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Beiträge

Streitkultur im Recht

*Das Verfahren der Rechtsgewinnung kann den Anforderungen der Gerechtigkeit nur genügen, wenn es den Kriterien der Gleichheit, der Fairness und der Ausgewogenheit entspricht. Das gelingt nur, wenn alle Beteiligten eine gemeinsame Streitkultur schaffen, in der sich das Recht auf rechtliches Gehör verwirklichen kann. Das ist möglich, wenn alle Beteiligten – trotz ihrer gegensätzlichen Rollen – Respekt voreinander haben.

  • *. Erweiterte Fassung des Festvortrages zum Hundertjährigen Jubiläum des Verlages Dr. Otto Schmidt KG, Köln.

Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter in NRW Pflicht?

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten zu beschreiben, ist nicht einfach. Das Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten ist sehr ambivalent. Er ist …

Öffentliches Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger

Die nachfolgenden Inhalte zum Öffentlichen Baurecht in Baden-Württemberg für Anfänger entstanden aus einem Skript, das der Verfasser für Auszubildende des Ausbildungsberufs Verwaltungsfachangestellte/-r für deren Abschlusslehrgang in Villingen-Schwenningen bei der Badischen Gemeindeverwaltungsschule e. V. erstellt hat.

Konstruktionsfehler im Datenschutz

*Der untaugliche Versuch, die ständig weiter wachsenden Datenströme durch ein absolutes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in den Griff zu bekommen, entfaltet nicht die gewünschten Wirkungen: Der Staat holt sich die nötigen Ausnahmegenehmigungen überall da, wo er sie aus Sicherheitsgründen braucht (oder meint zu brauchen) und die Wirtschaft erschafft sich den »gläsernen Menschen« durch formale Zustimmungen. So entsteht der nicht unberechtigte Eindruck, der Datenschutz sei insgesamt wertlos. Wenn die Rechtsprechung in geeigneten Fällen die absoluten Verbote relativiert und zum Ausgleich konkrete Verletzungen durch angemessen hohe Schadensersatzansprüche – vor allem auch gegenüber öffentlichen Stellen – ahndet, wird der Datenschutz wirksamer werden, als er es bisher ist.

  • *. Erstveröffentlichung in: Verbindungslinien im Recht, Festschrift für Christoph Paulus, C.H. Beck 2022, S. 331-343.

Wenn das Wasser fällt, zeigen sich die Klippen – Gedanken zur Coronakrise

1Die Coronakrise hat uns zwei Jahre fest im Griff gehalten. Heute, Ende 2023, gibt es keine öffentlich-rechtlichen Maßnahmen, die uns gegen die Seuche schützen sollen, aber auch deshalb flackert sie hier und dort wieder auf. Wäre es nicht gelungen, Impfstoffe zu entwickeln, stünden wir vor einer Lage, die wir kaum bewältigen könnten. Hier ein Rückblick und einige Schlüsse, die wir aus den Ereignissen ziehen können.

  • 1. »Wenn das Wasser fällt, zeigen sich die Klippen« – ein japanisches Sprichwort.

Suizid und Gott – Zu Ferdinand von Schirachs Theaterstück »Gott«

»Töten Sie mich, oder Sie sind ein Mörder.«1 Ferdinand von Schirach hat wieder einmal ein Stück geschrieben, das – wie schon 2016 »Terror« – um eine unserer zentralen Rechtsfragen kreist: Kann ein gesunder Mensch (gleich welchen Alters) verlangen, ein tödliches Medikament zu erhalten, mit dem er sich umbringen kann? Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen auch die Entscheidung umfasst, ob er weiterleben will2. Derzeit ist die Frage offen, wie der Gesetzgeber das in der Praxis ausgestalten kann.

Im Maelstrom der Argumente – Juristischer Denkstil in Kafkas Prosa

*In Franz Kafkas literarischem Werk dreht sich alles um ein einziges – allerdings sehr großes – Thema: Die Wahrheit; und weil er als Jurist täglich mit Rechtsfragen zu tun hatte, verknüpfte er dieses Thema in vielen Texten mit der Frage nach der Gerechtigkeit. Sie stand tagtäglich im Zentrum fast jeden Problems, mit dem Kafka sich als Versicherungsjurist zu beschäftigen hatte: War der Unfall wirklich so geschehen, wie geschildert? Wer hat ihn verursacht, wer verschuldet? Sind die Beurteilungen der Ärzte richtig oder müssen sie von Fachärzten überprüft werden? Zu welchen Renten führt das Ereignis? Vor Klärung all dieser Tatsachen können die Ermessensspielräume, die in jeder Norm stecken, nicht ausgefüllt werden. Aus der jahrelangen praktischen Tätigkeit entwickelt sich so der juristische Denkstil, den wir in zahllosen beruflich veranlassten Texten finden, die Kafka geschrieben hat1.

  • *. Eine gekürzte Version wurde veröffentlicht in: Neue Juristische Wochenschrift, 2022, Heft 11, S. 751-754.
  • 1. Klaus Hermsdorf: Hochlöblicher Verwaltungsausschuß. Amtliche Schriften. Luchterhand, 1991, ISBN 3-630-61971-1.

Veröffentlichungsliste von Benno Heussen

Für hiesige Veröffentlichungen siehe Publikationsliste auf opinioiuris.de.

Ungewöhnliches Doppelspiel – Alfred Kroth im Europäischen Bürgerkrieg

In die politischen Konflikte während des Kalten Krieges waren auch Rechtsanwälte einbezogen. Einer von ihnen, Dr. Alfred Kroth aus München, war seit seiner Studentenzeit Mitglied der KPD und wurde von ihr beauftragt, der NSDAP beizutreten, um auf diese Weise in Schlüsselpositionen zu gelangen, in denen es möglich war, geheime Informationen zu sammeln. Das ist ihm auch gelungen. In der Nachkriegszeit konnte er kurzzeitig politische Ämter übernehmen, danach konzentrierte er sich auf den Ost/West-Handel. Die KPD verließ er erst in den Fünfzigerjahren. Im Spruchkammerverfahren schrieb er: »Nur mein sich stets neu entzündender Hass gegen die Nazis, die in einer jeder Menschenwürde Hohn sprechenden Weise das deutsche Volk sowie andere Völker und Rassen unterdrückt und misshandelt, meine Freunde ermordet und auch mich persönlich und meine Familie an den Rand des Nichts geführt haben, ließ mich überhaupt eine Rolle glücklich zu Ende führen, die mir meiner ganzen Person nach … in keiner Weise liegt.«*

Art. 3 GG - Gleichheit vor dem Gesetz (Kommentar)

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) ¹Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ²Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) ¹Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ²Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.