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The Place of Action and the Place of Injury of Personality Rights Infringements under Private International Law

Because of the internet, personality rights are increasingly infringed across national borders. Thus, international private law is gaining in importance, whereas recently, deepfakes via artificial intelligence pose an existential threat for one’s identity. The law must adapt to these technological advances and provide legal certainty. However, the divergent and diffuse determination of the place of action and the place of injury of personality rights infringements under the German and European international private law provisions does not currently stand up to this challenge. In consequence, the matter must be viewed in a new light.

Handlungs- und Erfolgsort der Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internationalen Privatrecht

Persönlichkeitsrechtsverletzungen erfolgen insbesondere über das Internet immer häufiger grenzüberschreitend. Dadurch gewinnt das internationale Privatrecht zunehmend an Bedeutung, wobei jüngst vor allem deepfakes durch künstliche Intelligenz eine große Gefahr für Persönlichkeitsrechte darstellen. Das Recht muss sich den technologischen Entwicklungen anpassen und den neuartigen Gefahren mit Rechtssicherheit begegnen. Die divergente und diffuse Bestimmung von Handlungs- und Erfolgsort der Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Deliktsstatut wird diesen Ansprüchen bis dato jedoch nicht gerecht und muss daher in neuem Lichte betrachtet werden.

§ 2 DSchG BW - Gegenstand des Denkmalschutzes (Kommentar)

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet.

(3) Gegenstand des Denkmalschutzes sind auch

  1. die Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung ist (§ 15 Abs. 3), sowie
  2. Gesamtanlagen (§ 19).

Donald Trump: Narr, König und Joker

Donald Trump ist schon seit vielen Jahrzehnten öffentlich aufgetreten und bei jedem dieser Auftritte hat er uns wissen lassen, wie er die Welt sieht und wenn andere das für erfunden, wenn nicht sogar für gelogen hielten, hat er sie lächerlich gemacht. Woraufhin die anderen ihn für einen Narren erklärt haben. Was ihn über Jahrzehnte nicht daran gehindert hat, seine Einsichten für die überlegene Wahrheit zu erklären. Da steht er in einer interessanten Tradition – der des Hofnarren.

§ 1 DSchG BW - Aufgabe (Kommentar)

(1) Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen sowie auf die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken.

(2) Diese Aufgabe wird vom Land und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit von den Gemeinden erfüllt.

Ungültig wählen – Eine wahre Wahlalternative für Deutschland

Lange wählte der durchschnittliche Bürger aus den Optionen, die ihm von oben herab, quasi von Staats wegen, dargeboten wurden. Seit den 2010er Jahren haben sich das Wahlverhalten sowie die politische Landschaft und das politische Klima merklich geändert. Zwischen 40 bis zu 85 % der Deutschen sollen mit der Demoktratie im Land unzufrieden sein. Hier soll eine Wahlmöglichkeit mit viel Potenzial zur Veränderung der Politik vorgestellt werden, die den einfachen Wählern aber selten in den Sinn kommt, weil sie natürlich nicht auf dem Wahlzettel steht: ungültig wählen.

Allgemeines Schuldrecht oder Besonderes Schuldrecht – Was ist anwendbar?

„Wann ist allgemeines Schuldrecht anwendbar, wann besonderes Schuldrecht?“ Diese Frage ist nicht nur für die korrekte Lösung juristischer Klausuren relevant, sondern auch für praktische Problemstellungen. Denn nicht selten weichen Normen im besonderen Schuldrecht vom allgemeinen Schuldrecht ab. Kompliziert ist diese Abgrenzung v. a. im Bereich der Gewährleistung in vertraglichen Schuldverhältnissen, weshalb hier ein Überblick zur Bearbeitung solcher Konstellationen gegeben wird.

Vier Gesellschaftsformen für internationale Unternehmer

In diesem Video stellt der Rechtsanwalt Dr. Tim Greenawalt die vier wichtigsten Gesellschaftsformen vor und erklärt, welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte man bei diesen beachten muss.

