettler, ging in der Anhörung auf eine geplante Regelung im Brubeg-Entwurf ein, der zufolge Kreditinstitute künftig nicht mehr als Personengesellschaft betrieben werden können. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es dazu: „Die Stärke der deutschen Wirtschaft basiert maßgeblich auf engagiertem und verantwortungsvollem Unternehmertum. Auch im Bankensektor sollte das private Unternehmertum weiterhin einen festen Platz haben. Unseres Erachtens darf es zu keiner Diskriminierung von Banken mit persönlich haftenden Gesellschaftern kommen.“ (bal/12.01.2026)

Arbeitgeber lehnen Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 12.01.2026 - 14:00
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie von der Linksfraktion geforderte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde sowie eine Verankerung des in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerts von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten als Untergrenze für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Mindestlohngesetz haben die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales geladenen Experten am Montag, 12. Januar 2026, diskutiert. Auf deutliche Ablehnung stießen die der Anhörung zugrundeliegenden Anträge (Bündnis 90/Die Grünen: 21/346; Die Linke: 21/347) bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie dem Einzelsachverständigen Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn. "Unabhängige Entscheidungen der Kommission haben sich bewährt" BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte, das deutsche Mindestlohngesetz habe sich mit den unabhängigen Entscheidungen der Mindestlohnkommission bewährt. ZDH-Vertreter Jan Dannenbring nannte es inakzeptabel, die Lohnfindung von den Sozialpartnern in den politischen Raum zu tragen. Thüsing befand, ein gesetzlich festgeschriebener Referenzwert stehe im Konflikt zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Für die Aufnahme des 60 Prozent-Referenzwertes in das Mindestlohngesetz sprachen sich hingegen Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung sowie der Einzelsachverständige Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim aus. Krebs sprach von einem sinnvollen Referenzwert, der die Legitimation der Entscheidungen der Mindestlohnkommission stärke und die deutsche Gesetzgebung in Einklang mit den EU-Richtlinien bringe. Lübker befand, so könne Rechtsklarheit hergestellt und die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt werden. "Wichtiger Schritt zu armutsfester Lohnuntergrenze" Nach Einschätzung von Prof. Dr. Mario Bossler vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) besteht hingegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht die Notwendigkeit, das Gesetz um eine Orientierung am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianstundenlohnes zu ergänzen. Aus Sicht von Stephan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stellt die Verankerung des 60-Prozent-Medianlohn-Kriteriums in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer armutsfesten Lohnuntergrenze dar. Eine gesetzliche Verankerung im Mindestlohngesetz könne darüber hinaus zur weiteren Rechtssicherheit beitragen und Unsicherheiten bei zukünftigen Anpassungsentscheidungen reduzieren, sagte er. Das Thema Lohnfindung gehöre in die Hände der Sozialpartner und dürfe nicht immer wieder politisiert werden, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter. Der Mindestlohn sei kein sozialpolitisches Instrument, betonte er. Er sei eine Lohnuntergrenze, die sich nach der Produktivität des Arbeitseinsatzes und der Leistungsfähigkeit bemesse. Die soziale Verantwortung von Unternehmen sei es, ihre Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität zu bewahren und dadurch Beschäftigung zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen. Auch die von den Grünen geforderte Berücksichtigung von Prognosewerten als Referenzwerte zur Anpassung des Mindestlohns lehnte Kampeter ab. "Politischer Eingriff in Mindestlohnfestsetzung ist schädlich" Ein politischer Eingriff in die Mindestlohnfestsetzung ist aus Sicht von ZDH-Vertreter Dannenbring „nicht nur überflüssig, sondern schädlich“. Er höhle die Arbeit der Mindestlohnkommission aus und schwäche die Tarifautonomie. Dannenbring sprach von „sehr problematischen Folgen des gesetzlichen Mindestlohns“. Eine davon sei, dass immer öfter mit Blick auf den „schnellen Euro“ das Arbeiten im Mindestlohn einer qualifizierten Ausbildung vorgezogen werde. Die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sieht Professor Thüsing im Falle einer Aufnahme in das Mindestlohngesetz „erheblich infrage gestellt“. Steuer- und Abgabenentlastungen, Weiterbildungen und andere arbeitsmarktpolitische Anreize seien besser geeignete Instrumente zur Verbesserung der Einkommenssituation bei Geringverdienern, befand er. "Großteil der Betriebe ist nicht mehr bereit, auszubilden" DGB-Vertreter Körzell wandte sich gegen die Einschätzung, der Mindestlohn habe einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Ausbildungszahlen. Jugendliche unter 18 Jahren fielen nicht unter das Mindestlohngesetz, sagte er. Einen Mangel an Auszubildenden und an Ausbildungsplätzen gebe es, „weil in Deutschland ein Großteil der Betriebe nicht mehr bereit ist, auszubilden“, sagte er. Aus zwei Gründen sei es ratsam, von einer expliziten Verankerung des Referenzwertes im Mindestlohngesetz als verpflichtende Untergrenze abzusehen, sagte IAB-Vertreter Bossler. Zum einen könne die fehlende Möglichkeit, in wirtschaftlich angespannten Zeiten von der 60-Prozent-Untergrenze nach unten abzuweichen, das im Mindestlohngesetz verankerte Ziel der Beschäftigungsstabilität gefährden. Außerdem schränkten zu enge Vorgaben im Gesetz den Handlungsspielraum der paritätisch besetzten Kommission, die auf den Ausgleich der Interessen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgerichtet ist, ein und würden damit die Kommission als Institution der Sozialpartnerschaft zunehmend überflüssig machen. "Autorität der Mindestlohnkommission stärken" Der Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten sollte hingegen aus Sicht von Malte Lübker vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung „in Ergänzung zur nachlaufenden Orientierung an der Tarifentwicklung in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“. So würde die Autorität der Mindestlohnkommission gestärkt und Rechtsklarheit hergestellt. Die bisherige Untätigkeit des Gesetzgebers beschädige die Mindestlohnkommission in unnötiger Weise, befand Lübker. Professor Krebs verwies darauf, dass die Mindestlohnkommission das 60-Prozent Kriterium „richtigerweise“ in ihre Geschäftsordnung aufgenommen habe. Dieser Schritt sei ökonomisch richtig und bringe die Kommissionsarbeit mit den EU-Richtlinien in Einklang. Da aber das Mindestlohngesetz dahingehend nicht geändert worden sei, klaffe nun eine Lücke „zwischen Gesetz und gelebter Praxis“. Dies bringe eine Rechtsunsicherheit, die dazu führen könne, dass die Legitimation der Kommissionsentscheidung untergraben werde. (hau/12.01.2026)