Künstliche Intelligenz im Verfahren der Rechtsgewinnung – Eine Einführung in die Grundlagen

*Zwischen März 2023 und Oktober 2023 habe ich ChatGPT (OpenAI) dreimal auf seine Leistungsfähigkeit im Bereich rechtlicher Recherchen untersucht und bin dabei auf einige Grundlagenprobleme gestoßen, die unten im Abschnitt Testversuche näher dargestellt sind. 2024 hat Beck online mit »Frag den Grüneberg« das BGB mit einer KI-Suchfunktion ausgestattet. Die Ergebnisse der ersten Tests sind sehr viel besser als in den Testversuchen von einem Jahr, weil die KI anhand des Werkes trainiert worden ist.1 Hervorzuheben ist, dass hier auch Quellen und Querverweise angegeben werden, die – von Ausnahmefällen abgesehen – richtig sind. Man wird sie immer noch zusätzlich überprüfen müssen, aber das war auch bisher schon so. Wenn auch weitere Rechtsgebiete auf diesem Niveau trainiert werden, hätten wir endlich bessere Datenbanken für die juristische Arbeit. Was nichts an der Tatsache ändert, dass die Grundlagenprobleme bleiben.

  • *. Erstveröffentlichung: RPhZ (Zeitschrift für die Grundlagen des Rechts) IV/2023, aktualisiert im Februar 2025. Ich danke Herrn Dr. Eric Schulz, Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik (Tübingen) für technologische Informationen Im Interview vom 20.02.2023; ferner Simón Maturana für eine kritische Durchsicht der Schlussfassung und seine Anregungen.
  • 1. Michael Beurskens: Wer dumme Fragen stellt, bekommt auch dumme Ant­worten, LTO, 13.12.2024; Carsten Schier: Hil­f­reich, aber aus­bau­fähig, LTO, 08.01.2025.

Wie grenzt man Schaden, Aufwendung und Selbstschädigung ab?

Der weit verbreitete Merkspruch zur Abgrenzung von Schäden, Aufwendungen (und Selbstschädigungen) bringt für diese Frage nur wenig Licht ins Dunkle. Ein Schaden wird allgemein als „Unfreiwillige Einbuße an Gütern“1 und eine Aufwendung als „Freiwillige[s] Opfer“2 bezeichnet. Diese Abgrenzung kann jedoch Probleme bereiten, insbesondere, wenn man eine Selbstschädigung (v. a. die Herausforderungsfälle) als Schaden versteht, der aber durch den eigenen Willen des Geschädigten entstanden ist – auch wenn er vom Schädiger veranlasst wurde.3 Auf den ersten Blick erscheint das als ein Widerspruch: Es handelt sich bei einer Selbstschädigung um einen Schaden, der bekanntlich unfreiwillig eintritt, aber dennoch auf einem freien Willen des Geschädigten basiert?

  • 1. Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 48. Auflage 2024, § 29 Rn. 1 .
  • 2. Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 22. Auflage 2024, § 44 Rn. 1.
  • 3. Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 22. Auflage 2024, § 45 Rn. 35.

Schützt der Staat seine Täter? „Warum verbrannte Oury Jalloh?“

Der WDR widmet sich in einer sechsteiligen und aufschlussreichen Doku dem Fall Oury Jalloh. Der Fall und die Doku sind deshalb so wichtig, weil sie zeigen, dass der Staat mit zweierlei Maß misst, wenn es um die Anwendung von Gesetz und Recht geht: Bürger werden unnachgiebig verfolgt, Leute aus den eigenen Reihen hingegen gedeckt. Jeder könnte einmal in eine solche Situation wie Oury Jalloh geraten, in der man der Willkür von Polizisten ausgeliefert ist.

Unterschied und Anwendbarkeit von § 278 BGB und § 831 BGB

Sowohl der § 278 BGB als auch der § 831 BGB beschreiben Situationen, in denen ein Verhalten einer Person für eine Schadensersatzpflicht einer anderen Person relevant wird. Dennoch unterscheiden sich beide Normen insbesondere in drei Aspekten deutlich und prägen dadurch eine wesentliche Besonderheit des Deliktsrechts. Dadurch lassen sich letztlich auch die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der zwei Vorschriften erschließen.

Umgang des Staates mit Wirtschaftskriminalität – Vortrag der Ex-Staatsanwältin Anne Brorhilker

Wie konnte die Aufklärung im international organisierten Cum-Ex-Skandal gelingen, was ist noch zu tun, wer sind die Akteure auf Seiten der Finanzbranche, wie ticken die Täter, was ist der generelle Umgang des Staates mit Wirtschaftskriminalität? Diesen Fragen geht die ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker in einem Vortrag nach.

E-Books: Große Werke von Benno Heussen

Benno Heussen verfügt nicht nur über einen enormen Erfahrungsschatz als Rechtsanwalt, sondern auch über einen massiven Wissensschatz, den er als Autor weitergibt. Hier eine Auswahl einiger großer Werke, die hier im Volltext verfügbar sind.

Ändert das, was euch kaputt macht!

Die Außerparlamentarische Opposition (APO), die sich seit 1960 in der Bundesrepublik entwickelte (68er) und nicht nur in Europa ausbreitete, spielt in der politischen Gegenwart keine Rolle, denn sie hat ihre Ziele innerhalb der Parlamente erreicht. Diese Parlamente sind es, die heute neue Ideen, die außerhalb der etablierten politischen Szene entstehen, in ähnlicher Weise wie ihre Vorgänger ignorieren. Damals ging es um die Grünen, heute um die radikaleren Ideen der »Letzten Generation« und den Umgang mit der extremen Rechten. Die Zusammenarbeit mit den Politikern der AfD wird auch in den Parlamenten, in die sie gewählt worden sind, von den anderen Parteien geschlossen abgelehnt und – anders als damals die Grünen – versucht niemand, sie zu integrieren. Diese neue Entwicklung ist ein guter Anlass, auf die 68er zurückzublicken und sich zu fragen, warum es damals gelungen ist, diese politischen Ideen parlamentarisch zu verankern und ob eine solche Möglichkeit nicht auch heute wieder besteht. Es ist der sehr persönliche Rückblick eines Rechtsanwalts, der die 68er auch aus ihren rechtlichen Perspektiven betrachtet.

Bewertung des Völkermordes in Gaza aus Sicht eines Holocaust-Überlebenden

Stephen Kapos hat den Holocaust überlebt – und erlebt nun erneut einen Genozid: Er weist auf die Parallelen zwischen dem Holocaust und dem Genozid in Gaza hin.

Schadensersatz nach §§ 280 ff. BGB – Welche Anspruchsgrundlage ist richtig?

Die Frage nach der richtigen Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bei den §§ 280 ff. BGB ist essenziell, da sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verschiedenen Ansprüche deutlich unterscheiden. Allerdings bereitet die Wahl der korrekten Anspruchsgrundlage immer wieder Schwierigkeiten, womit dieser Beitrag weiterhelfen soll. Dabei wird mehr auf die Grundlagen des hierfür erfolgreichen Vorgehens eingegangen als auf Einzelheiten der Anspruchsvoraussetzungen und etwaige Ausnahmen von den hier dargestellten Grundsätzen. Im Wesentlichen sind es „auch nur“ drei Gedankenschritte, die zum richtigen Ergebnis führen. In Klausuren muss die Wahl der Anspruchsgrundlage grundsätzlich nicht begründet werden, sondern lediglich fehlerlos geschehen. Die folgenden Überlegungen geschehen also grundsätzlich auch nur im Kopf.

Tim Greenawalt zur Wegzugsbesteuerung auf Privatvermögen ab 1.1.2025

Bislang galt die Wegzugsbesteuerung nur für Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen – das ändert sich ab dem 1.1.2025. Der Rechtsanwalt Tim Greenawalt klärt in einem Video auf, was es mit den neuen Regelungen zur Investmentfonds-Besteuerung auf sich hat, welche Betragsgrenzen dabei eine Rolle spielen und wie der Gesetzgeber künftig Steuerschlupflöcher verhindern will.

Der ungelöste Fall Oury Jalloh: Doku fasst Widersprüche und Skandale zusammen

Das Verfahren um die Todesumstände von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig. Der Youtube-Kanal fern hat in einer animierten Dokumentation (Englisch) den Fall, seine Widersprüche und seine Skandale eindrücklich zusammengefasst.

Physikalisch unmöglich, rechtlich möglich gemacht: Wie uns vor Gericht ein defekter Wasserzähler 200.000 Euro kostete

Unsere Geschichte beginnt mit einer Wasserrechnung, die exorbitant höher war, als all die Jahre vorher. Wir ließen das gutachterlich überprüfen. Resultat: physikalisch unmöglich, weil die Wasserleitungen des Hauses gar nicht so viel Wasser transportieren können. Ursache: ein defekter Wasserzähler. Wir zogen also vor Gericht – und es folgte der eigentliche Schock.